Einigung der GesundheitsministerInnen: Experimentierfeld PCR-Test
Die GesundheitministerInnen sind sich einig, dass Labore PCR-Tests priorisieren sollen. Doch für mehr Klarheit fehlt noch die neue Testverordnung.
Dabei bleibe der Anspruch auf PCR-Tests bei allen BürgerInnen erhalten, wie Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, nach einer Videoschalte mitteilte.
Die PCR-Tests gelten als besonders zuverlässiges Verfahren, um eine Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen. Priorisierte Gruppen sollen das Ergebnis zukünftig schneller erhalten, während die breite Bevölkerung mit längeren Wartezeiten rechnen muss. Bisher steht jedoch noch nicht fest, welche Testergebnisse die Labore bevorzugen sollen. Das soll erst die neue Testverordnung klären, an der aktuell das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versicherte jedoch bereits am vergangenen Freitag, dass Menschen aus der „vulnerablen Gruppe“ zu den Priorisierten gehören sollen. Bei ihnen sei es wichtig, sie möglichst früh gegen Covid-19 zu behandeln.
Labore zu 95 Prozent ausgelastet
Ebenso sollen die Ergebnisse des Personals in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen in Laboren bevorzugt werden. Grimm-Benne räumte ein, dass bisher noch offen sei, ob auch pflegende Angehörige in die Prioritätsgruppe aufgenommen werden.
Schon jetzt müssen Getestete länger auf ihre Ergebnisse warten als zuvor, weil die Labore so viel zu tun haben. Nach Angaben des Interessenverbands der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) gab es in der vergangenen Woche zum ersten Mal mehr als eine Million positiver PCR-Tests. Im bundesweiten Durchschnitt seien die Labore zu 95 Prozent ausgelastet und befänden sich „am Limit“. Mit der Priorisierung dürfte es nicht weniger werden, denn auch die anderen Tests sollen weiter geprüft werden.
Allerdings sagte Nina Beikert aus dem ALM-Vorstand, eine Priorisierung bedeute auch, bei Engpässen nicht alle Tests durchzuführen. Das könnte bedeuten: Die Proben von Menschen, die nicht der priorisierten Gruppe angehören, werden nicht berücksichtigt und sie bekommen kein Ergebnis.
Susanne Ferschl, Bundestagsabgeordnete der Linken, gab in der vergangenen Woche zu bedenken, dass Angestellten rechtliche Nachteile drohen könnten, wenn sie nicht zur priorisierten Gruppe gehören. Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz heißt es bisher zum Thema Rechtsfolgen, die neue Testverordnung solle sie beachten. Was das genau für die Genesenen- oder Quarantänenachweise bedeutet, bleibt bisher unklar. Bis Redaktionsschluss wollte das Bundesministerium für Gesundheit keine Fragen dazu beantworten, da die „neue Testverordnung noch in der Abstimmung“ sei.
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