piwik no script img

Entschädigung von NS-Opfern in ItalienDeutschland zieht Klage teils zurück

Dank eines neuen italienischen Gesetzes kann deutsches Staatseigentum nun nicht mehr konfisziert werden. Die Klage bleibt im Kern aber bestehen.

Die beim Internationalen Gerichtshof in Den Hag angesetzten Anhörungen wurden schon abgesagt Foto: Peter Dejong/dpa

Den Haag/Rom dpa | Im Fall der Entschädigung von NS-Opfern hat Deutschland seine Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof teilweise zurückgezogen. Wie das Gericht in Den Haag am Wochenende mitteilte, zog die Bundesrepublik in einem am 5. Mai eingegangen Brief den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.

Dies sei deshalb geschehen, weil zum 1. Mai in Italien ein Gesetz in Kraft getreten sei, das es Gerichten verbiete, deutsches Staatseigentum auf italienischem Boden zu konfiszieren. Einrichtungen wie das Goethe-Institut oder die Deutsche Schule in Rom liefen demnach nicht mehr Gefahr, wegen Gerichtsurteilen beschlagnahmt zu werden. Die für Montag und Dienstag geplanten Anhörungen wurden abgesagt.

Die eigentliche Klage vor dem UN-Gerichtshof in Den Haag bleibt im Kern aber bestehen. Deutschland wehrt sich dagegen, dass Italien seinen Gerichten gestatte, individuelle Schadenersatzklagen von Opfern der Verbrechen der Wehrmacht und der SS während des Zweiten Weltkriegs weiter zuzulassen. Rom widersetze sich durch die Praxis einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012.

Deutschland pocht darauf, dass Italien das Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen anerkennt. Die Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet und oft furchtbare Kriegsverbrechen begangen. Tausende Zivilisten wurden dabei auf zum Teil grausame Weise umgebracht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Ach was! © Vagel Bülow

    “ Entschädigung von NS-Opfern in Italien



    : Deutschland zieht Klage teils zurück.“ Soso?!



    & Däh -



    “ Wie das Gericht in Den Haag am Wochenende mitteilte, zog die Bundesrepublik in einem am 5. Mai eingegangen Brief den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.“



    Ach so. - 🤪 -

    kurz - Wer verzapft solch blühenden Unsinn - 🚪 an 🚪?



    Und wer läßt’s das Licht der Öffentlichkeit erblicken? - 🙀👹🥳 -



    “ Unter vorläufigem Rechtsschutz versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.“ Wikipedia - servíce -



    de.wikipedia.org/w...figer_Rechtsschutz

    • @Lowandorder:

      Die Italiener haben ein Gesetz erlassen, das kein staatliches deutsches Eigentum für diese Ansprüche gepfändet werden kann.

      Das war Grund der Klage, Klagegrund entfallen, Klage zurückgezogen, logisches Vorgehen.

      Die Abwehr der Ansprüche bleibt bestehen, das letzte Urteil des IGH steht.

      Ich verstehe ihre Freude ehrlich gesagt nicht, Ihrer Position wird in keiner Weise nachgegeben.

      • @Sven Günther:

        💤 Huch - & Sorry - Sie kapieren nicht - worums geht! Bin aber grad zu möd das zu erklären. But.



        Wußte - mit Verlaub - gar nicht - wie recht ehra Mame hett. Gelle.



        &nochens „Freude“ bei mir?? 🍷 plein¿!



        Nischt for unjut - wa; aber 💤💤💤 -

        unterm—- na ok - servíce - der noch - weil Sie es sind=> Indeed!!=>



        “ Dabei nicht vergessen : Deutschland hatte in dem Londoner Schuldenvertrag auf seine Immunität vor ausländischen Gerichten verzichtet,“ Zitat aus der Mail eines kundigen Freundes - 🙀🥳 - •



        &



        die nächste Mütze 💤💤💤 & scheuen Sündach ook - 🛌 -