Endgültiges Ende des Artenschutzprojekts: Einst freilebende Wisente müssen im Gatter bleiben
Im Rothaargebirge sollte Deutschlands erste wilde Wisentherde leben. Doch längst sind die Tiere eingesperrt. Eine Klage von Artenschützern scheiterte.
dpa | Die einst freilaufende Wisent-Herde aus Siegen-Wittgenstein darf nach einer Gerichtsentscheidung vorerst im Gatter bleiben. Die Naturschutzorganisation BUND ist mit ihrem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf Freilassung der Tiere gescheitert.
Der BUND habe andere juristische Möglichkeiten noch nicht ausreichend ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Auch sahen die Richter in der Gatterhaltung keine Verstöße gegen den Artenschutz. So habe es sich weder vor der Freilassung der Tiere noch jetzt um wildlebende Wisente gehandelt. Zu wilden Tieren würden rechtmäßig gezüchtete Tiere erst, wenn sie herrenlos sind – das treffe aber auf die Wisente in diesem Artenschutzprojekt nicht zu.
Die Wisent-Herde war 2013 in einem europaweit beachteten Artenschutzprojekt im Rothaargebirge freigelassen worden – auf Grundlage eines Vertrags zwischen einem damaligen Trägerverein, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Herde war aber deutlich angewachsen, weit über das vorgesehene Projektgebiet hinaus gewandert. Als sie Fraßschäden an Bäumen verursachten, verklagten die Waldbauern den Trägerverein auf Schadenersatz. Dieser zog sich daraufhin aus dem Projekt zurück. Die wilden Rinder waren daraufhin sich selbst – und dem Naturschutz – überlassen.
Nach langem, lähmendem Streit und Suche nach Lösungen zeichnete sich seit Herbst 2023 keine Perspektive mehr zur Rettung des Projekts ab. Vor einem Jahr hatte der Kreis entschieden, die 40 Tiere fortan auf einer eingegatterten Fläche von rund 25 Hektar zu halten.
Dagegen hatte der BUND im Eilverfahren geklagt. Die Fläche sei zu klein – es drohten Krankheiten und Parasitenbefall, so das Argument der Naturschützer.
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