Deutsche Kolonialverbrechen in Namibia: Entschädigung in Aussicht gestellt
Deutschland will sich offiziell für den Völkermord an den Herero und Nama im heutigen Namibia entschuldigen. Auch eine konkrete Entschädigung ist im Gespräch.
Zudem werde es eine offizielle Entschuldigung Deutschlands für den Völkermord an den Herero und Nama während der deutschen Kolonialzeit geben. „Die Frage ist nur, in welcher Form die Entschuldigung erfolgt, so dass sie auch von der namibischen Regierung akzeptiert werden kann“, sagte der Sonderbeauftragte.
Aktuell werde mit Namibia über den Fonds, dem sogenannten Particularly Affected Community Trust, sowie über die Stiftung verhandelt, so Polenz. Der Strukturfonds beinhalte unter anderem Förderung für Bildungsprojekte wie etwa den Aufbau von Berufsschulzentren. Ebenso seien Projekte zur Energieversorgung von entlegenen Dörfern mit erneuerbaren Energien geplant. Mit dem Fonds soll betroffenen Nachfahren der Kolonialzeit auch verbilligter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Auch das Thema Landreform spiele eine Rolle, sagte der Namibia-Beauftragte.
Die deutsch-namibische Zukunftsstiftung habe zum Ziel, eine gemeinsame Erinnerungskultur zu fördern. Zudem sollen gemeinsame Bildungs- und Forschungsprojekte sowie ein deutsch-namibischer Jugendaustausch realisiert werden. Die Stiftung sei „ähnlich wie die Aktion Sühnezeichen“ angedacht, kündigte Polenz an.
Hintergrund der Entschädigungen sind die Massaker durch deutsche Kolonialtruppen an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 bei denen Schätzungen zufolge bis zu 100.000 Menschen getötet wurden. Ein Großteil der Herero und Nama wurden damals ihres Landes enteignet. Deutsch-Südwestafrika, auf dem Gebiet des heutigen Namibias umfasst, war damals eine deutsche Kolonie.
Seit Jahren fordern Nachfahren der Herero und Nama von Deutschland eine Entschädigung für die Kolonialverbrechen. Unter anderem haben Vertreter von ihnen in New York Klage wegen Völkermordes gegen Deutschland eingereicht. Mitte März kam es zur ersten Anhörung vor dem Gericht.
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