Dragoner-Areal in Kreuzberg: Bund klagt gegen Berlin
Die Stadt erhält das Filetgrundstück, so war es im Hauptstadtvertrag abgemacht. Doch der Streit geht weiter.

Never ending Streitereien Foto: dpa
BERLIN taz | Eigentlich könnte alles klar sein. Nach jahrelangem Tauziehen um das Dragoner-Areal am Mehringdamm soll das Grundstück endgültig vom Bund an das Land Berlin gehen. So steht es in dem im Mai von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) unterzeichneten Hauptstadtvertrag.
Statt eines Verkaufs zum Höchstpreis und der Bebauung des überwiegend von Autowerkstätten genutzten Areals mit Luxuswohnungen kann Berlin nun zeigen, dass Stadtentwicklung auch sozial und demokratisch zu gestalten ist. Im Rahmen der Ernennung zum Sanierungsgebiet „Rathausblock“ sind dafür umfangreiche Mittel vorgesehen.
Die Bürgerbeteiligung zur Entwicklung des 47.000 Quadratmeter großen Geländes läuft bereits auf Hochtouren, da überrascht eine Antwort des Bundesministeriums der Finanzen auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe. Aus dieser geht hervor, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), eine dem Finanzministerium untergeordnete Bundesbehörde und bisherige Besitzerin des Areals, an einer im vergangenen Winter eingereichten Klage gegen das Land Berlin und dessen Ausrufung des Sanierungsgebiets festhält.
Dass Berlin sich über das Planungsrecht in den Verkaufsprozess der Bima einmischte, passt dieser offenbar nicht. Kiziltepe jedenfalls sieht einen „unerklärlichen Widerspruch“ zwischen der abgemachten Abgabe des Grundstücks an die Stadt und der Klage – diese sei „perfide“ und „nicht hinnehmbar“.
Im Juni 2016 wollte Berlin durch die Erklärung zum Sanierungsgebiet die festgefahrenen Verhandlungen mit dem Bund voranbringen und dazu beitragen, dass der Verkauf an einen Privatinvestor, der im Bundesrat blockiert wurde, endgültig rückabgewickelt wird.
Die Stadt kann über das Mittel eines Sanierungsgebiets eine Quote für Sozialwohnungen vorschreiben, wodurch die Renditeerwartungen für das für 36 Millionen Euro verkaufte Areal deutlich geschmälert werden. Im Februar wurde der Verkauf an den Investor dann annulliert, weswegen dieser seinerseits die Bima verklagt.
Leser*innenkommentare
DiMa
Wenn Frau Kiziltepe einen „unerklärlichen Widerspruch“ sieht, ist an ihrer Eignung als Bundestagsabgeordnete zu zweifeln. Wenn die Einigung zwischen Bund und Land keine Regelung zur Klage vorsieht, kann der Bund den Schaden weiterhin gerichtlich festellen lassen und geltend machen.
Schuld trägt doch allenfalls der Senat, der es versäumt hat, die Rücknahme der bereits eingelegten Klage auf vertraglichem Wege gleich mit zu regeln. Da waren echte Profis am Werk.