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Die Fördertöpfe sind fast leer gegessen

■ Zuschüsse zu Solarstromanlagen gibt es aus vielen Quellen. Doch nur wer rechtzeitig Bedarf anmeldet, baut wirklich preiswert. Vor dem Bau gilt es, das beste Förderprogramm oder sogar eine Kombinatio

Der beste Zeitraum, um Zuwendungen für Solarstromanlagen bei Bund, Land oder Kommune einzufordern, ist der Monat Januar. Immerhin neun der sechzehn Bundesländer haben Anfang dieses Jahres Mittel zur Verfügung gestellt. Fünf der Programme sind bereits ausgeschöpft, in Brandenburg wurde die Zahl der Förderberechtigten drastisch eingeschränkt, indem nur noch kleine und mittelständische Unternehmen an die Fördertöpfe gelassen werden. Lediglich in Sachsen-Anhalt haben sich die Förderbedingungen im Laufe des Jahres verbessert. Während Anfang des Jahres dort keine Gelder bewilligt wurden, hat man sich im Frühsommer zu einer Einzellfallprüfung hinreißen lassen. Die glücklichen Gewinner können bis zu 40 Prozent der Kosten erstattet bekommen.

Wer in diesem Jahr noch Landeszuschüsse in Anspruch nehmen möchte, hat in Berlin, Hessen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt noch Chancen. In Berlin werden sogar noch Antragsteller herbeigesehnt: Wenn die Mittel von insgesamt vier Millionen Mark nicht ausgeschöpft werden – und danach sieht es derzeit aus – wird der Senat im nächsten Haushalt womöglich weniger bewilligen. Aus diesem Grund hat kürzlich die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) eine Informationsoffensive in Berlin gestartet. Das vom Senat finanzierte Programm „Grünes Licht für Solaranlagen“ soll helfen, das Geld dieses Jahr doch noch unters Volk zu bringen. „Über zwei Millionen Mark sind offen“, gibt Sebastian Rückl von der DGS Auskunft (nähere Informationen unter Tel. (030) 757 02 333).

Wer in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnt, hat gute Chancen, daß im nächsten Jahr wieder Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung stehen. Dann gilt es, rechtzeitig einen Antrag einzureichen. Als Lohn der Mühe gibt es einen Zuschuß, der zwischen 30 und 50 Prozent der Anlagenkosten liegt. In manchen Bundesländern wie beispielsweise im Saarland werden auch Festbeträge vergeben, was die Abrechnung stark vereinfacht. Überhaupt sind die Förderprogramme in punkto Aufwand und Qualität sehr unterschiedlich. Besonders kundenfreundlich sind Thüringen und Brandenburg, die sogar Anlagen bezuschussen, mit deren Bau schon begonnen wurde. Wer in anderen Bundesländern seinem Installateur das Startsignal gibt, bevor ein Zuschuß bewilligt wurde, erhält danach keinen mehr. Hintergrund: Man möchte keine Anlagen fördern, die auch ohne Zuschuß gebaut würden, was der Antragsteller nach Auffassung der Behörden mit der Auftragsvergabe bewiesen hat. Eine Praxis, die Reiner Rosendahl, tätig im Wechselrichtervertrieb, sehr ärgert: „Bis Mitte des Jahres die Zuschüsse bewilligt werden, erhalten Solarinstallateure keinen verbindlichen Auftrag. Das macht die Planung schwierig.“ Ein Gespräch mit dem in Nordrhein-Westfalen für das REN-Programm zuständigen Landesinstituts für Bauwesen brachte auch keine Verbesserung. Der von einigen Installateuren vorgeschlagene Kompromiß, man solle dem Kunden doch zumindest erlauben, einen Auftrag unter Vorbehalt zu vergeben, wurde von der Behörde, immerhin unter Regie des Grünen-Ministers Michael Vesper, kommentarlos abgelehnt.

Ab Anfang 1999 könnte es sich auch wieder lohnen, das Bundesamt für Wirtschaft um Förderung anzugehen. „Für die nächsten vier Jahre sind Haushaltsmittel von 72 Millionen Mark eingeplant“, verspricht Pressereferentin Christine Kern, meint mit dem Betrag aber die Förderung aller erneuerbaren Energien. Die genauen Bedingungen zu deren Vergabe stehen noch nicht fest, auch nicht, welcher Betrag tatsächlich für Photovoltaik zur Verfügung steht. Zum Vergleich: In den Jahren 1995 bis 1998 gab es bundesweit für Solarstromanlagen knapp vier Millionen Mark im Jahr, die entsprechend schnell ausgeschöpft waren. Auskunft über die genaue Förderhöhe – immer unter der Voraussetzung, daß die Mittel tatsächlich bewilligt werden – wird das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn erteilen.

Neben Bund und Land lohnt es sich auch, die Stadtwerke oder Stadtverwaltung zu fragen. In der Ende 1997 erschienenen Förderfibel Energie des Fachinformationszentrums Karlsruhe werden rund 150 Kommunen aufgeführt, die solarthermische oder photovoltaische Anlagen fördern. Der Führer nennt ebenfalls rund 150 Energieversorger, die eine erhöhte Vergütung für den von privat gekauften Solarstrom anbieten oder zum Teil sehr großzügige Zuschüsse zahlen. Bis vor kurzem gab es beispielsweise in Pforzheim die Möglichkeit, bis zu 13.000 Mark pro Kilowatt, mithin etwa 95 Prozent der Anlagenkosten, als Zuschuß zu erhalten. Wer also im nächsten Jahr eine Solarstromanlage bauen möchte, hat vielfältige Fördermöglichkeiten. Dabei ist nicht jedes Programm mit jedem kumulierbar. Vor dem Bau sollten also möglichst aus zahlreichen Quellen Informationen eingeholt werden, um das beste Förderprogramm oder sogar eine Kombination ausfindig zu machen. Anne Kreutzmann

Hier gibt es noch Mittel für Solarstromanlagen:

Berlin

Investitionsbank, Bundesallee 210, 10719 Berlin,

Tel. (030) 2125-0, Fax - 2485

Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt und Energie, Mainzerstr. 80,

20539 Wiesbaden,

Tel. (0611)81516-10 ,Fax -60

Saarland

ARGE-Solar, Alenkesselerstr. 17,

66115 Saarbrücken,

Tel. (0681)9762-470, Fax -471

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Olvenstedter Str. 4-5,

39108 Magdeburg,

Tel. (0391) 567-01, Fax -3368.

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