■ Moneta: Echte Geschenke?
Was unsere Kinder wohl sagen würden, wenn der Weihnachtsmann ihnen ihre Lieblingsspielzeuge aus dem Zimmer entwenden würde, um sie dann unter den Weihnachtsbaum zu legen. Nein, so etwas würde der nicht machen. Walter Riester ist da schon skrupelloser. Mit seiner jüngsten Ankündigung, die Rentenbeiträge nun doch anheben zu müssen, hat er zumindest die rosarote Schleife entfernt. Langsam aber sicher sickert die Erkenntnis durch: Hier wird nichts geschenkt, sondern nur geblufft. Neben aller Schaumschlägerei und berechtigter Kritik übersehen immer noch viele die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Riester-Reform.
Ab 2002 haben ArbeitnehmerInnen ein Recht auf Entgeldumwandlung. Die Arbeitgeberin muss mindestens eine der fünf möglichen Durchführungswege anbieten: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionszusage, -kasse oder -fonds. Welche Variante(n) die Arbeitgeberin anbietet, entscheidet sie. Aber: Hat sie kein Angebot gemacht, kann die Arbeitnehmerin auf den Abschluss einer Direktversicherung bestehen. Diese Lebens- oder Rentenversicherungen sind insbesondere für gut verdienende Angestellte interessant. Denn die so angelegten Lohnbestandteile müssen nur mit dem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent versteuert werden. Wer den Jahresbeitrag aus einer Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bezahlt, spart sich und seiner Arbeitgeberin sogar bis 2008 die Sozialabgaben.
Im optimalen Fall kann eine Angestellte ab nächstem Jahr 4300 Euro steuerbegünstigt in Altersvorsorgebeiträge umwandeln. Da aber gerade die Pensionsfonds in Deutschland noch in den Kinderschuhen stecken, und an den Riester-Vorschriften hinter den Kulissen immer noch gefeilt und gefeilscht wird, ist eine ausführliche Beratung dringend angesagt.
Die Kolumnistin ist Finanzmaklerin und Gründerin der FrauenFinanzGruppe, Schrammsweg 15,20249 HH, Tel.: 4607 3337, e-Mail: Info@FrauenFinanzGruppe.dewww.FrauenFinanzGruppe.de
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