Entscheidung im bayerischen Landtag: Bienen-Volksbegehren angenommen
Es war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. Der Landtag nimmt den Gesetzentwurf zur Artenvielfalt an.
Dabei ging es natürlich um mehr als die Bienen, die Unterzeichner forderten eine Novellierung des Naturschutzgesetzes mit weitreichenden Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt im Freistaat. Angestoßen hatte das Volksbegehren die ÖDP, eine kleine Partei, die bei der Landtagswahl 2018 gerade mal auf 1,6 Prozent gekommen war.
Nachdem er zugelassen worden war, schloss sich jedoch ein breites Bündnis von über 170 Partnern an, darunter mehrere Naturschutzverbände, Grüne und SPD. Am heutigen Mittwoch nun, gerade mal fünf Monate später, will der Landtag das Gesetz beschließen.
Was in der Zwischenzeit geschah: Ministerpräsident Markus Söder berief einen Runden Tisch ein, um zwischen Umweltschützern und Landwirten zu vermitteln. Moderiert wurde er vom ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück.
Der führte 14 Gesprächsrunden und 120 Einzelgespräche in nur zwei Wochen und beklagte sich hinterher: „Das war teils schon mörderisch und eine Gefahr für die Gesundheit.“ Am Ende beschloss die Koalition aus CSU und Freien Wählern, das Gesetz zu verabschieden, um so einen Volksentscheid zu vermeiden, ihm aber zugleich ein weiteres Gesetz an die Seite zu stellen. Anfang Mai wurde das Paket erstmals im Landtag vorgestellt.
Unter anderem sollen künftig Biotope besser vernetzt und kartiert werden, Hecken, Bäume und kleine Gewässer sollen in der Landwirtschaft erhalten werden, ebenso blühende Uferstreifen an allen Bächen. Zehn Prozent aller Wiesen sollen in Blühwiesen umgewandelt und der Naturschutz soll in die Ausbildung von Land- und Forstwirten aufgenommen werden.
Außerdem soll der Anteil des ökologischen Landbaus von bisher weniger als 10 Prozent bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgebaut werden. In dem Zusatzgesetz geht es beispielsweise um finanzielle Ausgleichsmaßnahmen für die Bauern, die starke Einbußen wegen der strengeren Auflagen fürchten.
Teilweise entschärft es aber auch einige der besonders umstrittenen Punkte. So soll die Frist für das Walzen von Wiesen nun nicht mehr starr gehandhabt werden, sondern etwa dann nach hinten verschoben werden, wenn in einer Region noch länger Schnee liegt. Beschlossen wird darin aber auch, dass sofort 10 Prozent des Staatswaldes aus der normalen Nutzung genommen werden, staatliche Gebäude begrünt oder bepflanzt werden und die Lichtverschmutzung zum Schutz von Insekten eingedämmt werden soll – zum Beispiel, indem Fassadenbeleuchtungen an öffentlichen Gebäuden ab 23 Uhr verboten werden.
Zuletzt kochte allerdings noch einmal der Unmut bei den Naturschützern auf. So klagten Grüne und Naturschutzverbände, dass die Regierung versuche, im letzten Moment durch im zuständigen Ausschuss eingereichte Veränderungen die Beschlüsse aufzuweichen – etwa bei der Größe des Biotopverbundes oder bei dem erklärten Ziel, den Flächenfraß in Bayern zu reduzieren. Änderungsanträge der Opposition seien dagegen von der Regierungsmehrheit abgeschmettert worden.
Anmerkung: Dieser Text wurde am 17. Juli 2019 um 12.59 Uhr aktualisiert. Das Ergebnis der Abstimmung wurde hinzugefügt.
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