piwik no script img

Eltern im Corona-LockdownHoffnung auf Extraurlaub

Eltern wird versprochen, im verschärften Lockdown mehr „bezahlten Urlaub“ wegen der Kinderbetreuung nehmen zu können. Details sind noch unklar.

Geht nicht mal eben nebenbei: Mutter hilft Kind bei Hausaufgaben Foto: Ute Grabowsky/imago

Berlin taz | Im verschärften Lockdown vom 16. Dezember bis 10. Januar sollen „zusätzliche Möglichkeiten“ geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder „bezahlten Urlaub zu nehmen“, heißt es im Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Man arbeite „derzeit mit Hochdruck an der Ausgestaltung des MPK-Beschlusses“, erklärte eine Sprecherin des federführenden Bundesarbeitsministeriums am Montag der taz. Die genauen Inhalte und der Zeitpunkt blieben „abzuwarten“. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte angekündigt, die Regelungen würden noch in dieser Woche auf den Weg gebracht.

Bisher schon gibt es Entschädigungsansprüche für Eltern, die Verdienstausfälle erleiden, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie die Kinder betreuen müssen während einer Schließung von Kita oder Schule. Die bisher geltenden Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erlauben allerdings nur einen Ausgleich von 67 Prozent des ausgefallenen Verdienstes. Auch Selbstständige haben Anspruch auf diesen Ausgleich. Zusätzliche „bezahlte Urlaubstage“ würde bedeuten, dass die erwerbstätigen Eltern einen vollen Lohnausgleich erhielten.

Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) verwies am Montag auf die bereits geltenden Regelungen. Bei den Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz haben Anspruch auf einen Ausgleich Eltern dann, wenn Kitas oder Schulen geschlossen sind, wenn das jüngste Kind jünger als zwölf Jahre ist, wenn die Mutter oder der Vater keine „anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ sicherstellen können, also auch nicht der jeweils andere Elternteil die Betreuung gewährleisten könnte und auch keine Möglichkeit zur Notbetreuung vorliegt.

Corona in Grafiken

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

„Home Office“ nicht gleich Arbeitsfähigkeit

Es besteht kein Anspruch, wenn Kitas oder Schulen ohnehin wegen der Schulferien geschlossen hätten. Ein Anspruch auf zusätzlichen „bezahlten Urlaub“ entstünde also nur für die paar Tage zwischen dem 16. Dezember und dem 10.Januar, in denen Kitas und Schulen außerhalb der normalen Ferien wegen Corona geschlossen sind.

Die Tatsache, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter im Homeoffice arbeiten, bedeutet dabei nicht, dass damit automatisch der Anspruch auf einen Ausgleich erlischt. Wenn man wegen des Aufwands an Betreuung oder Homeschooling „die Leistung gegenüber dem Arbeitgeber nicht erbringen kann, erfüllt man die Voraussetzung für eine Entschädigung“, sagt der Berliner Arbeitsrechtsexperte Alexander Dubrovskij von der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte der taz, „dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob ich im Home Office arbeite oder nicht“. Dabei sei es auch möglich, eine Entschädigung für den Verdienstausfall zu bekommen, den man erleidet, wenn man nur mit reduzierter Arbeitszeit tätig werden kann.

Die Frage ist, was Eltern machen, wenn der Lockdown länger dauert als der 10. Januar. „Eltern können die Ausfälle durch die Coronamaßnahmen nicht alleine auffangen“, sagt Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des Alleinerziehendenverbandes VAMV, „da braucht es Unterstützung“. Der Verband ist dafür, gerade Alleinerziehenden grundsätzlich eine Notbetreuung anzubieten, er begrüßt auch die zusätzlichen bezahlten Urlaubstage und fordert einen Ausgleich für den Verdienstausfall, wenn Eltern wegen der Kinderbetreuung vorübergehend auf Teilzeit wechseln.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Vermutlich wird das wie bei den Corona-Hilfen: der Zusatzurlaub im Dezember wird dann im Februar genehmigt.

    • @Luftfahrer:

      ...und anhand der Bemessungsgrenze wie ALG I oder Elterngeld gedeckelt. Ja, irgendein Mist dieser Art wird das bestimmt.