Deutsche Wohnen & Co enteignen: Rahmen ohne Inhalt
Die schwarz-rote Koalition legt Eckpunkte für ein Vergesellschaftungs-Rahmengesetz vor. In Kraft treten soll es 2028. Von Anwendung ist nicht die Rede.

Hintergrund ist der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus dem Jahr 2021, bei dem sich rund 60 Prozent der abstimmenden Berliner:innen für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen hatten. Der Senat wurde dadurch verpflichtet, Maßnahmen zur Umsetzung des Entscheids einzuleiten.
Doch Stettner dämpfte am Sonntag vorsorglich jegliche Erwartungen: „Ob wir das Gesetz dann auch anwenden, ist eine ganz andere Frage.“ Auch von seinem Kollegen Saleh hieß es: „Vergesellschaftungsrahmengesetz heißt ja nicht Enteignungsgesetz“ – und doch sei das immerhin besser als nichts. „Ich bin sehr froh, dass wir das jetzt hinbekommen haben“, so der SPD-Fraktionschef weiter.
Ohnehin ist das, was die beiden am Wochenende präsentiert haben, nicht wirklich neu. Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD vereinbart, ein Rahmengesetz auf den Weg zu bringen. Und die Rechtmäßigkeit der Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen ist mittlerweile sogar doppelt geprüft worden: in einem vom Senat in Auftrag gegebenen Gutachten sowie einer vom Vorgängersenat eingesetzten Expert:innenkommission.
Angesichts dessen wirft die Opposition im Abgeordnetenhaus der Koalition fehlende Bereitschaft zur Umsetzung des Volksentscheides vor. Als „zeitraubendes Placebo“ bezeichnet Linken-Fraktionschef Tobias Schulze am Montag die Ideen für das Rahmengesetz. Von „politischem Versagen mit Ansage“, spricht die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. Ein Rahmen allein könne nichts an der Wohnungsnot der Stadt ausrichten, „wenn der Inhalt fehlt“, so die Mietenpolitikerin.
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