Entscheidung aus Karlsruhe: Kindergeld-Regel verfassungswidrig

Zwischen 2006 und 2020 bekamen viele Familien von EU-Ausländer*innen kein Kindergeld. Das war falsch, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Schaufeln und Eimer liegen auf einem Spielplatz in einem Sandkasten.

Kindergeld nur nach Integration in den Arbeitsmarkt? Verfassungswidrig sagt das BVerG Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Karlsruhe dpa/afp | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine frühere Regelung zum Kindergeldanspruch für Ausländer, die nicht aus der Europäischen Union stammen, für verfassungswidrig erklärt.

Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn aus humanitären Gründen aufenthaltsberechtigte Ausländer nur bei Integration in den Arbeitsmarkt Kindergeld bekämen, erklärte das Gericht am Mittwoch. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)

Nach der Regelung stand das Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen hier lebten, erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zu. Darüber hinaus war der Anspruch von einer Integration in den Arbeitsmarkt abhängig – und dieser Punkt war nach der Entscheidung der Rich­te­r*in­nen nicht gerechtfertigt.

Das Verfassungsgericht hatte 2012 schon eine wortgleiche Regelung zum Erziehungs- und späteren Elterngeld gekippt. 2020 änderte der Gesetzgeber dann die Vorschrift zum Kindergeld.

Das Karlsruher Verfahren zum Kindergeld war schon seit 2014 anhängig. Damals hatte das Niedersächsische Finanzgericht die Überprüfung angestoßen.

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