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EGMR-Urteil zur MeinungsfreiheitErfolg für Abtreibungsgegner

Abtreibungsärzte dürfen mit „Babycaust“ in Verbindung gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Weiße Kreuze werden gerne von AbtreibungsgegnerInnen auf ihren Demos getragen. Manch einem ist dieses Symbol aber nicht plakativ genug. Foto: imago/Christian Mang

KARLSRUHE taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt. Erfolg hatte eine Beschwerde des Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen aus dem baden-württembergischen Weinheim.

Annen, geboren 1951, kämpft seit Langem gegen Schwangerschaftsabbrüche. So verteilte er Flugblätter vor Abtreibungskliniken mit der groß gedruckten Aussage: In dieser Klinik „werden rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt“. In kleinerer Schrift folgte dann die Relativierung „... die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt“. Außerdem führte Annen auf seiner Webseite www.babycaust.de eine Liste mit Abtreibungsärzten.

Zwei betroffene Ärzte klagten zivilrechtlich auf Unterlassung und hatten Anfang 2007 beim Landgericht Ulm Erfolg. Die Flugblätter und die Nennung der Ärzte auf der Webseite hätten eine unzulässige „Prangerwirkung“. Höhere Instanzen bestätigten das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde von Annen 2009 ohne Begründung ab.

Beim EGMR hatte der katholische Fanatiker nun Erfolg. Eine kleine Kammer entschied mit fünf zu zwei Richterstimmen, dass das Verbot des Flugblattes Annens Menschenrechte verletzt hatte. Seine Aussage sei juristisch korrekt, insbesondere wegen der Relativierungen. Frühere Versionen des Flugblattes, in denen Annen nur von „rechtswidrigen Abtreibungen“ sprach, durften dagegen verboten werden.

Nicht zwingend ein Vergleich mit NS-Holocaust, so die Richter

Die Listung auf der Seite babycaust.de vergleiche Abtreibungsärzte auch nicht zwingend mit dem NS-Holocaust. Man könne darin auch nur einen allgemeinen Hinweis darauf sehen, dass Recht und Moral auseinanderklaffen können. Die deutsche Justiz habe es nicht geschafft, einen fairen Ausgleich zwischen Annens Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der Ärzte herzustellen.

Der EGMR sprach ihm aber keinen Schadensersatz zu, sondern nur die Erstattung seiner Prozesskosten in Höhe von rund 13.700 Euro. Gegen das Urteil kannDeutschland binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer überweisen, muss dies aber nicht tun. (Az.: 3690/10)

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5 Kommentare

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  • Abtreibung: Im Mittelalter, als man keine Verhütung kannte und viele Menschen arm und kinderreich waren, als Notlösung noch halbwegs plausibel. Aber nicht heute, da eine Vielzahl modernster und traditioneller Verhütungsmethoden bekannt und kostengünstig verfügbar sind und - bei einigermaßen geordneten Verhältnissen - auch kein Maul mehr hungern muß.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Einfach nur schierer Horror, die fanatischen AbtreibungsgegnerInnen hüben wie drüben, die - religiös völlig durchgeknallt - die Wahrnehmung jeglicher Realität weltweit strikt verweigern und für die Durchsetzung ihrer mittelalterlichen Wahnvorstellungen jedes soziale Elend ausblenden bzw. in Kauf nehmen.

       

      Rechtsaußen-Hetzerin Frauke Petry (AfD) ist ein bezeichnendes Beispiel für diesen elenden Schwachsinn à la „Lebensborn“.

       

      http://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/die-luegen-von-abtreibungsgegnern/

  • Wieviel Glück hat doch mancher Abtreibungsfan, Abtreibungsgegner als Eltern gehabt zu haben.

  • Naja, wieder einmal ein ideologisches Urteil von Abtreibungsgegnern, die sich in ihrer Rolle als Richter gefallen.

    [Die Moderation: Kommentar gekürzt, bitte vermeiden Sie Unterstellungen.]

    Die eigentliche Frage hier ist doch: Wer schützt uns vor Richtern, die den Rechtsstaat für ihre ideologischen Zwecke mißbrauchen?

    • @Rudeboy:

      Der Mann darf teilweise seine Flugblätter weiterverbreiten. Er hat keinen Blankoschein zum Verbot der Abtreibung bekommen. Wenn Sie eine Rechtsabwägung zwischen grundsätzlichen Bürgerrechten durch die Justiz nicht verstehen, sollten Sie sich wenigstens mit derartigen Anschuldigungen gegen die zuständigen Richter zurückhalten.