Die Wahrheit: Schmerzlich, schmerzlich
Schmerzensgeld ob Schleudertrauma – obwohl das Auto leer war, als es gerammt wurde? Auch in Irland geht es beim Thema Ausgleich für Schaden kurios zu.
M anche Menschen haben einfach Pech. Eine 33-jährige Fluggastbetreuerin ist über einen Stein gestolpert, als sie aus einer Kneipe in Dublins Vergnügungsviertel Temple Bar kam. Sie hatte nur vier alkoholhaltige Getränke zu sich genommen, als der Stein ihr vor dem Pub ein Bein stellte. Deshalb verlangte sie 60.000 Euro Schmerzensgeld vom Wirt.
Es handelte sich allerdings nicht um einen gewöhnlichen Stein, sondern um einen jahrhundertealten Jostle Stone oder Radschutz, der verhindern sollte, dass die stahlumrandeten Räder von Kutschen die Wand beschädigten. Der Stein steht unter Denkmalschutz. Die Fluggastbetreuerin hatte behauptet, der Stein sei unsichtbar. Mitnichten, entgegnete der Richter: Menschen seien verpflichtet, darauf zu achten, wohin sie gingen. Er wies die Klage ab und verurteilte die Klägerin, die Anwaltskosten des Gastwirts zu übernehmen.
Andere Menschen gingen nach Unfällen ebenfalls leer aus, darunter ein Autofahrer, der von der gegnerischen Versicherung eine Tube Schuhcreme verlangte, weil seine Schuhe bei dem Unfall abgewetzt worden waren. Ein weiterer Kläger wollte Geld für eine Flasche Champagner, die er als Dankeschön für einen Unfallzeugen gekauft hatte. Und ein lädiertes Unfallopfer verlangte von der gegnerischen Versicherung ein Satellitenfernsehpaket, weil es vorübergehend bettlägerig war und sich langweilte.
Besonders dreist war ein Autobesitzer, der Schmerzensgeld wegen eines Schleudertraumas verlangte, obwohl sein Auto leer war, als es gerammt wurde. Der Autobesitzer saß zu der Zeit nämlich in einer Kneipe und war vermutlich vom Barhocker gefallen. Wieder ein anderer forderte eine Uhr, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall gebaut hatte. Wenn er die Uhrzeit gekannt hätte, wäre er früher losgefahren und hätte sich nicht so beeilen müssen, argumentierte er.
Handbremse ade
Ein weiterer Fall betraf einen Schulfreund von mir. Werner war bei Freunden zum Kartenspielen eingeladen, und weil dabei stets gebechert wird, nahm er die Straßenbahn. Als er ankam, stellte sich heraus, dass der Gastgeberhund die Karten gefressen hatte. So lieh sich Werner den Mercedes des Gastgebers und fuhr geschwind nach Hause, um ein Ersatz-Kartenspiel zu holen. Er parkte kurz in der zweiten Reihe, doch als er zurückkehrte, stellte er fest, dass sich die Handbremse gelöst hatte.
Der Mercedes war 100 Meter die abschüssige Straße hinuntergerollt und hatte eine geparkte Citroën-Ente gerammt. Werner stieg in den Mercedes und wollte gerade wegfahren, als ihn eine Polizeistreife stoppte. Er wolle doch nicht mit seinem dicken Auto abhauen und den armen Entenfahrer auf dem Schaden sitzen lassen, tadelte der Polizist. Werner beteuerte, dass ihm die Ente gehöre und er den Mercedes nur geliehen habe. Man glaubte ihm erst, als er den Fahrzeugschein präsentierte.
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