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Debatte SterbehilfeIn Freiheit aus dem Leben gehen

Kommentar von Michael de Ridder

Ärzte müssen verantwortungsvolle Suizidhilfe leisten dürfen. Sonst wird sie der kommerziellen Branche dilettierender Nichtärzte überlassen.

Sie ruhen in Frieden. Die Frage ist nur, wie sie gestorben sind. Bild: ap

S tellen wir uns vor: Einem Menschen mit aussichtsloser Krankheit oder Versehrtheit werden alle palliativen Versorgungsangebote zuteil: Er erfährt menschliche Zuwendung, optimale Pflege und medizinische Behandlung – und leidet dennoch.

Frei verantwortlich und wiederholt äußert er deshalb den Wunsch, mit ärztlicher Hilfe sein Leben zu beenden. Leidensmüdigkeit ist sein Motiv, wie Karl Jaspers es formulierte, nicht Lebensmüdigkeit.

Sind wir als Gesellschaft mitfühlend genug, uns diesen Wunsch als ein plausibles und legitimes Anliegen eines Menschen im Finalstadium einer schweren Erkrankung vorzustellen?

So lautet – jenseits der sekundären Frage der Einbettung der Sterbehilfe in Organisationen mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht – die Kernfrage der Sterbehilfedebatte. Meine Antwort als ehemaliger Chefarzt der Rettungsstelle des Urban-Krankenhauses, als Mitgründer eines Hospizes und einer Stiftung für Palliativmedizin lautet: Ja.

Und ein Drittel der deutschen Ärzteschaft würde mir beipflichten. Nicht nur ist das Anliegen eines solchen Patienten nachvollziehbar; auch für einen Arzt kann die von ihm erbetene Hilfe zum Sterben nicht allein gerechtfertigt, sie kann sogar ethisch geboten sein.

Michael de Ridder

ist seit dreißig Jahren als Arzt tätig, u.a. war er als Internist Chefarzt der Rettungsstelle eines Berliner Krankenhauses. Er ist Vorsitzender einer Stiftung für Palliativmedizin und erhielt im Jahr 2009 den Ossip-K.-Flechtheim-Preis.

Demagogie in einer facettenreichen Debatte

Ärztliche Suizidassistenz wird zwar, ebenso wie der Suizid selbst, nicht vom Strafrecht verfolgt, ganz im Gegensatz zur ärztlichen Berufsordnung, die ihn untersagt und mit einem Berufsverbot ahnden kann. Doch darf die Berufsordnung etwas sanktionieren, was das ihr übergeordnete Recht ungestraft lässt?

Eine höchstrichterlich zu klärende Frage, wie auch die, ob das Betäubungsmittelrecht die Verordnung von Opiaten für die Suizidassistenz unterbinden darf und die ärztliche Garantenpflicht zur Lebenserhaltung bei einem frei verantwortlichen Suizid Bestand haben kann.

Ein Mitglied des deutschen Ethikrates, der Mediziner Prof. Nagel, bezeichnet die ärztliche Beihilfe zum Suizid als „Tötung des Menschen durch einen Arzt“; eine Aussage, die nicht die geringste Kenntnis der Rechtslage erkennen lässt; von „Alten, die aus Gründen ihrer Einsamkeit getötet werden“, spricht Thomas Sitte, der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung.

Welcher Arzt, bitte, möchte einsame Alte umbringen? Äußerungen, die nur eines auszeichnet: Demagogie hineinzutragen in eine ernste und facettenreiche Debatte, um der Stärkung der eigenen Position willen.

Denn so hoch der Wert und die Reichweite der Palliativmedizin auch zu veranschlagen sind und sosehr auch ich selbst mich starkmache für die Ausweitung ihrer Angebote gerade in unserem Land, das auf dem Feld palliativmedizinischer und hospizlicher Versorgung noch großen Nachholbedarf hat – sie hat Grenzen, wie auch von Palliativmedizinern selbst zugegeben wird.

Suizidhilfe ist kein Ersatz für soziale Aufgehobenheit

Palliativmedizin und ärztlich assistierter Suizid, so unbestritten die Vorrangstellung der Ersteren in ihrer klassischen Ausprägung umfassender Symptomlinderung auch ist, schließen sich gegenseitig nicht aus; sie sind vielmehr, formal betrachtet, miteinander komplementär. Denn auch die Suizidbeihilfe lässt sich vom Wohl des Patienten leiten, über das letztlich aber er selbst befindet.

In der Tat dürfen wir niemals zulassen, dass Menschen nach Suizidbeihilfe verlangen, weil ihnen das, was sie mit Fug und Recht am Lebensende verlangen dürfen, die Linderung von Schmerzen und Angst, besonders aber Zuwendung und soziale Aufgehobenheit, vorenthalten wird.

Indes irrt Herr Müntefering, wenn er (wie kürzlich im „ZDF-Morgenmagazin“) glaubt, dass Verzweiflung und Leiden eines Menschen in jedem Fall durch Palliativmedizin erträglich werden, ganz abgesehen davon, dass niemand genötigt werden kann, sie anzunehmen.

Die von den Gegnern ärztlicher Suizidbeihilfe immer wieder beschworenen Dammbruchargumente tragen nicht: Keineswegs kommt es zu Nachahmerverhalten, also zu Sterbewünschen dort, wo bisher keine waren.

Gegen eine kommerzialisierte Sterbehilfe von Dilettanten

Und dort, wo ärztliche Suizidassistenz möglich ist, wie etwa im amerikanischen Bundesstaat Oregon, ist mitnichten das Szenario einer generellen Lockerung gesellschaftlicher Moralvorstellungen zu konstatieren, die den Weg für die hemmungslose Beseitigung gerade der Hochbetagten und Schwerstpflegebedürftigen, die sich gesellschaftlichem Druck ausgesetzt sähen, bahnen könnte. Im Gegenteil: Die Nachfrage nach ärztlicher Suizidassistenz ist rückläufig, und die Palliativmedizin erfuhr eine Aufwertung!

Was die Praxis ärztlicher Suizidassistenz angeht, so darf sie keinesfalls der organisierten oder gar kommerzialisierten Sterbehilfe dilettierender Nichtärzte vom Schlage des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch oder des Schweizer Anwalts Ludwig Minelli („Dignitas“) überlassen werden, die nicht davor zurückschrecken, terminal Kranke in klandestinen Pensionen, auf Parkplätzen und mittels eigens konstruierter Selbsttötungsmaschinen oder heliumgefüllter Tüten zum Tode zu befördern.

Ärztliche Suizidassistenz gehört vielmehr in den Intimraum von Arzt und Patient. Nur ein zwischen beiden gewachsenes Vertrauensverhältnis sowie die eingehende ärztliche Kenntnis der Kranken- und Leidensgeschichte des Patienten bieten die Gewähr, dass der Arzt nach bestem Wissen und Gewissen Hilfe zum Sterben leistet.

Diese Auffassung vertrat auch der vormalige Präsident der Bundesärztekammer, der 2011 verstorbene Prof. Jörg Dietrich Hoppe: „Die Beihilfe zum Suizid ist keine ärztliche Aufgabe, doch sie sollte möglich sein, wenn der Arzt sie mit seinem Gewissen vereinbaren kann.“

Sigmund Freud, der sich am Lebensende mit einem Mundbodenkarzinom grausam quälte, erbat und erhielt von seinem Arztfreund Max Schur Sterbehilfe, die als Tötung auf Verlangen sogar über die Beihilfe zum Suizid hinausging.

Und kein Geringerer als Franz Kafka war es, der, Lunge und Kehlkopf von Tuberkulose zerfressen, seinen ärztlichen Freund Robert Klopstock um eine sein Leiden beendende Morphiumspritze bat: „Sie haben es mir immer versprochen. Töten Sie mich, sonst sind Sie ein Mörder.“ Und Klopstock erfüllte sein Versprechen.

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21 Kommentare

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  • Wenn ein Mensch nicht mehr weiter leben will, dann sind es wir, die Gesellschaft – alle Mitmenschen, die in Verantwortung stehen, eines jeden unheilbar kranken Menschen dazu zu bringen, zu überzeugen, zu motivieren, das Leben wieder schätzen zu lernen und jeden Tag auf’s Neue, weiter leben/überleben wollen!

    • U
      Unheilbar
      @Stefan Mustermann:

      Lieber Stefan, bitte lies dir in aller Ruhe mal diesen Artikel durch:

      http://www.zeit.de/2005/50/Sterbehilfe

      • B
        bof
        @Unheilbar:

        Danke fuer den Link.

  • Meines Erachtens wird so ein Gesetz niemals durch Richter unseres Bundesverfassungsgerichts akzeptiert bzw. zur Verabschiedung freigegeben. Unsere Verfassung, Charta der Grundrechte der Europäischen Union und sämtliche Menschenrechtskonventionen sind mit so einem Gesetz unvereinbar. Ich bin mir aber auch sicher, dass unabhängig von Differenzen und Unterschiedlichkeit der Wahlprogramme, wären alle politischen Parteien in unserem Land (sowohl die Bundesregierung als auch die Opposition) gegen so ein Gesetz. Auch die offiziellen und inoffiziellen Menschenrechtsorganisationen in Deutschland würden ihr Bestes geben, damit so ein Gesetz in Deutschland nie zu Stande kommt.

  • Eine freiwillige Entscheidung eines kranken Menschen aufzuhören zu leben zu wollen ist juristisch immer anfechtbar. Weil der Mensch sehr krank ist, kann er eine Entscheidung nicht zu 100 % rational und wirklich aus freiem Willen treffen.

    Außerdem gibt es Familienangehörige, die diesen Menschen – egal wie krank er ist – lieben und brauchen. Da jeder Mensch, verfassungsrechtlich, das Recht auf eine Familie hat, könnten Familienangehörige eine falsche Entscheidung des unheilbar kranken Familienmitglieds auch gerichtlich stoppen. Zudem könnte ein unheilbar kranker Mensch schützend vor sich selbst, seine Familie befreien wollen. Schon deswegen wäre das keine richtige Willenserklärung. Und dabei würde der kranke Mensch womöglich einen fatalen Fehler begehen. Denn vielleicht ist für seine Familie die Sorge um ihn, ein wichtiger wenn überhaupt der wichtigste Bestandteil deren Lebens geworden, den sie nie freiwillig aufgeben wollen würden.

  • Die Ärzte, im Vergleich zu den meisten anderen Berufen, verdienen sehr viel Geld. Die Medikamente heutzutage können körperliche Schmerzen lindern. Die Hauptaufgabe „Motivation weiter zu Leben“ liegt vor allem bei Familienangehörigen und bei behandelnden Ärzten. Nun könnte man, in jeder ärztlichen Einrichtung zusätzlich zu Arzneimitteln dafür sorgen, dass jeder bzw. jeder unheilbar kranker Mensch motiviert wird, weiter zu leben bzw. leben zu wollen.

  • FA
    Fremd auf dieser Welt

    Ich plädiere für den Suizid auf Wunsch, auch wenn ich Christin und katholikin bin.

    Es gibt so viele unheilbar Kranke ohne Aussicht auf Besserung, die ihr Leben in einer unmenschlichen Qual verbringen müssen.

    Es gibt so viele schwer an Depressionen Erkrankte, die nach x Therapien und xy Rückfällen nicht mehr das Leben ertragen können. Da finde ich, sollten diese Menschen die Freiheit haben zu gehen. Sie wissen schon was sie tun. Vielleicht gehöre auch ich eines Tages zu ihnen, und da wäre es mir eine Sicherheit, nicht alles Unerträgliche weiter leben zu müssen. Der Tod kann ein Freund sein, ganz bestimmt.

    • G
      gast
      @Fremd auf dieser Welt:

      sehr schön gesagt, so sehe ich das auch.

       

      Die Frage bleibt, woher bekomme ich ein Mittel, wenn es so weit ist, damit ich meinem Leben ein Ende machen kann, ohne andere Menschen, gar geliebte Menschen da hineinzuziehen.

  • Sterbehilfe ist längst Mittel der Sozialpolitik. „Das „sozialverträgliche Frühableben“ hat Ärztekammer-Präsident Vilmar, im Namen der Gesamtärzteschaft, angeregt („Mengele-Mentalität der Ärzte“, wie hier in einem Kommentar erwähnt bzw. angezweifelt). Helmut Schmidt, als Herzschrittmacherpatient in jahrelangem Umgang mit Ärzten, hat 2013 (Ein letzter Besuch, S. 114) ZWANGSWEISE Sterbehilfe empfohlen als Lösung für die leeren Sozialkassen: „Muss man also darüber nachdenken, Menschen zu töten?“ In England wird die Palliativmedizin inzwischen „Road to death“ genannt, nachdem bekannt wurde, dass die Ärzte alte Menschen, die z.B wegen einer verrenkten Schulter(!) in die Klinik kamen, verhungern und verdursten lassen („They told my family I was dying“, im Netz). Wer Herrn de Ridder schon mal „live“ erlebt hat – er unterbricht die anderen ständig, insbesondere Patienten, die über ihre Erfahrungen berichten möchten, dreht den Leuten das Wort im Mund herum, das alles im Brustton des oberlehrerhaften Besserwissers und mit anödender Politikerrhetorik - der wirft diesen Artikel in den Papierkorb. Und liest das hier: http://www.scrib.com/doc/185772791/NEIN-zur-EuthaNAZI-Propagandaveranstaltung.

  • 6G
    688 (Profil gelöscht)

    "In Freiheit aus dem Leben gehen"

     

    - schon die Schlagzeile ist hirnrissig gedachter Unfug, denn es müßte bezüglich unseres "Zusammenlebens" richtig lauten: "In vollendender Kapitulation vor systematischer UNFREIHEIT und systemrationaler UNWAHRHEIT aus dem Leben gehen"

    • 6G
      688 (Profil gelöscht)
      @688 (Profil gelöscht):

      Diese "Freiheit" hält man nur mit entsprechender Bewußtseinsbetäubung bis zum bitteren Ende aus.

  • G
    gast

    Es kann nicht sein, das ein Mensch aus wirtschaftlichen Gründen um jeden Preis am Leben gehalten wird.

     

    Es kann auch nicht sein, das Politiker darüber entscheiden, ob jemand seinem Leben ein Ende setzen will, wenn er nicht mehr kann und will.

     

    Es gibt zwei Gründe für einen Suizid Lebensmüde und Leidensmüde. Und wenn diese Gründe gegenben sind, soll Suizidhilfe auf Verlangen auch straffrei sein.

  • K
    klobürste

    APOKALYPTIKER : "...Andeutung bestimmter "Interessenten" bzw. Interessengruppen . Mit Positionen wie da wären : berufliches u/o finanzielles Interesse , "agressiv" vertretene Ideologie , religiöser Glaube , unaufgelöstes , unbewußtes unreflektiertes Gemisch der Vorgenannten."

    Dazu spaßeshalber a bisserl Verschwörungstheorie gefällig ? Etwa nach dem Kriminalistik-Lehrsatz "Folge der Spur des Geldes!" ? Mal sehen : "Der" Mensch kostet durchschnittlich in seinen letzten zwei drei Lebensjahren das x-fache dessen an medizinischen Aufwendungen , das er/sie während seiner sonstigen Lebenszeit gekostet hat . Das gilt natürlich nur dann , wenn die letzte Lebensphase ihren "natürlichen" Verlauf nehmen kann . Also zB Chemotherapie bis zum "natürlichen" Exitus . Kosten pro Jahr ca 100.ooo Euro .

    ... Keine weiteren Fragen , Euer Ehren!

    • G
      gast
      @klobürste:

      Ich kenne keine einzige Person, die eine Chemo überlebt hat. Die Menschen sterben nicht am Krebs, aber an den Folgen des Giftes.

       

      Warum läßt man die Menschen dann nicht selbst entscheiden diese Hölle nicht ertragen zu müssen, sondern dem Leiden ein Ende zu machen. Ist der Staat darum so gegen Tötungshilfe, weil die Pharmaindustrie sonst nicht genug verdienten könnte und weil dann Steuereinnahmen fehlen könnten ?

       

      Aber da sind die wirtschaftl. Interessen, 100.000 € allein die Chemo, Krankenhäuser und Ärzte sollen, wollen auch gut leben.

  • S
    Suzanne

    Auch die niederländische Euthanasie-Gesetzgebung war laut Selbstbekunden des niederländischen Gesetzgebers dazu gedacht, die gesetzlos betriebene Euthanasie auf enge Grenzen zu beschränken. Nachdem die justizministeriell zugesicherte Straffreiheit für Tötung durch Ärzte nicht genügte, dieses Morden in Grenzen zu halten, trat in den Niederlanden am 1.1.1994 ein erstes Euthanasie-Gesetz in Kraft. Nachdem die Ärzte in ihrem massenhaften Morden sich nicht an die gesetzlichen Grenzen hielten, wurden diese Ärzte nicht etwa vor Gericht gestellt und verurteilt. Im Gegenteil! Die Bestrafungsgesetze wurden geändert, um ihnen die Schärfe zu nehmen, und den Ärzten die Angst davor. Die Grenze für strafloses Töten durch Ärzte wurde zum 1.4.2001 weiter gefasst: noch mehr Patienten und Patientengruppen wurden zum tötungswürdigen Freiwild der Ärzte erklärt. Die darauf folgenden Gesetzesänderungen sind kaum noch zu zählen.

     

    Und die Leute? Sie ziehen inzwischen die Altersheime auf der deutschen Seite der Grenze vor. Aus Angst tragen sie Ausweise bei sich, auf denen steht: "Maak mij niet dood, Dokter“.

     

    Zudem will man uns auch immer weismachen, dass Zwang zum "Sozialverträglichen Frühableben" (Ärztekammerpräsident Karsten Vilmar) ausgeschlossen sei. Hier, in einem Land, in dem schon an jungen Mädchen rumgeschnippelt wird, weil diese befürchten, nicht dem aktuellen Schönheitsideal zu entsprechen? Wo man der Oma an der Kasse deutlich zu verstehen gibt, dass sie ins Heim soll, wenn sie nicht schnell genug ihr mühsam erarbeitetes Geld aufs Band legt?

    • @Suzanne:

      Dumme u/o verlogene Propaganda !

      Es geht hier nicht um "Tötung durch Ärzte" . Es geht hier um die s t r a f r e c h t l i c h straflose B e i h i l f e zum Suizid , was auch für Ärzte gilt . T ö t u n g auf Verlangen dagegen ist für alle , so auch für Ärzte strafbar .

      "...noch mehr Patienten und Patientengruppen wurden zum tötungswürdigen(!) Freiwild(!) der(!) Ärzte erklärt. " - : Wollen Sie unterstellen , die Ärzteschaft habe generell , quasi-genetisch , ein "Potential Mengele" zum Töten "unwerten Lebens" ?? Nein , das so deutlich zu sagen sind Sie sicher nicht dumm genug .

  • S
    sammy.kolon

    "Das Recht des einen wird zur Verpflichtung eines anderen, ihm auch zu entsprechen. Der Preis für die Sicherheit eines schnellen Todes ist damit die Zumutung an einen anderen, die Tötung zu vollziehen. Bezahlen soll diesen Preis [..] ein Berufsstand, der gerade die Erhaltung des Lebens [..] und der Linderung von Leiden verpflichtet ist. Die Forderung nach der Abschaffung von Leid durch Beseitigung des Leidenden mißbraucht die Medizin zur Verwirklichung individueller Glücksvorstellungen. [...] Eine solche Forderung mag erhoben werden - ein Recht ist daraus nicht abzuleiten. [Fuchs/Lauter]

     

    Die überwiegende Ärzteschaft ist gegen ärztlich assistierten Suizid - aus gutem Grund. Wenn andere Leute sich oder andere umbringen wollen, dann können Sie das ja gerne tun.

    • S
      sarko
      @sammy.kolon:

      Ihre Zitate aus einer Fuchs/Lauter Abhandlung sind ein passender Beleg für das , was der Autor de Ridder zum Diskussionsniveau beim vorliegenden Thema unter "Demagogie" verstanden wissen will . Propaganda auf intellektuell "unwürdigem" Niveau .

    • @sammy.kolon:

      Man dürfte eigentlich unterstellen , dass Sie als Mediziner (meistens Einser-Abitur) zu soviel Textkritik fähig sind , um zu erkennen , dass das Fuchs/Lauter Zitat keine diskutable Beschreibung der Problemlage ist . Anscheinend sind Sie es nicht .

      Zu Ihrem Satz -"Die überwiegende Ärzteschaft ist gegen ärztlich assistierten Suizid - aus gutem Grund ."- hätte man doch gerne erfahren , was denn genau dieser Grund sei . Fehlanzeige . Aus dem vorangehenden Zitat ergibt sich ein solcher nicht . Dafür sind die entscheidenden Stellen so falsch , dass man sie als (dümmliche) Lügen qualifizieren kann .

      Die "überwiegende Ärzteschaft" behauptet also ein spezielles , nur für sich selbst geltendes Ethos . Richtiger : sie besteht für sich auf einem solchen , mit dem Anspruch , dass dieses - bitteschön - von allen anderen zu respektieren sei .

      Für a n d e r e aber hat , philosophisch gesehen , Ethik allgemein ein unschönes Problem : Was ist , wenn man sich nicht daran hält ? An dem Punkt stand bisher a l l e Ethikphilosophie "auf dem Schlauch".

      Das Praxisproblem aller Ethik, also die Frage nach möglicher Sanktion bei Nichtbefolgen , hat die Bundesärztekammer bei ihrem Spezialethos für die Ärzte gelöst : Entziehung der Berufszulassung . "Zwingender" kann heutzutage kein Ethos mehr sein . Nicht einmal das deutsche Strafrecht(!) hat an dieser Stelle Handlungsbedarf gesehen (siehe Kommentar von Prof. de Ridder).

  • "Welcher Arzt, bitte, möchte einsame Alte umbringen? Äußerungen, die nur eines auszeichnet: Demagogie hineinzutragen in eine ernste und facettenreiche Debatte, um der Stärkung der eigenen Position willen. "

     

    Demagogie ... , um der Stärkung der eigenen Position willen - Wow !... das ist ein Hammer ! Man darf unterstellen , dass d i e s e r Autor weiß , wovon er da spricht . Es wäre sicher zuviel verlangt , dass er auf diese denkbaren "eigenen Positionen" näher hätte eingehen sollen , womöglich noch unter Andeutung bestimmter "Interessenten" bzw. Interessengruppen . Mit Positionen wie da wären : berufliches u/o finanzielles Interesse , "agressiv" vertretene Ideologie , religiöser Glaube , unaufgelöstes , unbewußtes unreflektiertes Gemisch der Vorgenannten .