Entfernungspauschale und Ökobilanz: Pauschal schlechte Auswirkungen
Die Steuervergünstigung für Pendler fördert die Zersiedlung, weil Beschäftigte längere Wege in Kauf nehmen. Das Umweltbundesamt fordert deshalb die Abschaffung.
FREIBURG taz | Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale genannt – gewährt einen steuerlichen Ausgleich für Fahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte. Beschäftigte können für jeden Arbeitstag pro Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und damit ihre Belastung je nach Steuersatz mindern. Der Staat erlässt den Steuerzahlern so etwa 4,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Seit 2001 wird die Pauschale auf Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gewährt. Dadurch wurden Bahnpendler und Fahrradfahrer besser gestellt. Zuvor galt die Pauschale nur bei Nutzung des Pkw, bei anderen Verkehrsmitteln konnten nur tatsächlich nachgewiesene Kosten angesetzt werden.
Mit dem Versuch, zur Haushaltssanierung die Pauschale erst ab dem 21. Kilometer zu gewähren, scheiterte die Bundesregierung im Jahr 2008 vor dem Verfassungsgericht. Die Richter sahen darin eine unzulässige Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen.
Politisch umstritten ist die Pauschale vor allem wegen ihrer ökologischen Auswirkungen. Weil sie weite Anfahrtswege zur Arbeit finanziell entlastet, leistet sie nach Einschätzung von Wissenschaftlern – etwa aus dem Umweltbundesamt (UBA) – der Zersiedelung der Landschaft Vorschub. Denn aufgrund der Pauschale nehmen Beschäftigte längere Wege in Kauf.
Für Umweltwissenschaftler gilt die Pauschale schon lange als eine der größten Fehlsteuerungen im deutschen Steuerrecht: „Zu den Vergünstigungen, die mit Blick auf den Klimaschutz am dringlichsten beseitigt werden sollen, gehören die Kerosinsteuerbefreiung, das Dienstwagenprivileg und die generelle Pendlerpauschale“, heißt es seit Jahren beim UBA. Als umweltverträgliche Alternative zu langen Arbeitswegen sehen Stadtplaner heute die „Stadt der kurzen Wege“, in der Wohnraum, Arbeitsplätze und auch dezentrale Einkaufsmöglichkeiten möglichst eng miteinander verzahnt sind.
Kritisiert wird zudem, dass die Pauschale Arbeitnehmer bestraft, die extra nah am Arbeitsort wohnen. Dafür nehmen sie oft höhere Mieten in Kauf, die sie anders als die Fahrtkosten nicht absetzen können. Würde man das sogenannte Werkstorprinzip konsequent umsetzen, wonach die Arbeit steuerrechtlich betrachtet erst hinter dem Werkstor beginnt, müsste die Pauschale komplett gestrichen werden.
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