Entscheidung des Bundesgerichtshof: Sig Sauer büßt für illegalen Export
Der BGH billigt die Einziehung von elf Millionen Euro bei dem Pistolenhersteller. Sig-Sauer-Waffen waren verbotenerweise in Kolumbien gelandet.
Die Firma Sig Sauer in Eckernförde hatte in den Jahren 2009 bis 2011 rund 47.000 Pistolen vom Typ sp2022 an die US-Schwestergesellschaft Sig Sauer Inc geliefert. Von dort wurden rund 38.000 Waffen an die kolumbianische Polizei geliefert, was nach deutschem Recht nicht genehmigt worden wäre. Dem deutschen Bundesausfuhramt hatte Sig Sauer einen Endverbleib in den USA zugesichert.
Dafür verurteilte das Landgericht Kiel 2019 drei Sig Sauer-Manager wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen und hohen finanziellen Bewährungsauflagen. Zugleich ordnete das Landgericht die Einziehung von 11,1 Millionen Euro bei den beteiligten Sig Sauer-Gesellschaften an.
Vor dem BGH ging es nur noch um die Revisionen der Sig Sauer-Gesellschaften gegen die Einziehung. Dabei klärte der BGH zwei wichtige Grundsatzfragen. So kommt es für die Einziehung des Erlöses nicht darauf an, ob ein illegaler Waffenexport genehmigungsfähig gewesen wäre. Es genügt, dass der Export ohne rechtmäßige Genehmigung erfolgte.
Außerdem ist auch beim Versuch der illegalen Ausfuhr der volle Erlös (ohne Abzug der Investitionen) einzuziehen. Dies betraf die 9.000 Pistolen, die letztlich doch nicht nach Kolumbien gingen, sondern in den USA blieben. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sagte: „Dies schärft das Bewusstsein, dass sich illegale Geschäfte nicht lohnen und dass die Unternehmen lieber Geld für Compliance-Maßnahmen aufwenden, um illegale Geschäfte zu verhindern.“
Holger Rothbauer, der Anwalt der „Aktion Stoppt den Waffenhandel“, die das Verfahren einst mit einer Strafanzeige in Gang brachte, bezeichnete das BGH-Urteil als „grandios“. Er regte an, dass das Land Schleswig-Holstein das eingezogene Geld an kolumbianische NGOs weitergibt, damit diese die Angehörigen der Opfer von Sig Sauer-Waffen unterstützen können.
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