Entscheidung aus Karlsruhe: Kindergeld-Regel verfassungswidrig
Zwischen 2006 und 2020 bekamen viele Familien von EU-Ausländer*innen kein Kindergeld. Das war falsch, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Karlsruhe dpa/afp | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine frühere Regelung zum Kindergeldanspruch für Ausländer, die nicht aus der Europäischen Union stammen, für verfassungswidrig erklärt.
Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn aus humanitären Gründen aufenthaltsberechtigte Ausländer nur bei Integration in den Arbeitsmarkt Kindergeld bekämen, erklärte das Gericht am Mittwoch. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)
Nach der Regelung stand das Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen hier lebten, erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zu. Darüber hinaus war der Anspruch von einer Integration in den Arbeitsmarkt abhängig – und dieser Punkt war nach der Entscheidung der Richter*innen nicht gerechtfertigt.
Das Verfassungsgericht hatte 2012 schon eine wortgleiche Regelung zum Erziehungs- und späteren Elterngeld gekippt. 2020 änderte der Gesetzgeber dann die Vorschrift zum Kindergeld.
Das Karlsruher Verfahren zum Kindergeld war schon seit 2014 anhängig. Damals hatte das Niedersächsische Finanzgericht die Überprüfung angestoßen.
Leser*innenkommentare
Bolzkopf
Großartig!
Eine Superleistung!
Es hat ja nur schlappe acht Jahre für diese Entscheidung gebraucht.
Acht Jahre!
Hut ab !
Muss das Kindergeld jetzt nachgezahlt werden ?
Im Einzelfall können da ja schon mal rund 25 000 € zusammenkommen.
25000 ... also weiß ich die Antwort schon selbst .
Ria Sauter
Gast
Das kann nur funktionieren, wenn die Zahlungen in allen Ländern gleich sind.
Wie lange hält unser Sozialsystem das aus?
Das ist mMn nicht in Ordnung.
fly
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Die Moderation
Ria Sauter
Gast
@fly Es ist schwer, bei einem solchen Urteil die Regeln zu beachten.
christine rölke-sommer
@Ria Sauter warum?