Die Vorwürfe des Strafgerichtshofs: Kriegsverbrechen von Bembas Soldaten

Die Verhaftung des kongolesischen Oppositionsführers Bemba gründet auf Inkaufnahme von Kriegsverbrechen seiner Soldaten in Kongos Nachbarland, der Zentralafrikanischen Republik.

Der Haftbefehl gegen den Bembas Anhänger protstieren, gründet sich auf mögliche Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik. Bild: rtr

BERLIN taz Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Jean-Pierre Bemba gründet sich auf mögliche Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik. Dort griff Bembas einstige Rebellenarmee MLC (Kongolesische Befreiungsarmee) 2002 und 2003 auf Bitten des gewählten Präsidenten Ange-Félix Patassé ein, um eine Rebellion des Armeechefs Francois Bozizé niederzuschlagen. Die MLC beherrschte damals das nördliche Drittel der Demokratischen Republik Kongo, an das die Zentralafrikanische Republik grenzt, und wickelte viele ihrer Geschäfte über die zentralafrikanische Hauptstadt Bangui ab, die direkt am Grenzfluss Ubangi liegt.

Rund 1.000 MLC-Soldaten, dazu Libyens Luftwaffe und Kämpfer des tschadischen Rebellenführers Abdoulaye Miskine verhinderten Ende Oktober 2002, dass Bozizé Bangui eroberte. Die MLC-Soldaten aus Kongos Regenwald nutzten ihren Aufenthalt in der Großstadt, um hemmungslos zu plündern. Die französische Menschenrechtsorganisation FIDH (Fédération Internationale des Droits de lHomme) sammelte in einem 2003 veröffentlichten Bericht dazu zahlreiche Zeugenaussagen über Vergewaltigungen, Verwüstungen von Wohnhäusern und Raub an Straßensperren. In den Folgemonaten wuchs das MLC-Kontingent in der Zentralafrikanischen Republik auf 3.000 Mann an und kämpfte an vorderster Front gegen Bozizé.

Bembas Einsatz nützte nichts. Im März 2003 wurde Patassé gestürzt. Bozizé ergriff die Macht, bejubelt von Tschad und Frankreich, und regiert die Zentralafrikanische Republik bis heute.

Der FIDH-Bericht diente der neuen Regierung Ende 2004 als Grundlage dafür, gegen Patassé, Bemba und Miskine Klage beim IStGH in Den Haag einzureichen. Für den Gerichtshof war dieser Fall, wie Chefankläger Luis Moreno-Ocampo Ende 2006 ausführte, besonders schwierig, weil einerseits in der Zentralafrikanischen Republik mittlerweile Friedensprozesse eingeleitet waren, andererseits Kämpfe andauerten. Menschenrechtler haben Bozizés Garde dabei schwerste Übergriffe vorgeworfen.

Ohne diese Probleme zu klären, verkündete der Gerichtshof am 22. Mai die Zulassung der Klage in Sachen Zentralafrikanische Republik. Am 23. Mai erließ er Haftbefehl gegen Bemba. Bemba sei als Führer der MLC für "alle politischen und militärischen Beschlüsse" seiner Bewegung verantwortlich; die Entsendung von Soldaten nach Bangui hätten Bemba und Patassé gemeinsam beschlossen, und es gebe Anlass zur Annahme, "dass Jean-Pierre Bemba wusste, dass dieser Plan im normalen Verlauf der Ereignisse zum Ausführen von Verbrechen führen würde, und dass er dieses Risiko in Kauf nahm." Daher sei er persönlich für Vergewaltigungen, Folter, Misshandlung und Plünderung verantwortlich zu machen.

Am 24. Mai wurde Bemba in Brüssel festgenommen. "Diese Festnahme war eine komplexe und gut vorbereitete Operation", sagte Moreno-Ocampo. "Wir sind allen beteiligten Ländern dankbar, einschließlich Belgien." Offenbar wurde Bembas Verhaftung geplant, bevor Haftbefehl gegen ihn vorlag oder überhaupt die Klage gegen ihn zugelassen war. DOMINIC JOHNSON

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.