Entscheidung der spanischen Justiz: Keine Auslieferung Puigdemonts
Die spanische Justiz verzichtet auf eine Auslieferung des in Deutschland festgenommenen katalanischen Separatisten-Führers Carles Puigdemont.
Die Höchststrafe bei Veruntreuung sind acht Jahre, auf „Rebellion“ stehen 30. Ein Verfahren wegen „Veruntreuung“ genügt Llarena nicht. Er zog deshalb den europäischen und internationalen Haftbefehl gegen Puigdemont und fünf weitere katalanische Politiker in Belgien, Schottland und der Schweiz zurück. Sie können damit frei reisen. Nur nach Spanien können sie nicht zurück, denn dort besteht weiterhin der nationale Haftbefehl gegen sie und zwar auch wegen „Rebellion“. Dieses Delikt verjährt in 20 Jahren. Llarena verurteilt Puigdemont und die anderen damit zu 20 Jahren Exil.
Hätte Llarena die Auslieferung nur wegen „Veruntreuung“ von Puigdemont akzeptiert, wäre sein Verfahren in Madrid wie ein Kartenhaus in sich zusammengestürzt. Denn in Spanien sitzen neun Politiker und Aktivisten in Haft, die fast alle ebenfalls der „Rebellion“ angeklagt werden. Es wäre absurd gewesen, ehemalige Minister wegen einer Tat zu verurteilen, deren ihr Chef nicht bezichtigt werden darf.
Llarena hatte den Haftbefehl im vergangenen Dezember bereits einmal ausgesetzt, als dieser in Belgien weilte. Damals zeichnete sich ab, dass die belgische Justiz von „Rebellion“ nichts wissen wollte. Llarena wartete geduldig ab, bis Puigdemont nach Skandinavien reiste, um den Haftbefehl erneut zu aktivieren. Die spanische Polizei alarmierte die deutschen Kollegen, als der Katalane von Dänemark kommend die Grenze überschritt. Llarena war sich sicher, dass Deutschland seiner Anschuldigungen wohl gesonnen sei. Jetzt ist er empört.
Die neue sozialistische Regierung gab keine Stellungnahme ab. Sprecher der konservativen Partido Popular und der rechtsliberalen Ciudadanos hatten bereits vor der Entscheidung Llarenas verlangt, Spanien müsse angesichts des OLG-Urteils das Schengenabkommen verlassen.
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