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Drohnensichtung am BERSpranger will bessere Drohnenabwehr

Am Flughafen BER wird eine Drohne gesichtet. Vorübergehend wird der Flugverkehr eingestellt. Innensenatorin will Polizeigesetz für Abwehr anpassen.

Nach einer Drohensichtung war der Flugbetrieb am BER am Freitag zeitweise eingestellt Foto: Carsten Koall/dpa

dpa | Innensenatorin Iris Spranger hält nach den Störungen im Flugverkehr am Flughafen BER wegen einer Drohnensichtung mehr Einsatz für die Drohnenabwehr für unverzichtbar. „Ich begrüße die Initiative auf Bundesebene in Bezug auf die Drohnenabwehr. Ich befürworte die Einrichtung eines zentralen Drohnenabwehrzentrums“, teilte die SPD-Politikerin auf dpa-Anfrage mit.

„Bereits früh haben wir in Berlin die Dringlichkeit der Drohnenabwehr erkannt und schon im Kontext der UEFA EURO 2024 Abwehrtechnik beschafft“, erläuterte Spranger. Weitere Anschaffungen würden sichergestellt. „Dass jedoch die Bundeswehr bei der Drohnenabwehr in Amtshilfe tätig werden soll, muss in engen, rechtlichen Grenzen erfolgen und geprüft werden.“

Wegen der Sichtung einer Drohne am Freitagabend wurde der Flugverkehr in Schönefeld für knapp zwei Stunden eingestellt. Eine Reihe von Flügen wurde nach Angaben eines Flughafensprechers umgeleitet, ein Flug fiel aus. Inzwischen gebe es keine Beeinträchtigungen mehr.

Erst Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am Flughafen in München gestört. Die Zahl der Störungen durch solche Fluggeräte unbekannter Herkunft nehmen zu.

Gesetzeslage anpassen

Eine Sprecherin der Innenverwaltung teilte mit, Maßnahmen zum Entdecken und Abwehren von Drohnen, von denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgingen, könnten von der Polizei in Berlin grundsätzlich bereits nach jetziger Rechtslage ergriffen werden. „Dessen ungeachtet werden die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit zum Anlass genommen, um die Gesetzeslage zur Erhöhung der Rechtssicherheit weiter anzupassen.“

So berate das Abgeordnetenhaus derzeit eine entsprechende Ergänzung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Danach solle eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen werden, die die Drohnendetektion und -abwehr regele und die von Drohnen ausgehenden Gefahren in besonderer Weise berücksichtige.

Grundsätzlich stelle die zunehmende Verbreitung unbemannter Luftfahrtsysteme bundesweit eine sicherheitsrelevante Herausforderung dar. Derzeit werde durch das Bundesinnenministerium ein Sachstandsbericht zu den aktuellen Handlungserfordernissen erarbeitet, so die Sprecherin weiter. „Dieser muss für eine valide Bewertung der Vorschläge abgewartet werden.“

Der Vorstoß zum Bündeln von Kompetenzen aus Bund und Ländern mit Blick auf eine verfassungsrechtlich zulässige Zusammenarbeit polizeilicher und militärischer Drohnenabwehrexpertise sei jedoch zu begrüßen.

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