Einstufung der AfD als Prüffall: AfD scheitert mit Klage
Die AfD Thüringen wollte verhindern, dass sie öffentlich als „Prüffall“ eingestuft wird. Das Thüringer Verfassungsgericht wies die Klage ab.
Die Thüringer AfD unter dem Landesvorsitzenden Björn Höcke klagte sofort gegen die Einstufung als „Prüffall“ und gegen deren öffentliche Bekanntmachung. Da aus ihrer Sicht der Rechtsweg für solche Klagen noch nicht geklärt war, klagte sie sowohl vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Verwaltungsgericht Weimar.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof befasste sich als Erster mit dem Fall und wies nun – nach einem Jahr – die Klage der AfD als unzulässig zurück. Das Landesamt für Verfassungsschutz sei kein Verfassungsorgan, sondern eine normale Behörde. Für Klagen gegen Einstufungen und Äußerungen des Amtes sei deshalb das Verwaltungsgericht Weimar zuständig. Die Thüringer Verfassungsrichter fällten also keine Entscheidung in der Sache.
Wann das Verwaltungsgericht Weimar über die Klage der AfD entscheiden wird, ist noch unklar. Die AfD hat keinen Eilantrag gestellt.
Thüringer Verfassungsschutz beobachtet AfD weiter
Zwischenzeitlich hatte im Januar 2019 auch das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“ erklärt. Auch dagegen klagte die Partei und hatte im Februar 2019 mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Die Einstufung als „Prüffall“ sei ein belastender Eingriff in die Rechte der AfD, für die es im Gesetz keine Rechtsgrundlage gebe. Der Verfassungsschutz dürfe zwar mitteilen, wenn eine Partei beobachtet wird oder wenn sie als „Verdachtsfall“ gilt. Die Einstufung als „Prüffall“ müsse dagegen intern bleiben.
Der Kölner Eilbeschluss ist rechtskräftig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte dagegen kein Rechtsmittel eingelegt.
Der Kölner Beschluss bindet allerdings nicht das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz. Dessen Präsident Stephan Kramer hofft, dass das Weimerer Verwaltungsgericht anders entscheidet als die Kollegen in Köln. Die Formulierungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz seien andere als im Bundesgesetz. Allerdings fehlt auch im Thüringer Gesetz eine ausdrückliche Befugnis zur öffentlichen Einstufung einer Organisation als „Prüffall“. Kramer verzichtet derzeit auch auf eine Wiederholung solcher Äußerungen, „aus Respekt vor dem Weimarer Gerichtsverfahren“, wie er sagt.
Stephan Kramer, Verfassungsschutz Thüringen
Voriges Jahr hatte Kramer angekündigt, dass die Prüfung der AfD sechs bis zwölf Monate dauern werde. Inzwischen nennt er keine Fristen mehr. „Wir werden die Entscheidung, wie die AfD einzustufen ist, nicht alleine treffen, sondern im Verbund der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.“ Deshalb dauere das Verfahren etwas länger.
Derzeit sind auf Bundesebene nur der AfD-Rechtsaußen-“Flügel“ von Björn Höcke sowie die Jugendorganisation „Junge Alternative“ als „Verdachtsfall“ eingestuft.
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