Deutscher Völkermord an Herero: New Yorker Gericht vertagt sich
Die Bundesregierung erscheint erstmals offiziell vor Gericht in den USA – und will mehr Zeit. Kritik kommt von Herero- und Nama-Vertretern aus Namibia.
Es folgte damit einem Antrag des Anwalts der Bundesregierung, die erstmals seit Einreichung der Klage vor einem Jahr offiziell vertreten war und jetzt mehr Zeit zur Vorbereitung verlangte.
Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte die Verschiebung, nicht aber den Termin, und wollte sich inhaltlich nicht zu dem Verfahren äußern. Die Bundesregierung sieht die Klage wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität als unzulässig an.
Die Klage war im Januar 2017 eingereicht worden, nachdem Herero- und Nama-Vertreter mit Rufen nach Direktverhandlungen mit der Bundesregierung ohne Gehör geblieben waren. Sie stützt sich auf dieselben juristischen Grundlagen wie frühere Klagen von NS-Zwangsarbeitern gegen Deutschland in den USA.
Vertreter der Herero und Nama, die am Freitag Berlin besuchten, warfen Deutschland vor, auf Zeit zu spielen. Sie forderten bei einem Treffen mit der Linksfraktion im Bundestag, die Bundesregierung müsse in direkte Gespräche mit den Volksgruppen eintreten und die deutschen Kriegsverbrechen an den Herero und Nama als Völkermord anerkennen.
Die Entwicklungspolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, Helin Evrim Sommer, forderte die Bundesregierung auf, auf die Kläger zuzugehen und „jeden Zweifel auszuräumen, ob die Verbrechen zwischen 1904 und 1908 ein Völkermord waren“.
Herero – Andenken eines Volkes
Deutschland verhandelt mit der namibischen Regierung über eine offizielle Entschuldigung für den Völkermord und eine deutsch-namibische Zukunftsstiftung, die Bildungs- und Forschungsprojekte fördern soll. Eine rechtswirksame Anerkennung der von deutschen Soldaten an Herero und Nama verübten Massaker zwischen 1904 und 1909 im damaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord lehnt Deutschland im in New York anhängigen Verfahren jedoch ab und spricht dort lediglich von „mutmaßlichen Gräueltaten“.
Verhandlungen zwischen dem Namibia-Beauftragten der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), und Vertretern der namibischen Regierung reichten nicht aus, sagte der frühere namibische Vizeminister für Landwirtschaftsreformen, Bernadus Swartbooi. Die Nachfahren der Ermordeten müssten mit am Tisch sitzen. Die Vorsitzende des Genozidkomitees der Herero, Esther Muinjangue, sagte, Deutschland müsse die Verantwortung für den Völkermord vorbehaltlos übernehmen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links