: Deutsche Pharmafirma in Japan verklagt
53 Verdachtsfälle auf Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung in Japan durch möglicherweise infiziertes Hirnhautprodukt des Pharmaunternehmens B. Braun Melsungen. Produkt zu spät vom Markt genommen ■ Von Friedemann Hottenbacher
Berlin (taz) – Bei der Zivilkammer des Landgerichts Tokio und Ôtsu haben gestern sechs von der Gehirnkrankheit Creutzfeldt-Jakob Betroffene und deren Angehörige Klagen gegen das deutsche Pharmaunternehmen B. Braun Melsungen eingereicht. Sie fordern Schadenersatz wegen fahrlässiger Tötung in Höhe von rund 8 Millionen Mark. B. Braun wird vorgeworfen, jahrelang sein Hirnhautprodukt Lyodura vertrieben zu haben, obwohl sich Anzeichen mehrten, daß es mit Creuztfeldt- Jakob-Infektionen in Zusammenhang stehen könnte.
Lyodura ist ein Produkt aus menschlicher Hirnhaut, das vor allem bei Rückenmarks- und Gehirnoperationen zur Schließung der Wunden angewendet wurde. B. Braun beendete die Produktion von Lyodura Ende Mai 1996, nachdem in Deutschland unlautere Methoden bei der Beschaffung von Hirnhäuten bekannt geworden waren. B. Braun war über Sektionsassistenten in über hundert deutschen Kliniken illegal an Hirnhäute von Leichen gelangt. Zwei Berliner Sektionsassistenten und ein Braun-Mitarbeiter wurden wegen „Störung der Totenruhe“ zu Geldstrafen verurteilt.
Die jetzt in Japan eingereichten Klagen beziehen sich auf das Jahr 1986, als der erste Fall bekannt wurde, bei dem ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung an Creutzfeldt-Jakob und der Implantation von Lyodura vermutet wurde. Im Februar 1987 veröffentlichte die US-Gesundheitsbehörde CDC einen Bericht über ein 28jähriges Creutzfeldt-Jakob-Opfer und dessen wahrscheinliche Infizierung durch Lyodura. Zwei Monate später warnte die US-Arzneimittelbehörde vor der Verwendung von bestimmten Chargen des B.-Braun-Produktes und empfahl dessen Rückruf. Im Mai 1987 verbesserte B. Braun das Lyodura- Produktionsverfahren. Eine Zusatzbehandlung mit Natronlauge sollte mögliche Erreger inaktivieren. Erst im März 1989 veranlaßte B. Braun einen weltweiten Rückruf der unbehandelten Produkte, in Japan womöglich noch später.
Japans Gesundheitsbehörden stießen erst Anfang 1996 im Rahmen einer BSE-Untersuchung auf den möglichen Zusammenhang zwischen Lyodura und einer Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Und erst im März 1997, also zehn Jahre nach der Warnung aus Amerika, veranlaßte das Ministerium einen Rückruf aller Hirnhautprodukte. Zwei Betroffene klagten gegen die japanischen Behörden und B. Brauns Vertriebsfirma in Japan, in einem Fall auch gegen B. Braun Melsungen. Zugleich nahmen die Verdachtsfälle einer Infizierung durch Lyodura zu. Im jüngsten Bericht der Untersuchungskommission des japanischen Gesundheitsministeriums vom 16. März werden 54 Fälle genannt, in 53 wurde Lyodura implantiert. B. Braun selbst hat dem Bundesinstitut für Arzneimittel in Berlin 22 weltweite Verdachtsfälle gemeldet, darunter zwei aus Deutschland.
Die japanischen Klagen haben nur geringe Erfolgsaussichten. Denn für einen juristischen Beweis müßte sowohl die Leiche, von der die Hirnhaut entnommen wurde, als auch das Hirn, in das Lyodura implantiert wurde, obduziert werden und jeweils einen Creutzfeldt- Jakob-Befund ergeben.
Da die Fälle Jahre zurückliegen und der Ausbruch der Krankheit meist erst Jahre nach der Infizierung erfolgt, ist das fast unmöglich. Zudem liegt, wie der deutsche Skandal zeigt, die Herkunft der Hirnhäute vielfach im dunkeln. Eine Überprüfung in Berlin für die Jahre 1995 und 1996 ergab, daß bei mindestens 1.700 Hirnhäuten aus Berliner Kliniken die Herkunft nicht zurückzuverfolgen war. So ist es nicht nur möglich, sondern wie Berliner Mediziner bestätigen, sogar wahrscheinlich, daß Ende der 80er Jahre zu Lyodura verarbeitete Hirnhäute von Creutzfeldt-Jakob-Patienten in japanische Kliniken gelangten.
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