EU-Gesetzgebung zu Biosprit gescheitert: Raps-Autos können weiterrollen
Die europäischen Energieminister wollen den Anteil von Biokraftstoffen begrenzen. Doch eine Einigung gibt es vorerst nicht, ein Gesetz ist auf die lange Bank geschoben.
BRÜSSEL dpa | Die EU-Energieminister sind uneins beim künftigen Kurs in der Biosprit-Politik. Bei einem Treffen in Brüssel konnten sie sich nicht wie geplant auf eine gemeinsame Position einigen. „Es gibt noch einige offene Fragen, und deshalb konnten wir keine politische Einigung erzielen“, sagte der litauische Minister Jaroslav Neverovic am Donnerstag. Er leitete das Treffen, weil Litauen derzeit den Vorsitz der EU-Staaten hat.
Die EU sucht nach Möglichkeiten, die Herstellung konventioneller Biokraftstoffe aus Raps oder Soja auszubremsen. Kritiker befürchten eine Verdrängung von Flächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Stattdessen will die EU neue Biokraftstoffe aus Klärschlamm oder Algen fördern. Doch auch das ist umstritten. Vor allem die Berechnung von Verdrängungseffekten durch Spritpflanzen gilt als schwierig.
Eine Minderheit der Länder verweigerte sich einem Kompromissvorschlag Litauens. Während Polen und Ungarn der Kompromiss zu weit ging, bemängelten ihn Italien, Dänemark, die Niederlande und Luxemburg als zu lasch. Deutschland wollte trotz Bedenken zustimmen.
Litauen hatte eine Deckelung der Förderung herkömmlichen Biosprits im Verkehrsbereich auf sieben Prozent vorgeschlagen - der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war mit fünf Prozent ehrgeiziger. Derzeit liegt der Anteil von Biosprit schon bei etwa fünf Prozent.
Außerdem sollte es den EU-Staaten überlassen sein, ob sie Unterziele für den Ausbau von umweltschonendem Biosprit aus Algen oder Stroh definieren. Hintergrund ist ein selbst gesetztes Ziel der EU: Demnach sollen erneuerbare Energien im Transportsektor im Jahr 2020 einen Anteil von zehn Prozent ausmachen.
EU-Energiekommissar Günther Oettinger hatte noch vor einem Scheitern gewarnt: „Wir glauben, dass wir auch in einem Jahr nicht klüger sind“, sagte er. Nachdem die Einigung vorerst gescheitert ist, rückt das Gesetzgebungsvorhaben auf die lange Bank. Vor den Europawahlen im Frühjahr dürfte es nicht mehr fertigzustellen sein.
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