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Demokratie vor Gericht

Volks-entscheide

Zu erwarten ist ein Grundsatz­urteil über die Direkte Demokratie in Hamburg. Wenn am Mittwoch das Hamburgische Landesverfassungsgericht darüber verhandelt, ob das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ zulässig ist, werden rechtliche Hürden für die Mitwirkung des Volkes errichtet werden – oder aus dem Weg geräumt. Wie das Urteil „im Namen des Volkes“ ausfallen wird, ist vollkommen offen.

Der rot-grüne Senat bezweifelt, dass das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ mit der Hamburger Verfassung vereinbar ist. Die Initiative fordert, dass für Änderungen der Verfassung und des Wahlrechts sowie Gesetze zu Volksabstimmungsverfahren die Zustimmung des Volkes in einer Volksbefragung erforderlich ist. Dafür hatte sie im September 2015 mehr als die notwendigen 10.000 Unterschriften vorgelegt. Weil die Bürgerschaft die Vorlage nicht als Gesetz übernahm, legte die Initiative im März eine überarbeiteten Entwurf für ein Volksbegehren vor. Der aber weicht nach Ansicht des Senats zu weit von der ersten Vorlage ab und sei unzulässig.

Zudem bleibe die „entscheidende, nach unserer Auffassung unzulässige Absenkung der Abstimmungsquoren bestehen“, kommentierte ein Senatssprecher die Klageerhebung. „Diese Veränderungen sind in der Summe so weitgehend, dass die Grenzen der zulässigen Überarbeitung überschritten sind.“ Deshalb lässt der Senat sowohl die Ursprungsvorlage als auch die abgemilderte Version überprüfen.

„Über allem schwebt ein Grundkonflikt“, sagt die Anwältin der Initiative, die Verwaltungsjuristin Antje Wittmann: „Es geht um den Unwillen von Politikern, die Gleichrangigkeit der direktdemokratischen Instrumente zu akzeptieren.“ So gesehen müssten Hamburgs höchste Richter darüber befinden, ob das Volk beim Regieren stört oder hilfreich ist. smv

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