Entscheidung bei der VG Wort: Vorerst geeinigt
Die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft beschließen eine Vorlage über die Rückzahlungen durch Verlage. Zuletzt hatte es Konflikte gegeben.
Der Streit in der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort ist vorerst beigelegt. Bei ihrer Mitgliederversammlung in München beschlossen die Vertreter von Autoren, Journalisten und Verlegern wichtige Änderungen: Prinzipiell erhalten Autoren und Journalisten das durch die VG Wort eingenommene Geld erstattet, das schon an die Verleger ausbezahlt worden war. Es handelt sich um rund 100 Millionen Euro für die Jahre von 2012 bis 2015.
Die Neuverteilung wurde notwendig wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April, nachdem Verlage nicht pauschal an Einnahmen der VG Wort beteiligt werden dürfen.
Die Verleger kritisierten, kleine Verlage seien nicht in der Lage, das Geld zurückzuzahlen. Deshalb hat die VG Wort nun verabschiedet, dass Verlage die Autoren anonym darum bitten können, auf die zusätzlichen Einnahmen zu verzichten und sie den Verlagen zu überlassen. Die Journalistenorganisation „Freischreiber“, die freie Journalisten vertritt, hatte sich kritisch gegenüber dieser Regelung geäußert.
Die Verlage müssen nun bis Ende Februar 2017 abwarten, wie viele der Autoren ihre Einnahmen abtreten. Daraus ergibt sich dann der Betrag, den die Verlage über die VG Wort an die Autoren zurückzahlen müssen. Susanne Schüssler vom Wagenbach-Verlag sagt gegenüber der taz: „Autoren, die mit ihren Verlagen zufrieden sind, werden das eher abtreten als andere, die unzufrieden sind.“ Es hänge nicht davon ab, wie wenig oder wie viel ein Autor verdiene.
Verlage müssen in Zukunft wohl weitestgehend auf Einnahmen aus den VG-Wort-Ausschüttungen verzichten. Sie hoffen jetzt auf ein Gesetz, das ihnen alternative Einnahmequellen öffnet. Rainer Dresen von der Verlagsgruppe Random House sagt gegenüber der taz: „Schließlich sind wir es, die aus einer Autorenversion eine Verlagsversion machen.“ Die Verteilung der Einnahmen solle aber, so der große Wunsch aller Beteiligter, weiter über die VG Wort erfolgen.
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