Eizellspenden: FDP gegen Verbot
Im Bundestag soll es einen Vorstoß zur Legalisierung von Eizellspenden geben. Doch SPD und Grüne zeigen sich irritiert.
Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) wirbt dafür, einen fraktionsübergreifenden Antrag für die Legalisierung von Eizellspenden zu erarbeiten. In einer Mail an ihre Kolleg*innen schreibt sie, vielen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch könne „durch eine verantwortungsvoll ausgestaltete Legalisierung der Eizellspende“ geholfen werden.
Bei der in Deutschland bislang verbotenen Eizellspende werden die Eizellen einer Spenderin entnommen, befruchtet und dann einer anderen Person eingesetzt. In Anspruch nehmen das vor allem Frauen, die mit ihren eigenen Eizellen nicht schwanger werden können. Die Ampelkoalition hatte eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung eingesetzt, um unter anderem Möglichkeiten zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wie auch von Eizellspenden zu prüfen. Im April stellten sie ihren Abschlussbericht vor, eines der Ergebnisse: Eizellspenden könnten unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
„Wenn die Kommission sagt, das Gesetz zur Eizellspende sei in seiner jetzigen Form verfassungswidrig, dann hoffe ich doch, dass es eine Debatte und dann auch eine Mehrheit für die Legalisierung im Bundestag geben wird“, sagte Helling-Plahr der taz.
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Leni Breymaier, sagte der taz allerdings, sie werde sich Henning-Plahrs Initiative nicht anschließen und sehe eine Legalisierung kritisch. „Die Ergebnisse der Kommission liegen seit Mitte April vor und sind noch nicht mal ordentlich diskutiert, weil die FDP dazu keine Lust hatte“, so Breymaier – ein Seitenhieb auf die Verweigerungshaltung der FDP in der Diskussion über eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Sich jetzt das eigene Lieblingsthema „rauszupicken“ sei, „um es vorsichtig zu formulieren, merkwürdig“, so Breymaier.
Auch Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, zeigte sich über den FDP-Vorstoß irritiert und sagte der taz, die Kommission habe ausdrücklich betont, dass es Aufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers sei, die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen sowie widerstreitenden Interessen einzuschätzen, abzuwägen und auf dieser Basis eine begründete Entscheidung zu treffen. „Genau diese fachliche und politische Abwägung dieser sehr komplexen Fragen hat bisher nicht stattgefunden“, so Klein-Schmeink.
Die FDP blockiert bislang die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, obwohl die Kommission auch hier ein grundsätzliches Verbot als „nicht haltbar“ ansieht. Für Helling-Plahr allerdings sind Abtreibungen ein „inhaltlich komplett getrenntes Thema“: Eine Streichung von Paragraf 218 schließe sie wegen rechtlicher Bedenken aus.
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