Einigung bei Familiennachzug in Sicht: Deutschland wird zum Ehebrecher
Union und SPD sind sich fast einig über Familiennachzug für Flüchtlinge. Experten warnen vor einer Beschränkung auf 12.000 Personen pro Jahr.
Zum Beispiel Mohamad Malak, 33. Der Syrer ist vor zwei Jahren aus dem Krieg nach Deutschland geflüchtet und eigentlich ein Musterbeispiel für Integration: Malak spricht fließend Deutsch und macht in Berlin eine Umschulung zum Mechatroniker; die Aussichten auf einen Job seien gut. Aber jetzt „weiß ich nicht, wie es weitergehen soll“, sagt er, „mir geht es sehr schlecht.“
Malaks Frau lebt bei Damaskus und sollte so schnell wie möglich nach Deutschland nachkommen. Doch Malak hat nur den subsidiären, also den eingeschränkten Flüchtlingsschutz bekommen. Der Familiennachzug ist für Geflüchtete mit diesem Schutz ausgesetzt, und Union und SPD wollen den Nachzug nicht wieder bedingungslos zulassen.
Eine Kontingentierung von nur 12.000 nachgezogenen Angehörigen im Jahr wurde im Sondierungspapier für die Koalitionsverhandlungen vereinbart. 12.000 Nachziehende pro Jahr: Das bedeutet bei schätzungsweise 60.000 Betroffenen, dass manche dann bis zu fünf Jahre auf ihre Angehörigen warten müssten. „Ich kann nicht mehr denken“, sagt Malak, „wann sehe ich meine Frau wieder?“
Für ihn ist es kein Trost, dass Union und SPD darüber verhandeln, trotz der Kontingentierung mehr „Härtefallregelungen“ zuzulassen. Bei den Härtefallregelungen, wie es sie bereits gebe, sehe er noch Spielraum, sagte CDU-Vize Volker Bouffier am Montag. Die Neuregelung zum Familiennachzug soll nach dem Willen der CDU/CSU am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.
Wer wählt aus, wer wann kommen darf?
Kommt eine Kontingentierung auf 1.000 Nachziehende im Monat zustande, rechnen Sachverständige mit erheblichen Problemen bei der praktischen Umsetzung. Wende man das Prinzip „First come, first serve“ an, entstünden lange Warteschlangen, warnte der Asylrechtsexperte Daniel Thym bei einer Anhörung am Montag im Bundestag. Man werde dann möglicherweise „priorisieren“ müssen.
Thym nannte als Beispiel für die Auswahl materielle Kriterien, wie etwa die weitgehende Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Roland Bank, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutschland, warnte aber davor, an Menschen, die aus humanitären Gründen geflohen seien, die gleichen wirtschaftlichen Erwartungen zu haben wie an andere Zuwanderer.
Thym verwies auch auf die Möglichkeit, zwei getrennte Regelungen zu schaffen, eine großzügigere für die schätzungsweise 60.000 Geflüchteten mit subsidiärem Schutz, die bereits hier sind, und eine zweite für Menschen, die noch kommen werden. Doch das wird kaum diskutiert.
Bei der Anhörung kamen andere umstrittene Auswahlkriterien zur Sprache, die die Zahl der nachziehenden Angehörigen begrenzen sollen. Dazu zählen neben der Aufenthaltsdauer und der Integrationsleistung das Kindeswohl, die Situation der Angehörigen im Herkunftsland und die Möglichkeit, die Familie auch außerhalb Deutschlands zusammenzuführen. Experten warnten aber vor einer Flut von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten, wenn die Behörden diese Auswahl träfen.
Eine baldige Rückkehr nach Syrien ist unrealistisch
Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte sprach von dramatischen Folgen für die Familien, wenn es zu lange Wartezeiten gebe. Ein 15-jähriger Junge beispielsweise werde nach drei Jahren Wartezeit 18 Jahre alt sein. Damit komme er für den Familiennachzug zu seinem Vater nicht mehr infrage, denn der gilt nur für Minderjährige.
Der Gedanke, die Geflüchteten könnten wegen der Beschränkung in Deutschland dann etwa nach Syrien oder in einen von dessen Anrainerstaaten zurückkehren, um dort mit ihren Familien zusammenzuleben, entspricht nicht mehr der politischen Realität. Darauf wies Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe hin.
Die Türkei und der Libanon, mit die größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge aus Syrien, hätten ihre Flüchtlingspolitik geändert, so Jüsten. In der Türkei gebe es keinen gesicherten Aufenthaltsstatus mehr, im Libanon sei der Aufenthalt auf drei Monate befristet. „Ich fühle mich betrogen“, sagt Mohamad Malak, „wozu habe ich Deutsch gelernt?“ Nach Syrien jedenfalls geht er nicht zurück.
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