piwik no script img

Drohnen am Flughafen München3.000 Passagiere gestrandet

Mehrere Menschen berichten von einer Drohne am Himmel über München. Viele Flüge werden gestrichen. Am Morgen wird der Flugbetrieb wieder aufgenommen.

Feldbetten statt Flüge: In der Nacht gestrandete Passagiere am Flughafen in München Foto: Jason Tschepljakow/dpa

München dpa/taz | Wegen Drohnensichtungen sind am Flughafen in München in der Nacht zahlreiche Flüge ausgefallen – rund 3.000 Passagiere waren davon betroffen. Hunderte Menschen mussten die Nacht auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten verbringen. Andere sollten in Hotels gebracht werden.

Am frühen Morgen wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen, wie die Bundespolizei informierte. Unklar blieb, wer für den Vorfall verantwortlich sein könnte.

Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte, war zunächst unklar.

32 Flüge betroffen

Die Deutsche Flugsicherung habe daraufhin am späten Abend die Start- und Landebahnen gesperrt, hieß es. Die Beamten der Landes- und Bundespolizei hätten das Gelände überwacht und nach Flugobjekten sowie Verdächtigen abgesucht – ohne Erfolg. Auch ein Polizeihubschrauber war demnach im Einsatz.

Insgesamt fielen nach Angaben des Betreibers am Donnerstagabend 17 Flüge aus. Ab etwa 22.15 Uhr waren auch Landungen nicht mehr möglich: 15 Flüge seien stattdessen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet worden, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schrieb.

Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen.

Bis Sonntag läuft noch das Münchner Oktoberfest. Das größte Volksfest der Welt zieht jährlich mehrere Millionen Besucherinnen und Besucher aus anderen Städten und Ländern an. Auch sie könnten durch die Einschränkungen im Flugverkehr betroffen sein. Das Oktoberfest war am Mittwoch wegen einer Bombendrohung für einen halben Tag geschlossen worden.

Staatsanwaltschaft ermittelt in Schleswig-Holstein

Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein und vielfach in Dänemark Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind, unter anderem über ein Kraftwerk in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg leitete in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Russland behauptet man hätte nichts damit zu tun, kann ergo auch nicht provoziert sein, wenn die Drohnen abgeschossen werden. Was spricht also dagegen?

    • @Josef 123:

      In Deutschland gilt unser Luftsicherheitsgesetz Paragraph 14, danach dürfen Luftfahrzeuge / Drohnen nur durch Androhung von Waffengewalt und Abgabe von Warnschüssen, abgedrängt und zur Landung gezwungen werden. Da Drohnen aber per GPS-Signale gesteuert werden, können Drohnen per " Spoofing " umgeleitet oder zurück geschickt werden.