piwik no script img

Debatte um BeschneidungsverbotVorhautgegner machen Druck

Gesundheitsminister Bahr will die rituelle Beschneidung schnell gesetzlich regeln. Der Druck von Juden und Muslimen hatte zuletzt zugenommen. Die Linkspartei dagegen ist skeptisch.

Alle noch mit Vorhaut: Penisse. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die Bundesregierung will die rituelle Beschneidung von Jungen möglichst bald gesetzlich regeln. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) plädiert für eine schnelle Lösung und prüft, ob diese über eine Änderung des Patientenrechts machbar ist.

Der Druck ist groß: Der Zentralrat der Juden warnt vor drastischen Folgen für den Fall, dass die Beschneidung weiterhin als rechtswidrig eingestuft wird. Auch die Bundesärztekammer ermahnt die Politik.

Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen im Juni als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil sorgte hierzulande wie international für Empörung. Die Beschneidung hat sowohl im Judentum als auch im Islam eine lange Tradition. Die Kölner Richter argumentierten jedoch, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit in Abwägung mit der Religionsfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern.

Bahr sagte, dass er die Beschneidung als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten wolle. „Für mich ist die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut“, sagte der FDP-Politiker der Welt. Deshalb sei die Unsicherheit nach dem Gerichtsurteil schnellstens abzubauen. Es werde nun diskutiert, „ob eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen im Patientenrecht geregelt werden kann“, erklärte Bahr. Man müsse aber „abwarten, ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist“.

„Dann müssen wir gehen“

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, ermahnte die Politiker per Brief zur Eile. Er habe Bundeskanzlerin Angel Merkel (CDU), alle Fraktionschefs im Bundestag und die Ministerpräsidenten schriftlich gebeten, ein Gesetz direkt nach der Sommerpause auf den Weg zu bringen, sagte er dem Focus.

Falls es bei der Rechtsauffassung des Kölner Gerichts bleibe, sei das jüdische Leben in Deutschland bedroht. „Dann müssten wir gehen“, sagte Graumann. Das sei „kein rhetorischer Trick“.

Der Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, wies in einem Gastbeitrag für die Bild am Sonntag darauf hin, dass die Beschneidung im Judentum und im Islam „fundamental“ sei. Er verlangte, die Beschneidung gesetzlich zu erlauben. Nur so könne Religionsfreiheit glaubwürdig Bestand haben. Es reiche nicht, den Eingriff lediglich straffrei zu stellen.

CSU wirbt für Straffreistellung

Genau das befürwortet jedoch der CSU-Politiker Thomas Silberhorn. „Jede Ohrfeige“ erfülle den Straftatbestand der Körperverletzung, also treffe dies auch auf die Beschneidung zu, sagte der Rechtsexperte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Silberhorn warb für eine Straffreistellung unter Verweis auf die geltende Regelung für die Abtreibung: „Sie bleibt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft.“

Zustimmung zu dem umstrittenen Kölner Urteil kam von der Linksfraktion. Der religionspolitische Sprecher Raju Sharma sagte der Zeitung, eine Beschneidung sei „ein schwerer Eingriff“ in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Diese habe der Staat zu schützen. Dagegen müssten die auf religiösen Traditionen begründeten Wünsche der Eltern zurückstehen. Insofern sei das Kölner Urteil „im Kern eine zutreffende Güterabwägung“.

Wegen der unklaren rechtlichen Lage rät die Bundesärztekammer ihren Mitgliedern derzeit davon ab, rituelle Beschneidungen vorzunehmen. Das Urteil des Kölner Landgerichts halte man zwar für „sehr kulturunsensibel und falsch“, sagte Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery dem Berliner Tagesspiegel. Gleichwohl müsse die Kammer derzeit jedem Mediziner davon abraten, den Eingriff vorzunehmen. Wer dies dennoch tue, laufe Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

48 Kommentare

 / 
  • I
    Ich

    Ich bin für die Freiheit der Satzzeichen. Sie ermöglichen die Lesbarkeit von Beiträgen!

  • FF
    Frank Frei

    ich verstehe das ganze nicht mehr. Die Genitalverstümmelung in Afrika wird verteufelt und wir vergessen hier aus falsch verstandener Angst wieder die Deutschen mit dem Hakenkreuz auf der Brust zu sein das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit Warun kann sich die Religion nicht bewegen traditionen kann man ändern was wir von den Afrikanern verlangen sollte für uns doch Selbstverständlich sein schützt die Kinder vor der Wilkür ihrer Eltern die an ihnen Körperverletzung begehen Ich darf mein Kind nicht schlagen im aber Körperteile abschneiden lassen wie gesagt nicht zu verstehen

  • HF
    Heiner Fiedler

    Ich bin fassungslos darüber, dass unsere staatstragenden Parteien nun im Blitzverfahren dieses barbarische Vorgehen legalieren wollen. Ich begreife nicht, dass eine Partei wie die GRÜNEN (aus der ich jetzt austreten werde)solch eine Schweinerei mitmacht.

     

    Bis vor wenigen hundert Jahren waren in Deutschland auch Hexenverbrennungen religiös begründet und von Gott persönlich angeordnet. Wäre es nach der Kirche gegangen, würden sie heute live im Fernsehen übertragen.

  • T
    Tim

    @AbnerBenShlomo:

    Da hast du aber schön den Finger in die Wunde gelegt. Die Atheistenfraktion macht hier Terror und nicht die Betroffenen. Warum? Achja, weil die Betroffenen noch nicht mal alt genug sind um zu sprechen. Wie kann man nur so... lassen wir das, sonst wird der Kommentar nicht freigeschalten.

  • E
    Elvenpath

    Eine seltsame Auffassung von Religionsfreiheit: Ich darf jemand anderem, gegen seinen Willen, Teile vom Körper abschneiden, wenn es mir meine Religion vorschreibt.

     

    Dass es das eigene Kind ist, tut nichts zur Sache. Eltern dürfen ihre eigenen Kinder genau so wenig misshandeln, wie fremde Kinder.

  • A
    AbnerBenShlomo

    Shalom! Es ist alles Heuchelei!

    Hat etwa ein Kind im Mutterleib etwa kein Selbstbestimmungsrecht und Recht auf Unversehrtheit, und abgetrieben und geworfen wird wie Müll?

    Was ist schlimmer, die Entfernung der Vorhaut oder die Abtreibung, was verstößt mehr gegen das Grundgesetz und gegen das Gesetz des Lebens? Wer aber das Verbot vertritt sind mit Sicherheit die Atheistenfraktion und nicht diejenigen die selbst betroffen sind. Danke für die Religionshetze!

  • K
    Kritiker38667

    Ich frag mich, wenn die durchführenden Religionen alles machen was sie in ihren heiligen Büchern steht, dann würde ich mich auch fragen ob sie von einer Klippe springen würden, wenn es in genau diesen Büchern stehen würde? Wenn es so wäre kann ich leider solche Personen nicht für voll nehmen! Sorry!

  • R
    runzbart

    das gegenseite abwägen von grundrechten, der freien religionsausübung und der körperlichen unversehrtheit und der damit verbundene interessenkonflikt ist doch nur ein scheinbarer.

    die freie religionsausübung gilft für mich selbst, nicht für mein recht meine religion an anderen auszuüben. wohingegen das recht des kindes auf körperliche unversehrtheit nur das kind selbst betrifft.

    man kann nicht schockiert und empört mit dem finger auf die primitiven neger in afrika zeigen, die ihren töchtern die genitalien verstümmeln und es gleichzeitig in ordnung finden, wenn schutzbefohlenen hierzulande aufgrund jahrtausendealter regeln und nicht weil es medizinisch notwendig ist, körperteile entfernt werden.

  • H
    Hansi

    Schade, daß es offenbar nur bei den Linken Spuren von Restvernunft gibt und (wie man hört) bei Teilen der Sozis. Daß die Grünen "tausende Jahre alte Traditionen" höher achten als das Kindswohl ist traurig. Offenbar haben die ZDK- und EKD-Mitglieder die Partei jetzt ganz und gar in der Hand.

  • N
    nachdenklich

    Religionsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit, die Religion zu wechseln. Eine religiös motivierte Beschneidung könnte einem Betroffenen in diesem Fall nachträglich als inakzeptable Körperverletzung erscheinen. Wie wäre es, wenn man für diesen Fall ein Klagerecht gegenüber den Eltern auf zivilrechtliche Entschädigung vorsähe? Ärzte jedoch straffrei ließe?

     

    Eine solche Regelung hätte möglicherweise den Vorteil, dass Eltern zwar einerseits religiösen Bräuchen folgen könnten, die Perspektive betroffener Kinder jedoch einen höheren Stellenwert bekäme.

  • K
    Komikernation?

    Laut FTD.de befürchtet Frau Dr. Merkel, dass sich Deutschland international zur "Komikernation" macht, wenn "Beschneidungen" im Lande vorboten sein sollten. Sie könnte damit durchaus Recht haben, wenn wir noch im Mittelalter leben.

     

    Vielleicht würde Deutschland aber mal zur Abwechslung eine Rolle als Vorbild einnehmen und die Genitalverstümmelung gesetztlich VERBIETEN, ohne Rücksicht auf das Geschlecht!

  • G
    Gast

    Das Ergebnis der Politik zeigt wieder einmal wie mächtig die Religion überstaatlich regiert. Die römisch-katholische Kirche hat es schon vorgelebt, indem sie nicht den staatlichen Strafgesetzen unterliegt sondern sogar bei Kinderschändungen das einzig und allein vor Gott zu verantworten hat und der scheint ganz gut damit klar zu kommen bei den weltweit Millionen geschändeter Kinder. Was viele Menschen nicht begreifen ist, dass die Gesetze und päpstlichen Bullen aus dem Mittelalter NICHT! aufgehoben sind. Pussy Riot, die Punkband, die es gewagt hat vor kirchlichen Symbolen zu demonstrieren, werden nun von der orthodoxen Kirche Statuten aus dem Mittelalter vorgelesen und die zieht man vor Gericht. Für immer soll allerdings demnach die Frau nie wieder in der römisch-katholischen Kirche und ihrer Verbündeten ein Priesteramt besitzen. Sie bleibt für ewig geistig versklavt und darf nie wieder ihre eigene Spiritualität ausleben wie sie es teilweise noch im Mittelalter konnte. Ja, die Frauen haben sich zurückentwickelt, weil sie nur noch dienen dürfen (auch als Professorin und Studierte) und ansonsten nur ihr Körper Beachtung findet.

  • A
    antiklerikal

    Menschen die aus irgendwelchen unreinheitlichen Gründen Kinder verletzen, können doch nur aus diesen unterdrückenden Religionen hervorgebracht werden, in denen die Männer mit ihren religionsverstümmelten Hirnen die Krone der Schöpfung sind!

     

    RELIGIONEN GEHÖREN ABGESCHAFFT!

  • P
    proGG

    Auch ich verliere Vertrauen - in die Demokratie und unsere Parteien. Gegen den Willen der übergroßen Mehrheit der Wähler sollen die Schutzrechte des Grundgesetzes für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, den Kindern aufgehoben werden.

    Das ist ein Putschversuch gegen das Grundgesetz. Wer hat die Macht in unseren Staat? Das Volk oder religiöse Fundamentalisten?

    Noch ist es nicht zu spät!

    Nehmt Eure demokratischen Grundrechte war, sprecht Eure gewählten Volksvertreter an. Macht Ihnen klar, daß Sie nicht den Wählerauftrag haben, den Schutz des Grundgesetz ausgrechnet den schwächsten in unserer Gesellschaft, den Kindern zu entziehen.

    Nutzt die sozialen Netzwerke, unterzeichnet Petitionen.

    Es geht um unser Grundgesetz und unsere Demokratie.

    Wehret den Anfängen.

  • T
    Teermaschine

    "Zeigt her eure Schniedel!"

    Zukünftig lauert brisanter Sprengstoff in muslimischen und jüdischen Hosenställen, denn der Staat dürfte kaum hinnehmen, dass Eltern mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ihre Knaben zwecks Beschneidung über die Grenze schaffen.

  • HH
    Heinz Horbaschek

    Herr Bahr sagt, die Beschneidung sei ein „Ausdruck der religiösen Selbstbestimmung“

     

    Was bestimmt denn dabei der betroffene Säugling?

    Die Selbstbestimmung wäre erst nach Volljährigkeit gegeben, dann kann ein Mensch über Eingriffe an seinem Körper entscheiden und sich z.B. auch beliebig piercen lasen!

     

    Auch die Taufe bei den Katholiken oder Protestanten oder anderen Konfessionen ist eine absolute Bevormundung eines Wehr- und Meinungslosen, wobei man bedenken muss, dass auch die Religionszugehörigkeit der Eltern aus der Historie heraus völlig zufällig ist!

     

    Die Kinder werden so in eine bestimmte Richtung programmiert, ob sie das wollen oder nicht. Um so schwieriger ist es im Nachhinein, sich frei für eine Religion zu entscheiden oder die vorhandene abzulegen.

    In diesem Zusammenhang sollte nicht vergessen werden, dass das Verhalten von fundamentalistischen Glaubensanhängern in der Vergangenheit bis heute der Hauptgrund für Kriege mit Millionen von Opfern war und ist!

     

    Es wird langsam Zeit, dass sich demokratische Staaten weniger von den Vertretern der verschiedenen Religionen bevormunden lassen, d.h. in Deutschland das Grundgesetz wirklich ernst nehmen.

     

    Der Eingriff an einem wehrlosen Kind ist und bleibt Körperverletzung, auch wenn die Tradition schon sehr alt sein sollte.

    Deutschland kann derartige religiösen Riten nicht legalisieren, obwohl wahrscheinlich die anderen Kirchen dafür eintreten werden, damit eigene Pfründen nicht verloren gehen.

     

    Hier muss unsere Politik einmal Mut zeigen und eine Lösung im Sinne der Menschenrechte finden!

  • BB
    @ Bernd Krömmelbein:

    Tja, das mit dem säkularen Staat ist eben genau das Problem - Deutschland ist kein säkularer Staat und unternimmt auch keine Schritte in diese Richtung.

     

    Stichworte Kirchensteuer, kahtolischer Religionsunterreicht, evangelischer Religionsunterricht, muslimischer Religionsunterricht, Kruzifixe an staatlichen Schulwänden, kirchliches Arbeitsrecht in vom Staat finanzieren Einrichtungen, Wort zum Sonntag im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, Gottesbezug in der europäischen Verfassung...

     

    Wenn wir das alles nicht hätten, könnten uns Leute, die nach Beschneidung schreien, höchstens ein Schulterzucken oder ein "Guter Witz" entlocken..

     

    Aber wir müssen ja vorsichtig sein.

    Am Ende gehts unserem eigenen Gottesstaat als nächstes an den Kragen.

  • K
    Kalle

    Na klar, wenn man über die Vorhaut von anderen entscheidet, dann ist das religiöse "SELBST"bestimmung...

     

    Dass man über so einen Stuss überhaupt reden muss, nicht zu fassen.

  • NG
    [Name Gelöscht]

    Ich finde das Urteil richtig und hoffe sehr, dass es nicht gekippt wird. Wo wird die freie Religionsausübung eines erwachsenen Menschen behindert, wenn die körperliche Unversehrtheit eines Kindes unangetastet bleibt? Auf die Spitze getrieben könnte ich auch verlangen, mein Kind auf dem Altar einem imaginären Gott opfern zu dürfen, denn das gehöre ja schließlich zu meiner freien Religionsausübung. Die religiöse Selbstbestimmung kann und darf nicht zulasten der körperlichen Unversehrtheit von Kindern gehen.

  • M
    menschenfreund

    Eltern haben für das physische und psychische Wohl des Kindes zu sorgen.

    Grundlage sind hier die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die Menschenrechte.

    Religion dagegen ist Privatsache und jeglicher objektiver Beurteilung entzogen.

    Wenn jemand irgendwelchen Hirngespinsten nachgehen will, so kann er/sie das nach freiem Willen und Erreichen der Volljährigkeit gern tun. Dann kann wegen mir auch der ganze Schniedelwuz zum Opfer fallen.

    Es darf einfach nicht sein, daß aufgrund einer Ideologie oder Religion z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit (des Kindes)durch die Hintertür mißachtet/abgeschafft wird.

  • A
    agtrier

    Man darf sich seine Gedanken machen, ob der Aufschrei auch so groß gewesen wäre, wenn die Beschneidung nicht "zufällig" auch im Judentum üblich wäre, sondern nur bei Muslimen.

     

    Mein Tipp: die gleichen, die nun so schnell wie möglich Gesetze ändern wollen, hätten sich darüber empört, was für barbarische Praktiken diese Muslime denn hätten (und bei der Gelegenheit auch gleich die Ausweisung aller, die heimlich Beschneidungen im Ausland durchführen)

     

    Könnte man nicht wenigstens versuchen, einen Interessenausgleich zwischen Kindeswohl und irgendwelchen archaischen religiösen Praktiken zu finden? Beschneidung mit, sagen wir mal, frühestens 14, und nach Belehrung des Kindes, würde doch auch reichen.

     

    ag.

  • I
    ion

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz verankert und unterliegt der Ewigkeitsklausel(!) – kann also selbst per 2/3 Mehrheit nicht einfach so geändert werden.

     

    Wie Herr Gesundheitsminister Bahr sein großmäulig angekündigtes Vorhaben infolge massiven Drucks durchbringen will, erscheint schleierhaft! Das grenzt-e inzwischen an Beihilfe zum Staatsstreich.

  • HL
    Hauke Laging

    „Dann müssten wir gehen“

     

    Dies ist ein freies Land. Man darf es auch dann verlassen, wenn man keinen guten Grund dafür hat. Es werden dann also jeweils 1% der hier lebenden Juden und Muslime auswandern. Fanatiker, an deren Verbleib die Mehrheitsgesellschaft sowieso kein Interesse hat. 20% (Tendenz fallend) werden das Verbot im In- oder Ausland ignorieren und dafür empfindlich belangt. Die große Mehrheit der Juden und Muslime wird auf die Beschneidung verzichten und sich in fünf Jahren kein bisschen weniger jüdisch bzw. muslimisch fühlen als heute. In 15 Jahren wird man über Leute, die früher mal dachten, man könne nur beschnitten ein guter Jude oder Moslem sein, auch in den Kreisen dieser Religionsgemeinschaften nur noch lachen. Dann ist die Beschneidung zudem in der Mehrzahl der EU-Staaten untersagt. Wahrscheinlich wird man mehr oder weniger überrascht feststellen, dass die Integration der Migranten mit muslimischem Hintergrund besser wird, weil "Sie hat gelebt wie eine Deutsche"-Effekte durch den Wegfall eines Distinktionsmerkmals reduziert werden.

     

    Zur Freude der Juden und Muslime ist dann auch die Taufe von Kindern unter 14 verboten. Religion wird Privatsache, die Bevölkerungsmehrheit gehört keiner Religionsgemeinschaft mehr an, der Papst ist nur noch Satire, und die Welt schaut einmal wieder neidisch auf Europa.

     

    «Das Urteil des Kölner Landgerichts halte man zwar für „sehr kulturunsensibel und falsch“, sagte Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery»

     

    Welche juristische und kulturelle Kompetenz und Lauterkeit nimmt Herr Montgomery eigentlich für seinen Lobbyverein in Anspruch, wenn er gegen den Wegfall von Einnahmen kämpft?

  • L
    LKS

    Wenigstens von der Linken kommt in der Hinsicht noch Restvernunft; ich hoffe sehr, dass es dabei bleibt. Die grüne Kirchenpartei kann man in der Hinsicht ja mal wieder vergessen.

  • P
    Piranten

    @Tabby

     

    Die Pirtaten sind mehrheitlich vernüftig denkende Menschen, die sich nicht von der Juden- und Musimlobby einschüchtern lassen. Gerade das unterscheidet die Piraten von den feigen Grünen, die ihr Fähnchen nur in den Wind hängen, siehe Afghanistan, Harz4 und Eurobonds.

  • T
    Tabby

    Die Piraten haben sich ebenfalls gegen die Beschneidung entschieden.

  • ST
    Save the children

    Offenbar hat einzig die Linkspartei kapiert, dass eine Legalisierung der Beschneidung, also eine Körperverletzung von Kindern, den Kampf gegen Kindesmißbrauch erheblich schwächt. Wie soll denn ein Pädophiler noch bestraft werden, wenn dessen Fummeleien weniger gesundheitliche Folgen haben, als die bleibende Genitalverstümmelung der Kindern?

  • T
    Tabby

    Wenn selbst Wolffsohn, der für seine strikte Einstellung bekannt ist, den Sinn der Beschneidung in Frage stellt, darf die Bevölkerung des Landes, in dem sie vorgenommen wird, dies ebenfalls.

     

    Mal schauen, ob es ein "Bundesamt für Beschneidungen" geben wird.

     

    Nach dem Gleichstellungsgesetz, dürfte in Deutschland dann auch wieder straffrei an Mädchen herumgeschnipselt werden.

     

    Tolle archaische Zukunft !

  • BK
    Bernd Krömmelbein

    Die Vorhaut bleibt dran!

    Vorerst zumindest bis die Jungens religionsmündig sind.

    Was soll das ganze - entweder wir sind ein säkularer Staat oder nicht. Wo kommen wir da hin, wenn wir für jedes religiöse Ritual einen Ausnahmezustand herstellen oder das Grundgesetz ändern wollen. Vier bis 6 Wochen fahren die Menschen hier in Urlaub. Wenn den muslimisch oder jüdisch gläubigen Menschen die Sache so viel wert ist, sollen sie sich doch Urlaub nehmen, dorthin fahren, wo dies erlaubt ist und ordentlich feiern und anschließend beglückt und entrückt wiederkommen. Diejenigen, die das aus finanziellen Gründen nicht können, findet sich sicher ein Sponsor in der Glaubensgemeinschaft. Also weg mit dem Skalpell vom kleinen Pimmel in Deutschland..

  • A
    atheist

    toll, jetzt erzählen mal wieder anständige (christliche oder "aufgeklärte" aber das wird hierzulande ja eh gerne übereinandergeworfen) Blutsdeutsche mal wieder der ganzen Welt, wie human sie sind. Wobei eine alte Tradition, die hygienisch gar nicht verkehrt ist als quasi Kindesmissbrauch angegriffen wird. Was aber der gute deutsche Nachbar mit seinem Kind sonst so anstellt interessiert meist niemanden. Sprechen wir doch über ein diskriminierendes Schulsystem, über die Rechte von Kindern. Oder über die Verstümmelung von zweigeschlechtlich geborenen Kindern.Die haben- im Gegensatz zu beschnittenen- Selbsthilfegruppen und brauchen unsere Unterstützung! Regt euch mal darüber auf statt auf Juden und- ist ja schwer in Mode- Muslimen herum zu hacken. Fasst euch mal an eure eigene erhobene "deutsche" Nase!

  • T
    tazitus

    !..Das Urteil sorgte hierzulande wie international für Empörung.." Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Bitte berichtern Sie auch, wie viel Zustimmung das Urteil in der Bevölkerung bekommen hat.

     

    Was hat der Gesundheitsminister mit diesem Blödsinn zu tun? Sollen die Krankenkassen möglicherweise die Kosten tragen?

  • S
    Steffi

    Das Urteil des Kölner Landgerichts ist korrekt und gut begründet. In Deutschland gilt an erster Stelle das Grundgesetz und nicht veraltete Traditionen,die auf Schriften beruhen,die mal vor ewigen Zeiten von alten Männer aufgeschrieben und ursprünglich nur von Hörensagen überliefert worden sind. Irgendwo muss die Religionsfreiheit auch Grenzen kennen. Man erkennt deutlich wie erpresserisch sich Juden und Muslime wieder einmal verhalten. Hoffe die Linke stemmt sich gegen CDU/CSU/FDP/SPD und Grüne,die eine Beschneidung ohne Einverständnis des Kindes legalisieren wollen,damit veraltete Tradionen weiter leben können. Kinder/Jugendliche sollen ab einem bestimmten Alter (z.B. 16) selber bestimmen können, ob sie beschnitten werden möchten oder nicht. Dies muss ohne Manipulation der Eltern,Islamprediger oder Rabbiner erfolgen. Die Bundesärztekammer ist weder neutral noch objektiv und fast überall ein schlechter Ratgeber.Die Bundesärztekammer ist keine staatliche Behörde,sondern ein nicht rechtsfähiger Verein und ist nur eine Gemeinschaft von Ärzten,die nur ihre eigenen Interessen vertritt und von Lobbyisten unterwandert ist.

  • G
    Groschen

    Wer bezahlte eigentlich Beschneidungen?

    Wurden sie privat von den Eltern bezahlt?

    Oder, wurden sie stickum der Versichertengemeinschaft als "Vorhautverengung" aufs Auge gedrückt?

    Offenbar ist/war ja wohl kein Arzt gezwungen, Beschneidungen durchzuführen.

    Es sei denn, das Geld hätte ihn gelockt.

    Also, wer zahlte ?

    Eltern oder Versicherung ?

    G.

  • P
    PiaPan

    Herr Bahr will offensichtlich sich mal wieder profilieren...

    Erst Schularztpflicht fordern und jetzt das Sommertheater mit der Beschneidung.

    Zuerst: Auch für Herrn Bahr gilt das Gesetz!!! Basta! Und dann noch: Wenn afrikanische Asyslanten als Ausübung ihrer Religion Mädchen beschneiden lassen wollen, schreien Menschenrechtler Zeter und Mordrio. Nicht ganz zu Unrecht.

    Was kommt von den drei Pünktchen als nächstes: Teufelsaustreibung als Regel wegen katholischem Ritus??? Hallo? Geht's noch???

    Nachsatz: Angeblich diente die Inquisition auch religiöser "Freiheit"... oder so ähnlich...

  • H
    Harald

    Beschneidung ist und bleibt eine Körperverletzung. Punkt. Zumal kann sich das Kind nicht dagegen wehren bzw. es wird erst überhaupt nicht gefragt. Dieses archaische Ritual, das ich bei Juden ebenfalls verurteile, wurde daher vollkommen zu Recht vom Kölner Landgericht unterbunden. Daß nun die entsprechenden Verbände dagegen protestieren, war klar. Aber daß sich allerdings – erneut – die deutsche Politik davon erpressen bzw. sich wegen angeblichen “Rassissmus´” auf der Nase herum tanzen läßt, ist mittlerweile bezeichnend für dieses “bunte” und “politisch korrekte” Irrenhaus BRD. Ich möchte mal einen grünen/linken Gutmenschen sehen, wenn dessen Sohn/ T o c h t e r ebenfalls verstümm… Verzeihung, beschnitten werden soll… Im übrigen: es steht muslimischen Eltern weiterhin frei, ihren Sprößling in islamischen Ländern verstü… beschneiden zu lassen.

  • U
    Ute

    Es besteht kein Anlass für die Politik, den Fundamentalisten verschiedener Religionen beizuspringen.

    Diese können getrost auf den Rechtsweg verwiesen werden und es stehen denen ja alle mögliche Klagen offen.

     

    Dabei können sie auch einen Lernprozess durchmachen, bei dem sie sich mit Gedanken konfrontieren, eine Lösung zu schaffen, die im Einklang mit den Gesetzen steht, die eine körperliche Unversehrtheit auch Kindern und Jugendlichen zu garantieren versucht.

     

    Hochachtung deshalb für die Linkspartei, die soweit bekannt, bislang nicht mit ausdrücklichen Beschneidungsbefürwortern auffiel, wie das mit Eilbeflissenen bei anderen Parteien alsbald sichtbar wurde.

  • F
    fxe1200

    Die Zeiten aendern sich. Frueher gab es bei den Azteken Menschenopfer, und heute wird immer noch entgegen der Charter der EU und unserer Verfassung verstuemmelt. Koennen diese religioesen Gruppierungen nicht einfach warten, bis das Kind volljaehrig ist? Dann kann es selbst ueber Religionszugehoerigkeit, Taufe, Beschneidung, etc. entscheiden.

     

    Warum haben die es denn so eilig?

  • BB
    Bernd Baron

    Es ist nicht auszuhalten; man möchte schreien vor soviel Feigheit und des verleumdnens der über Jahrzehnte dauernden Entwicklung einer - angeblichen - Zivilgesellschaft vor dem Unverständlichen, eine Religion - nun plötzlich - allein abhängig zu machen vom Abschnippeln eines Stücks Vorhaut und der damit verbundenen Aufgabe des n i c h t verhandelbaren G r u n d r e c h t s auf körperliche Unversehrtheit.

     

    Der S e l b s t bestimmung über meinen Körper und was damit geschieht?!

     

    Man hat bei der beklemmenden Stille - gegen das archaische Ritual - das Gefühl, 1000 Jahre zurück torpediert zu werden.

     

    Was darf ich infolge, im Namen meiner Religion, demnächst noch alles - und wieder - anstellen?

     

    Wer und wie kommen wir bei derzeitigem Sachstand dazu, körperliche Unversehrtheit o h n e Not einzuschränken?!?!

  • W
    Wolf

    Das Kölner Urteil ist konsequent, die Argumente für und gegen die Einstufung als Körperverletzung sind sorgfältig abgewogen.

    Würde man die religiös begründete Beschneidung von Jungen erlauben bzw. straffrei stellen, so müsste man fairerweise auch die rituelle Beschneidung von Frauen erlauben. Und das kann keiner ernsthaft wollen!

    Die im Grundgesetz garantierte "körperliche Unversehrtheit" ist eines der höchsten Güter. Dieses Gut dürfen wir weder dem Willen Einzelner noch dem Willen einer Religion leichtfertig unterordnen. Sonst laufen wir Gefahr, dass nach und nach unser gesamtes Grundgesetz ausgehöhlt wird.

  • G
    Genitalverstümmelung

    Ihr solltet mal genauer beleuchten, warum die Kölner Juristen zu dem Urteil kamen, dass eine Genitalverstümmelung (!) an Kindern den Straftatbestand einer Körperverletzung darstellt. So berichtet beispielsweise die FAZ über Details.

    Deutschland bewegt sich wieder in Richtung Mittelalter.

  • F
    Fordler

    Jeder Moslem oder Jude darf sich in Deutschland straffrei beschneiden lassen, von mir aus bis zum Hals. Hier geht es allerdings um Gewalt an Dritten, die nicht frei darüber entscheiden können.

    Mir ist der Grund für ein solches Ritual nicht ersichtlich. Man kommt an der Frage nicht vorbei warum das gemacht wird.

    Entweder maßen sich diese Leute an Gott zu korrigieren, denn er wird sich schon etwas dabei gedacht haben, oder es wird, wie sie sagen, von Gott verlangt.

    Das hieße aber Gott wäre nicht zufrieden mit dem, was er erschaffen hat. Sozusagen eine himmlische Rückrufaktion wie bei Automobilherstellern.

  • A
    aurorua

    Es ist schon erstaunlich wie diese rückgratlosen Gesellen aus dem Politgeschäft sich von Minderheiten dazu drängen lassen Verfassung und Strafrecht zu beugen.

  • FE
    Frau Edith Müller

    Das Bundesjustizministerium will nun doch öffentliche Steinigungen und Baukranzappeln für Homosexuelle gesetzlich regeln. Der Druck der Moslems hat in letzter Zeit zugenommen.

  • FE
    Frau Edith Mueller

    Die Bundesregierung will die in Deutachland lebenden Ausländer enteignen und in ihre Herkunftsländer transportieren. Der Druck von Nazis hat in letzter Zeit zugenommen.

  • A
    Atheistin

    "Bahr sagte, dass er die Beschneidung als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten wolle. „Für mich ist die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut“, sagte der FDP-Politiker der Welt."

     

    Die Relegionsfreiheit wird durch ein Beschneidungsverbot überhaupt nicht angetastet. Die Religion als solche kann ausgeübt werden. Nicht ausgeübt werden kann und darf die Körperverletzung am Kind! Soll das Kind später selber entscheiden, wenn es alt genug ist. Was ist das für eine Religion, bzw. was ist das für ein Gott, der Kinder wegen eines Stückchens Haut ausschließt? Nur leider setzt bei religiösen Eiferern der gesunde Menschenverstand aus. Da ist mit Logik kein weiter kommen. Ich kann mich noch erinnern, wie uns der Herr Pfarrer in katholischen Religionsunterricht in der Grundschule die Nottaufe erklärt hat, die in Notsituationen jeder vornehmen kann und mittels derer der Notgetaufte zu Gott in den Himmel kann, was ihm ansonsten verwehrt geblieben wäre. Ich konnte das überhaupt nicht fassen. Ein Baby, das kurz nach der Geburt stirbt und nicht getauft wurde, wäre demnach in die Hölle gekommen. Ich fragte mich, was kann das Kind dafür, wenn es nicht getauft wurde und was ist das für ein Gott, der unschuldige Kinder in der Hölle schmoren lässt, weil sie ein Ritual nicht mitgemacht haben. Mit der Vorhaut scheint es sich ähnlich zu verhalten.

  • S
    Schneider

    Gesetz vor Tradition

     

    Wenn im Namen der Traditionen alles erlaubt sein soll, wo fängt die Toleranz der Gesellschaft an und wo hört diese auf.

     

    Das Kindeswohl muß an erster Stelle stehen und geschützt werden; Jungen und Mädchen gleichermaßen.

     

    Mit Drohungen wegen angeblich mangelnder Religionsfreiheit in Deutschland überlieferte Traditionen durchzusetzen, ist fatal. In anderen Ländern soll die Beschneidung von Kindern auch nicht gestattet sein.

    Ich habe gelesen, daß jüdische Nachkommen eine jüdische Mutter haben sollen. In der vergangenen Zeit haben soviele den Glauben gewechselt und ob das immer wegen des Glaubens allein war, ich weiß es nicht.

     

    Wenn ältere Männer zum Judentum wechseln und sich dann beschneiden lassen, ist das eine bewußte Enscheidung Derjenigen selbst.

  • DB
    Dirk Brixius

    Die sogenannte Beschneidung diente und dient nicht hygienischen Zwecken - das war immer nur ein Vorwand.

    Ihr Zweck ist die Erschwerung der Masturbation.

    Beschneidung ist Genitalverstümmlung und Kindesmisshandlung. Bei beiden Geschlechtern.

     

    Für mich als Vater zweier Söhne ist die hier geforderte Preisgabe der körperlichen Unversehrtheit von Kindern absolut unerträglich.

     

    Die Hinweis auf die Religionsfreiheit geht schon deswegen fehl, weil die Kinder selbst das Recht haben, sich später zu entscheiden.

    Zumindest gewährt ihnen unser Grundgesetz diese Freiheit. Die Scharia sieht für die Abkehr vom Glauben die Todesstrafe vor...

     

    Wenn es um die Menschenrechte geht, sollte unsere Gesellschaft eine klare Kante zeigen. Auch wenn sich dadurch irgendwelche religiöse Gegner der Aufklärung auf den Schlips getreten fühlen!

  • G
    Gunter

    Die sogenannten Politiker sind gerade dabei das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu beugen. Beschneidung von Minderjährigen ist Körperverletzung Religion hin oder her.

     

    Wenn die nächste Frau wegen ihrer angeblichen Abweichung von ihrer Religion totgeschlagen wird, könnten sie auch behaupten das hat religiöse Gründe und ist zu tolerieren:

     

    Zitat aus der Bibel:

     

    "Lukas 16, 18: Wer sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, begeht Ehebruch. Wer die geschiedene Frau heiratet, begeht auch Ehebruch. (Ehebruch wird mit dem Tod durch Steinigung bestraft)."

     

    Mit einem demokratischen Rechtsstaat hat Deutschland immer weniger zu tun. Vielen Dank ihr Politiker, ihr seid Deutschland!