Digitalpakt im Bundesrat: Länder stoppen Vorschlag
Über den von der Bundesregierung geplanten Digitalpakt für Schulen gibt es vorerst keine Einigung. Nun soll ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden.
Mit dem Digitalpakt wollte der Bund den Ländern 5 Milliarden Euro für Computer und IT-Technik sowie für die Finanzierung von Lerninhalten zur Verfügung stellen. Da Bildung Ländersache ist, hätte dafür aber das Grundgesetz geändert werden müssen. Dem stellten sich die Länder geschlossen entgegen.
Dabei kritisieren die SPD-regierten Länder vor allem den Artikel 104b, der vorsieht, dass die Länder für alle Finanzhilfen des Bundes künftig einen ebenso hohen Beitrag aus ihren Etats bereitstellen müssen (die sogenannte „50-50-Regelung“). Fünf unionsregierte Länder inklusive Baden-Württemberg stellen darüber hinaus auch den Artikel 104c und damit die Grundgesetzänderung als solche infrage. Über beide Artikel berät im neuen Jahr der Vermittlungsausschuss.
Für den Digitalpakt gilt die 50-50-Regelung noch nicht. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht den Pakt, der unterschriftsreif vorliege, denn auch als Kollateralschaden der Bund-Länder-Auseinandersetzung. Am Freitag machte sie aber noch einmal deutlich, dass sie eine Verfassungsänderung weiterhin für notwendig halte. Sie lehnte damit die Überlegungen einiger Unionsländern ab, den Pakt davon zu entkoppeln. „Erst die Grundgesetzänderung, dann der Digitalpakt“, sagte Karliczek. Das heißt, dass die Schulen frühestens nach der ersten Sitzung des Bundesrats am 15. Februar mit dem Geld rechnen können – falls sich Bund und Länder bis dahin auf einen Kompromiss geeinigt haben, der von beiden Kammern bestätigt wird.
Verschärfung der Mietpreisbremse durchgewinkt
Mit dem Stopp der Grundgesetzänderung steht auch die Neuregelung des sozialen Wohnungsbaus infrage. Bisher gibt der Bund den Ländern Geld für Sozialwohnungen, kann deren Zweckbindung aber nicht kontrollieren. Einige Länder gaben das Geld für anderes aus. 2020 und 2021 will der Bund 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
Ebenfalls gestoppt wurde vom Bundesrat die Regelung von steuerlichen Abschreibungen im Mietwohnungsbau, die sogenannte Sonder-AfA. Das Thema wurde von der Tagesordnung genommen. Eine Reihe von Landesregierungen, etwa Berlin und Schleswig-Holstein, verlangen eine Mietpreisbindung, die im Gesetz nicht vorgesehen ist. Mit der Sonder-AfA, die bis 2021 rund 400 Millionen Euro kosten soll, können Wohnungen gefördert werden, deren Baukosten 3.000 Euro je Quadratmeter nicht überschreiten.
Die Verschärfung der Mietpreisbremse wurde dagegen am Freitag vom Bundesrat durchgewinkt. Sie sieht unter anderem die Reduzierung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kampf gegen die Klimakrise
Eine Hoffnung, die nicht glitzert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Krieg in der Ukraine
Biden erlaubt Raketenangriffe mit größerer Reichweite
Zweite Woche der UN-Klimakonferenz
Habeck wirbt für den weltweiten Ausbau des Emissionshandels
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen
Haldenwang über Wechsel in die Politik
„Ich habe mir nichts vorzuwerfen“