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Entschädigung für Jörg Kachelmann„Bild“ muss 635.000 Euro zahlen

In Berichten über den Prozess wegen angeblicher Vergewaltigung sah sich TV-Moderator Kachelmann verleumdet. Der Springer-Konzern geht in Berufung.

Gewinner des Tages: Jörg Kachelmann (rechts) mit seinem Anwalt Ralf Höcker. Foto: dpa

Köln dpa | Die Bild ist vom Landgericht Köln zur Zahlung einer Rekordsumme von 635 .000 Euro Entschädigung an Jörg Kachelmann verurteilt worden. Das bestätigten am Mittwoch sowohl der Anwalt des Fernsehmoderators, Ralf Höcker, als auch eine Sprecherin der Axel Springer SE. Die Summe gilt als die bisher höchste in einem solchen Verfahren.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Mit der Hubert Burda Media (Bunte/Focus) hatte er sich im Mai außergerichtlich geeinigt. Vom Springer-Konzern hatte Kachelmann insgesamt sogar 2,25 Millionen Euro Entschädigung gefordert. Vergleichsgespräche im Vorfeld waren gescheitert.

„Herr Kachelmann musste die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte über sich ergehen lassen“, sagte Höcker. „Sein Ruf wurde durch Bild & Co. vollständig ruiniert. Dieses Urteil ist die Quittung. Es wird hoffentlich abschreckende Wirkung auf den Boulevard haben.“

Der Springer-Konzern hatte bereits vor der Entscheidung aus Köln bereits mitgeteilt, im Falle einer Verurteilung Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen. „Da wir unsere umfassende Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann nicht auf diese Weise diskreditiert sehen möchten, bereiten wir uns schon jetzt auf eine Berufung vor“, hatte eine Sprecherin bereits vorab Urteil gesagt.

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3 Kommentare

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  • Der Medienanwalt Johannes Eisenberg weist bei ZON zu Recht darauf hin, dass "Kachelmann aufgrund der Unschuldsvermutung freigesprochen worden [ist], nicht weil seine Unschuld erwiesen war." Daher, so Eisenberg, dürfe man "also annehmen, dass sein Ruf auch bei einer ordnungsgemäßen Berichterstattung beschädigt gewesen wäre" (http://www.zeit.de/kultur/2015-09/kachelmann-springer-eisenberg-interview).

    • @Lilly Maier:

      Auch wenn Kachelmann vom Gericht für schuldig befunden worden wäre, hätte er die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch Bild & Co. nicht einfach so hinnehmen müssen. Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen.

  • Ein folgerichtiges und wegweisendes Urteil - wenn es denn Bestand haben sollte.