Einkommen im Alter: Ungleichheit unter Senior:innen nimmt zu
60 Prozent der alten Grundsicherungsberechtigten beantragen die Leistung gar nicht. Durchschnittseinkommen im Alter aber steigen.
In dem jährlich erscheinenden Bericht beschäftigen sich Sachverständige mit der Situation alter Menschen in Deutschland. Die Armutsquoten unter Alten steigen, das Durchschnittseinkommen der Senior:innen aber auch, so der Bericht. Armut ist bei den Alten inzwischen verbreiteter als in der Gesamtbevölkerung. „Das ist neu“, sagte Martina Brandt, die Vorsitzende der Sachverständigenkommission.
Durchschnittszahlen sagten wenig aus über die konkrete Situation der Senior:innen, erklärte Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso). Die Lage sei „disparat“. Bei manchen alten Menschen „multiplizierten“ sich die Probleme. Die Unterschiede zwischen den Alten haben zugenommen, hieß es in dem Bericht.
Alleinstehende Frauen, Migrant:innen und queere Menschen sind dabei besonders benachteiligt. Alleinstehende alte Frauen mit Migrationsgeschichte sind beispielsweise zu 41 Prozent vom Altersarmutsrisiko betroffen, während dies im Durchschnitt der alten Bevölkerung nur 18 Prozent sind.
Löchrige Erwerbsbiografie
Geringe Qualifikationen, umfassende familiäre Sorgearbeit in der Biografie, frühe gesundheitliche Probleme, körperlich sehr anstrengende Berufe gehören laut dem Bericht zu den Faktoren, die sich im Alter nachteilig auswirken. Immer mehr Menschen gehen nach einer unterbrochenen Erwerbsbiografie in eine dann schmale Rente.
Etwa 8 Prozent der Rentner:innen waren im Jahre 2022 noch erwerbstätig. Ein Drittel dieser erwerbstätigen Senior:innen muss laut dem Bericht arbeiten, um Armut zu vermeiden.
Die Sachverständigen sprachen sich dafür aus, den Bezug von Grundsicherung im Alter zu „de-stigmatisieren“. 60 Prozent der alten Grundsicherungsberechtigten beantragen die Leistungen nicht, so Schätzungen in dem Bericht. Dies kann an der Scham liegen, oft aber ist die Bürokratie auch zu aufwendig oder die Betroffenen kennen die Anspruchsvoraussetzungen gar nicht.
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