Der Senat und seine IT: Hauptsache, das neueste Modell
Der Senat will keine gebrauchte Elektronik kaufen – und die SenatorInnen lieben schicke iPhones. Das ergab eine Anfrage der Grünen.
Bei vielen NutzerInnen von Laptops und Smartphones hat es sich längst herumgesprochen: Es muss nicht immer ein nagelneues – und teures – Gerät sein. Viele Firmen bieten mittlerweile Ware an, die schon ein oder zwei Jahre auf dem Buckel hat, aber nach einer Überarbeitung wie neu aussieht und funktioniert. Den vermeintlichen Nachteil, dass es eben nicht das brandaktuelle Modell ist, machen deutlich günstigere Preise wett. Gleichzeitig freut sich die Umwelt über längere Lebenszyklen der Geräte, also eine effizientere Nutzung der verwendeten Ressourcen.
Im rot-rot-grünen Senat hat sich diese Erkenntnis noch nicht so richtig herumgesprochen – zumindest zieht man keine Schlüsse daraus. Das ergibt die Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des klimaschutz- und umweltpolitischen Sprechers der Grünenfraktion, Georg Kössler.
„Generell“ sei die Beschaffung gebrauchter Informationstechnik (IT) „nicht ausgeschlossen“, so die zuständige Staatssekretärin Sabine Smentek (SPD). Allerdings bevorzuge das ITDZ Berlin – der zentrale IT-Dienstleister des Landes – den Kauf neuer Hardware auch deshalb, weil für diese die Bedingungen in Sachen Garantie, Herstellersupport und Updates besser seien. Laut Smentek sind das „zwingende Voraussetzungen für eine komplikationsfreie Nutzung, einen reibungslosen Betrieb und eine schnelle Reaktion bei Störungen oder Ausfällen“.
Billig kommt teuer, lautet offenbar der Standpunkt der Verwaltung: „Der personelle und finanzielle Aufwand, um gebrauchte (veraltete) Technologien dem aktuellen/einheitlichen Standard anzupassen, ist hoch und bietet wirtschaftlich keinen Vorteil gegenüber der Neubeschaffung von Geräten“, schreibt Smentek in ihrer Antwort an Kössler.
Umweltfreundlich entsorgen
Auch eine Verlängerung der Lebensdauer über die auf 4 bis 5 Jahre angelegte Nutzung in der Verwaltung hinaus komme nicht infrage: Man habe bereits in der Vergangenheit die Möglichkeit des Wiederverkaufs oder der Weitergabe an gemeinnützige Stellen geprüft, so Smentek: „In der Regel ist es so, dass für die BSI-konforme Datenlöschung bei technologisch veralteten und ausgesonderten Geräten die Speicherelemente nicht nur geleert, sondern ausgebaut und vernichtet werden müssen.“ Sinnvollste Option sei darum die „umweltfreundliche Entsorgung“. Das BSI ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Zur Größenordnung: Im Jahr 2019 hat der Senat über das ITDZ 30.673 sogenannte Arbeitsplatzcomputer beschafft. Im Coronajahr 2020 waren es 15.970 Stück.
Weiterhin fragte der Grünen-Abgeordnete, welche Smartphones die Senatsverwaltungen anschaffen. Hier bleibt die Antwort sehr vage, die genaue Zahl der 2019 und 2020 angeschafften Telefone wird nicht genannt. Klar ist nur: Alle SenatorInnen scheinen die jeweils neuesten Apple-Produkte zu lieben. So standen bei der Gesundheitsverwaltung das iPhone XS Max und das iPhone 11 Max auf der Einkaufsliste.
Kössler findet diese Einstellung problematisch. Auf der einen Seite gebe es mit der Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ bereits Regeln für eine umweltfreundlichere Beschaffung von IT-Geräten, die zum Beispiel Lebenszykluskosten statt reiner Anschaffungskosten betrachtet. Das mache Berlin zum bundesweiten Vorreiter. „Aber wir müssen uns weiter verbessern“, findet der Grünen-Politiker. „Die Senatsmitglieder können Vorbild sein und mit erneuerten Gebrauchtgeräten ganz praktisch Ressourcen sparen.“
Dass dadurch irgendjemand substanzielle Einbußen beim Anwendungserlebnis erleidet, glaubt Kössler nicht, und er kann dabei aus eigener Erfahrung sprechen: „Mein eigenes Handy ist secondhand und läuft super!“
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