Die Verbrechen von Nestlé: Der Mord sei „verjährt“
Nestlé räumt die illegale Bespitzelung von Attac ein. Das Verfahren um die Mitverantwortung an der Ermordung eines Gewerkschaftlers geht weiter.

GENF taz | Die Firma Nestlé, weltgrößter Multi und Nahrungsmittelkonzern mit Hauptsitz in Vevey im Westschweizer Kanton Waadt, leugnet nicht länger, in den Jahren 2003 bis 2008 die kantonale Attac-Gruppe mit illegalen Methoden infiltriert und ausspioniert zu haben. Die Gruppe plante damals ein kritisches Buch über das Unternehmen.
Im Januar dieses Jahres hatte ein Zivilgericht in der Kantonshauptstadt Lausanne Nestlé und die von dem Konzern mit der Spionage beauftragte „Sicherheitsfirma“ Securitas wegen dieser illegalen Praktiken zu einer Entschädigungszahlung von je 3.000 Franken an Mitglieder der Attac-Gruppe verurteilt. Dieses Urteil wurde jetzt rechtskräftig, nachdem Nestlé auf die ursprünglich angekündigte Berufung verzichtete.
Nach Informationen der taz aus der Konzernzentrale gelangte die dortige Rechtsabteilung zu der Einschätzung, dass die Beweise gegen das Unternehmen „erdrückend“ und die Chancen auf eine Revision des Urteils in einer höheren Instanz daher „minimal“ seien. Stattdessen drohe durch einen fortgesetzten Prozess ein „erhöhter Imageschaden“.
Nachdem die Bespitzelung von Attac 2008 aufgeflogen war, konnte sich Nestlé, wichtigster Arbeitgeber im Kanton Waadt und größter Steuerzahler in der Schweiz, zunächst auf den ursprünglich zuständigen Waadtländer Untersuchungsrichter Jaques Antenen verlassen. Dieser stellte die Ermittlungen bereits 2009 ohne Bemühen um die Sicherung von Beweisen zunächst ein – was in Schweizer Justizkreisen den bis heute nicht ausgeräumten Verdacht einer Gefälligkeitsentscheidung für Nestlé erweckte.
Gefälligkeitsentscheidungen für Nestlé
Denselben Verdacht erregte auch der Anfang Mai erfolgte Beschluss der Waadtländer Staatsanwaltschaft, die bereits im Februar 2012 eingereichte Strafanzeige gegen Nestlé sowie fünf ehemalige führende Manager des Konzerns wegen Mitverantwortung für die Ermordung des kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero im Herbst 2005 „nicht anzunehmen“ und „keine Sachermittlungen einzuleiten“.
Der sieben Jahre zurückliegende Mord sei „verjährt“, heißt es in der Einstellungsverfügung. Gegen diese Entscheidung legte die Witwe Romeros am letzten Freitag Beschwerde beim kantonalen Strafgericht in Lausanne ein. Unterstützt wird die Beschwerde von der kolumbianischen Gewerkschaft Sinaltrainal und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs-und Menschenrechte (ECCHR) in Berlin, die vor 14 Monaten auch die ursprüngliche Strafanzeige eingereicht hatten.
Die Beschwerde wendet sich gegen die Behauptung der Verjährung und rügt außerdem einen Verstoß der Strafbehörden gegen ihre Ermittlungspflichten. Sollten die gegen die fünf ehemaligen Nestlé-Manager angezeigten Taten als vorsätzlich zu qualifizieren sein, käme nach Einschätzung des ECCHR eine 15-jährige Verjährungsfrist in Betracht – die Taten wären in diesem Fall also noch nicht verjährt.
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