EU-Austritt Großbritanniens: Wie weiter mit dem Brexit?

Ein Entwurf für den Austrittsvertrag Großbritanniens aus der EU liegt jetzt vor. Entschieden ist damit noch nichts. Wie geht's jetzt weiter?

Menschen gehen über die Westminster Bridge in London, der Himmel ist weit und blau

Der Weg aus der EU ist noch immer offen Foto: dpa

Die Brexit-Unterhändler der Europäischen Union und Großbritanniens haben sich auf den Entwurf eines Austrittsvertrages geeinigt, der einen einvernehmlichen Brexit am 29. März 2019 möglich machen soll. Was geschieht nun?

Als erstes wird das Dokument – es soll 500 Seiten umfassen – dem britischen Kabinett vorgelegt. Dieses berät am Mittwoch ab 14h Londoner Zeit darüber. Sollte es abgesegnet werden, wird es veröffentlicht.

Dann kann die EU einen Sondergipfel einberufen – es ist vom 25. November die Rede – auf dem die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden EU-Mitglieder das Dokument ihrerseits formell absegnen.

Um in Kraft zu treten, muss der Vertrag allerdings ratifiziert werden: vom britischen Parlament in London und vom EU-Parlament in Brüssel/Straßburg.

Innenpolitische Hürden für ein Brexit-Abkommen

Falls das gelingt, ist alles klar und der Brexit-Deal tritt wie ausgehandelt in Kraft. Im britischen Parlament dürfte das allerdings schwierig werden. Die regierenden Konservativen von Premierministerin Theresa May haben mit 316 von 650 Sitzen keine absolute Mehrheit, und wesentliche Teile der eigenen Fraktion werden den „Deal“ mit der EU voraussichtlich ablehnen. Die protestantische nordirische DUP (Democratic Unionist Party), die mit ihren zehn Sitzen die Regierung May toleriert, hat bereits Ablehnung signalisiert. Die Opposition aus Labour, schottischen Nationalisten, walisischen Nationalisten, Liberaldemokraten und Grünen dürfte wenig Neigung zeigen, May aus der Patsche zu helfen.

Falls der Deal im britischen Parlament mehrheitlich abgelehnt wird, gibt es mehrere Optionen zum weiteren Vorgehen. Nach den langwierigen parlamentarischen Debatten über das Brexit-Gesetz im Frühsommer dieses Jahres bedeutet eine Ablehnung nicht mehr automatisch, dass es einen Brexit ohne Deal gibt, den sogenannten „No Deal“. Vielmehr kann das Parlament dann zunächst entscheiden, wie es weitergehen soll. Theoretisch denkbar sind:

- ein No-Deal-Brexit

- eine Zurückverweisung des Deals an die Unterhändler, gekoppelt mit der Bitte um eine Verschiebung des Austrittsdatums

- die Einleitung eines neuen Brexit-Referendums

- oder Neuwahlen, wobei dafür die Hürden am größten sind.

Für all diese Optionen ist allerdings eine Mehrheit im Parlament genauso unwahrscheinlich wie für die Ratifizierung des Deals. Möglich ist dann ein No-Deal-Brexit, der dadurch eintritt, dass kein anderer Weg mehrheitsfähig ist.

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