Die Elbvertiefungs-Kompensation der HPA: Ausgleich im Auenland

Die Hafenbehörde HPA präsentiert ihre Pläne zur Rettung von Schierlings-Wasserfenchel und Elbvertiefung. Umweltverbände fordern Gesamtkonzept

Backsteinhaus des Wasserwerks Kaltehofe mit Baum

Idyllisch: das ehemalige Wasserwerksgelände in Kaltehofe Foto: Miguel Ferraz

Die Elbvertiefung soll im Auenland gerettet werden. So wie in der heilen Welt aus dem „Herrn der Ringe“ sieht es auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerks Kaltehofe aus, wo künftig der Schierlings-Wasserfenchel gedeihen soll – auf dass der nächsten „Fahrrinnenanpassung“ endlich nichts mehr im Wege stehe.

Der Schierlings-Wasserfenchel ist eher unscheinbar und sieht aus, wie ein Biologe aus der Umweltbehörde einmal sagte, wie „eine zu groß geratene Petersilie“. Für das Planverfahren zur Elbvertiefung ist er entscheidend, weil endemisch: Er kommt nur an der Unterelbe vor. Weil sein Lebensraum durch den Fahrrinnenausbau mancherorts beschnitten würde, müssen die Planer anderswo einen Ausgleich dafür schaffen.

Die HPA hat dafür zwei ehemalige Filterbecken auf dem ehemaligen Wasserwerksgelände am Autobahndreieck Moorfleet vorgesehen und am Donnerstag die Presse eingeladen, sich das Areal anzusehen. Tags zuvor waren die Umweltverbände eingeladen, doch die hatten schon vorher abgewinkt. „Wir halten es im Sinne der Verfahrenseffizienz für geboten, dass die Stadt in einem Gesamtkonzept darlegt, wie alle Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichts aus der Welt geschafft werden sollen“, teilte das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe mit. Alles andere sei Aktionismus.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das laufende Planverfahren zur Elbvertiefung am 9. Februar letztinstanzlich gestoppt, im Wesentlichen, weil es die Ausführungen und Vorschläge zum Schierlings-Wasserfenchel unzureichend fand. Das versucht die HPA jetzt nachzubessern, unter anderem auf Kaltehofe.

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung rechtswidrig. Die Mängel könnten aber behoben werden, womit sie doch zulässig wäre.

Das Gericht bemängelte eine Ausgleichsmaßnahme, weil deren Areal bereits verplant war. Es forderte den Nachweis, dass die Versalzung eines Elbeabschnitts den Schierlings-Wasserfenchel nicht schädigt und eine schärfere Abgrenzung der Ausgleichsvorhaben von Standard-Maßnahmen.

Ihr Plan ist es, die beiden Filterbecken um einen Meter zu vertiefen, sie miteinander zu verbinden und über einen Graben an den Holzhafen und damit die Billwerder Bucht anzuschließen, sodass sich mit Ebbe und Flut auch der Wasserstand in den Becken ändert. In den Becken soll eine Landschaft für den Schierlings-Wasserfenchel maßgeschneidert werden: mit flachen Erhebungen, auf denen Schatten spendende Bäume wachsen können, und Prielen, an deren Rändern sich der Schierlings-Wasserfenchel festsetzen kann.

Aus Denkmalschutzgründen sollen die Becken in ihrer Form und mit den Pumpenhäuschen in Auenland-Anmutung erhalten bleiben. Bis auf die Häuschen sehen die Becken heute schon aus wie etwas eckige, von dichtem Bewuchs umsäumte Seen. Weil sie mit zusammen sieben Hektar nur gut ein Drittel so groß sind wie die Binnen­alster, spottete der Förderkreis Rettet die Elbe, der Senat plane wohl eine „Zuchtanstalt“ für den Schierlings-Wasserfenchel.

Die HPA möchte ihren Plan zum ersten Quartal 2018 fertig haben, damit die Wirtschaftsbehörde dann das Planergänzungsverfahren für die Elbvertiefung starten kann. „Wir erwarten aussagekräftige Unterlagen und werden uns an dieser Stelle im Verfahren einbringen“, ließ das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe wissen.

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