Eine Obergrenze für Staatskredite: Schuldenbremse ins Grundgesetz

Der Staat hat 1,5 Billionen Euro Schulden. Die Koalition will Haushaltsdisziplin nun in der Verfassung festschreiben.

In "wirtschaftlich guten Zeiten" soll der Staat überhaupt keine Schulden mehr machen dürfen. Bild: dpa

BERLIN taz Ausgerechnet in der Krise will die große Koalition nun doch eine sogenannte Schuldenbremse ins Grundgesetz einführen. Das hat die Koalitionsrunde Anfang der Woche beschlossen. Wie streng Bund und Länder künftig sparen müssen, ist aber noch offen.

Bisher sieht das Grundgesetz keine wirksame Begrenzung der Kreditaufnahme vor. Deutschland hat deshalb eine gewaltige Staatsverschuldung von 1,5 Billionen Euro angehäuft, davon 900 Milliarden Euro beim Bund.

Über eine Schuldenbremse wird bereits seit Anfang 2007 in der zweiten Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat diskutiert. Zuletzt schien zweifelhaft, ob eine Einigung gelingt. Die Union wollte in Normalzeiten jede Neuverschuldung ausschließen, während die SPD-Fraktion auch dann neue Kredite in Höhe von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr, davon 12 Milliarden für den Bund, zulassen wollte.

Nun ist die Koalition auf die mittlere Linie von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingeschwenkt, wonach in einem Normaljahr Kredite in Höhe von 0,5 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung - des Bruttoinlandsproduktes (BIP) - aufgenommen werden dürfen. Das entspräche 12 Milliarden Euro pro Jahr, davon acht Milliarden für den Bund. Derzeit ist etwa halb so viel möglich. In wirtschaftlich guten Zeiten sollen gar keine neuen Schulden gemacht werden.

Interessant ist aber vor allem, welche Ausnahmen für schlechte Zeiten zugelassen sind. Finanzminister Steinbrück hatte immer betont, ein Haushalt müsse "atmen" können. Das heißt, im Abschwung müsse der Staat mehr Schulden als sonst aufnehmen können, um die Nachfrage anzukurbeln.

So will die SPD in der Krise eine Kreditaufnahme von bis zu drei Prozent des BIP zulassen, das wären 72 Milliarden Euro pro Jahr, davon 48 Milliarden für den Bund. Ob die Union hier mitmacht, wird sich zeigen. Zusätzliche Schulden sollen zudem nach Naturkatastrophen und schweren Terroranschlägen möglich sein, sind sich SPD und Union einig.

Die Grundgesetzänderung muss spätestens bis zum Sommer über die Bühne sein, hieß es jetzt in Berlin. Da die Schuldenbremse auch für die Länder gelten soll, muss parallel noch geklärt werden, welche Hilfe Länder wie Bremen oder das Saarland erhalten, die so hoch verschuldet sind, dass sie schon wegen ihrer Zinslasten neue Schulden machen müssen.

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