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EU-Sanktionen angedrohtKroatien will nicht nachgeben

Trotz der angedrohten Streichung von Fördergeldern weigert sich Kroatien, einen ehemaligen Agenten auszuliefern. In Deutschland droht ihm eine Mordanklage.

BRÜSSEL/ZAGREB dpa/ap | Im Streit mit der Europäischen Union über die Auslieferung mutmaßlicher Verbrecher will Neumitglied Kroatien nicht nachgeben. Ministerpräsident Zoran Milanovic will die Auslieferung nicht vor Juli 2014 möglich machen. Es handele sich um eine interne Angelegenheit Kroatiens, sagte Milanovic am Dienstag. Er werde nicht zulassen, dass das Land wie ein Wischlappen behandelt werde.

Die EU-Kommission will am Mittwoch Vorschläge für Sanktionen gegen Kroatien vorstellen. Mit dem möglichen Entzug von Fördermitteln will die Brüsseler Behörde das Land dazu bringen, ein Ende Juni im Eilverfahren verabschiedetes Gesetz abzuändern. Beim erwogenen Einfrieren von Fördergeldern geht es nach Angaben von Diplomaten um 80 Millionen Euro für 2014.

Anlass ist die geforderte Auslieferung des ehemaligen Geheimdienstagenten Josip Perkovic an Deutschland, wo er des Mordes an einem kroatischen Dissidenten Anfang der 80er Jahre verdächtigt wird. Damals arbeitete Perkovic noch für den jugoslawischen Geheimdienst.

Unmittelbar vor dem Beitritt zur EU am 1. Juli hatte Kroatien ein Gesetz verabschiedet, das Auslieferungen von Kroaten ins Ausland für jahrzehntealte Verbrechen unterbindet. Nach offizieller Darstellung soll das Gesetz die Veteranen des Unabhängigkeitskriegs 1991 bis 1995 schützen.

EU-Kommissarin Viviane Reding sagte am Dienstag, wenn das Gesetz so schnell beschlossen werden konnte, könne es auch rasch geändert werden. Es sei „ziemlich klar, dass es Sanktionen geben wird“, sagte sie. Unter anderem könnten die EU-Gelder für Grenzkontrollen gekürzt werden.

Milanovic betonte, dass Kroatien niemanden schützen wolle. Nötig sei aber mehr Zeit, weil es sich um ein heikles Thema handele. Präsident Ivo Josipovic sagte indes zu, man werde das Gesetz "so bald wie möglich" ändern.

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3 Kommentare

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  • o aus h

    Dürfte oder müsste Deutschland einen angeklagten Deutschen ans Ausland ausliefern?

    • besucher

      @o aus h:

      Laut EU Gesetz müsste Deutschland einen Angeklagten an einen anderen EU Staat ausliefern wenn er per EU Haftbefehl gesucht wird.

    • Friedrich_2

      @o aus h:

      meiner Kenntnis nach nicht - aber bestimmt kommt es hier wieder auf das ersuchende Land an.

      Ich kenne zumindestens ein Land dem wir weder etwas abschlagen wollen, oder dürfen ...