Elbvertiefung im Hamburger Hafen: „Ökologisch nicht vertretbar“
Der Hamburger BUND-Vorsitzende Manfred Braasch über den jetzt möglicherweise zu Ende gehenden Kampf zur Rettung des Stroms.
Herr Braasch, die Hamburger Wirtschaftsbehörde hat am Donnerstag einen Planfeststellungsbeschluss zur Vertiefung der Elbe für große Containerschiffe erlassen. Warum hat der BUND dagegen gekämpft?
Manfred Braasch: Wir halten die geplante Elbvertiefung für ökologisch nicht vertretbar. Es wird massiv in den Fluss eingegriffen. Es sollen noch einmal 40 Millionen Kubikmeter Schlick ausgebaggert werden, der mit Abstand größte Eingriff der letzten Jahrzehnte. Wir haben jetzt schon Probleme an der Elbe, die sich durch die nächste Elbvertiefung verschärfen werden.
Welche Probleme?
Wir beobachten jetzt schon, dass die Randbereiche der Tideelbe auflanden, dass die Flachwasserzonen verschwinden. Sie sind wichtig als Kinderstube für die Fische und auch als Sauerstoffreservoir. Wir beobachten, dass die Trübungszonen zunehmen und dass der Sauerstoff in der Elbe immer knapper wird.
Die Behörde hat ihre Planung mehrfach nachgebessert und zuletzt noch Schutzmaßnahmen für den seltenen Schierlingswasserfenchel eingefügt, die das Bundesverwaltungsgericht gefordert hatte. Haben Sie jetzt verloren?
Wir haben in dem Verfahren jetzt schon eine Menge für die Natur erreicht. Es waren am Anfang massive Ufervorspülungen geplant. Diese konnten wir durch unsere kritische Stellungnahme verhindern. Auch die Ausgleichskonzeption musste noch einmal überarbeitet werden. Aber wir sind noch nicht am Ende des Verfahrens. Wir werden uns jetzt intensiv dem Planergänzungsbeschluss vom Donnerstag widmen und dann entscheiden, ob wir erneut juristisch gegen die Elbvertiefung vorgehen.
54, ist seit 1996 Geschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz Hamburg. Der ausgebildete Drucker hat davor bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gearbeitet und Ökotrophologie studiert.
Die Aussichten einer weiteren Klage dürften gering sein, geht es nur noch um eine kleine ökologische Ausgleichsmaßnahme, also einen Randaspekt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass das Thema ökologischer Ausgleich wichtig ist. Damals sagte das Gericht: „Diese Ausgleichskonzeption überzeugt uns nicht. Deswegen ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar.“ Wir kritisieren diese neue Ausgleichskonzeption, die die Wirtschaftsbehörde vorgelegt hat. Unsere Fachleute müssen sich jetzt nochmal anschauen, ob die Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts beachtet worden sind. Das Verfahren ist noch offen.
Falls Sie vor Gericht nicht durchkommen sollten: Haben Sie umsonst gekämpft?
Wir haben bei der Elbvertiefung, die ja schon seit zwölf Jahren im Verfahren ist, auf keinen Fall umsonst gekämpft. Wir konnten viel erreichen und die schlimmsten Eingriffe zumindest zum Teil verhindern. Aber wir haben auch gezeigt, dass die Begründung, die es damals für die Elbvertiefung gab, heute so nicht mehr zutrifft. Die Ladungsmengen, die man damals angenommen hat in einer Größenordnung von 25 bis 28 Millionen Containern pro Jahr, gibt es heute nicht. Auch die Schiffe haben sich anders entwickelt. Daher fehlt heute die Rechtfertigung für diese umstrittene Maßnahme. Wir schlagen deshalb eine norddeutsche Hafenkooperation vor, die die Flussvertiefungen an der Elbe aber auch an der Weser überflüssig machen würden.
Ihnen wird ja vorgeworfen, dass die Verzögerung der Elbvertiefung durch die Klagen der Umweltverbände zur Stagnation des Hafens geführt habe.
Die Stagnation des Hamburger Hafens hat andere Gründe. Das fängt bei der problematischen Verkehrsanbindung und der Verteilung der Ladung an und hört bei der Frage, wie die Containerterminals betrieben werden, nicht auf. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Attraktivität des Hamburger Hafens hängt nicht ausschließlich an der Elbvertiefung.
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