■ Verfassungsgericht bestätigt strenge Linie: Entführte Kinder zurück zum anderen Elternteil
Karlsruhe (rtr) – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bestätigt, daß von einem Elternteil entführte Kinder grundsätzlich zum anderen Elternteil zurückgebracht werden müssen. In dem gestern veröffentlichten Beschluß stellte das BVerfG klar, daß dies auch nach den Entscheidungen im Fall Tiemann gilt, bei dem beide Eltern nacheinander ihre Kinder nach Frankreich und zurück nach Deutschland entführt hatten. Das BVerfG hatte den Grundsatz der sofortigen Rückführung zugunsten des deutschen Vaters eingeschränkt.
Im vorliegenden Fall wies das BVerfG die Beschwerde einer deutschen Mutter ab, die ihre Kinder nach der Trennung vom schwedischen Vater ohne Absprache behalten hatte. Deutsche Familiengerichte werteten dies als Entführung und entschieden, daß die Kinder nach Schweden gehörten. Das BVerfG verwies darauf, daß eine Ausnahme vom Grundsatz nur bei besonders schwerer Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt sei (Az.: 2 BvR 420/99).
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