Ex-Senator wegen Sterbehilfe angeklagt: Kusch unbeeindruckt

Roger Kusch will nach der Anklage der Staatsanwaltschaft seinen Sterbehilfe-Verein weiter betreiben: Der Vorwurf des gemeinschaftlichen Totschlags sei unhaltbar.

Stets an medienwirksamer Selbstinszenierung interessiert: Roger Kusch. Bild: dpa

HAMBURG taz | Etwa in der Mitte der Pressekonferenz zog Roger Kusch, ehemaliger Justizsenator von Hamburg und inzwischen Vorstand des Vereins „Sterbehilfe Deutschland e.V.“ eine Art Metallbügel aus einer Plastiktüte. Dies sei eine neue Apparatur für Suizidwillige, die nicht mehr in der Lage seien, den Knopf des 2008 von ihm vorgestellten Injektionsautomaten zu drücken. Kusch ließ sich über die „technische Schwierigkeit“ der Neuentwicklung aus und die Frage der Voltzahl.

Eigentlich waren er und der für den Verein tätige Arzt Johann Friedrich S. angetreten, um sich zur Anklage der Hamburger Staatsanwaltschaft zu äußern. Die wirft den beiden Männern gemeinschaftlichen Totschlag an zwei Frauen vor.

Kuschs Bedürfnis, den zahlreichen Journalisten einen Metallbügel zu präsentieren, wirft lediglich ein Schlaglicht auf den Geisteszustand eines Mannes, dessen größtes Kapital sein Ruf als Hackbeil des reformorientierten Strafvollzugs ist.

Laut Hamburger Staatsanwaltschaft haben Kusch und Johann Friedrich S., der als Gutachter für den Verein tätig ist, die 81-jährige Frau M. und die 85-jährige Frau W., die 2012 dem Verein beigetreten waren, nicht über Alternativen zur Selbsttötung aufgeklärt und ihnen keine Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt. So sei deren Entschluss zum Suizid nicht, wie in S.’ Gutachten beschrieben, „wohlerwogen“.

Kritiker fordern schon lange eine Gesetzgebung, die die Arbeit von Vereinen wie der "Sterbehilfe Deutschland" verbietet. Ein Ansatzpunkt ist, die gewerbsmäßige Suizidbegleitung zu bestrafen. Roger Kusch betont, seine Arbeit sei ehrenamtlich.

Unter der schwarz-gelben Bundesregierung gab es einen Verbots-Gesetzentwurf, der 2012 aber nur bis zur ersten Lesung im Bundestag kam. Kritikern ging er nicht weit genug, weil er die private oder organisierte Suizidbeihilfe nicht treffen sollte.

Einen neuen Anlauf hat die jetzige Regierungskoalition vereinbart.

S. selbst habe festgestellt, dass die beiden Frauen „sozial gut eingebunden“ und „körperlich rege“ gewesen seien. Der einzige Grund für ihren Todeswunsch sei die Angst vor dem Altern und dessen Folgen gewesen.

Als Dr. S. am 10. 11. 2012 die beiden Frauen in ihrer Wohnung aufsuchte, habe Frau M. geweint und gemeinsam mit Frau W. mit der Entscheidung gehadert. Darauf habe S. aber lediglich mit der Frage reagiert, ob man sich „sicher“ sei. Am frühen Nachmittag nahmen die Frauen die von Roger Kusch über den Sterbehilfe-Verein besorgte Überdosis eines Medikaments ein und starben kurz darauf.

Dass die Staatsanwaltschaft darin einen gemeinschaftlich begangenen Totschlag sieht, „belastet“ Roger Kusch und Johann Friedrich S. zwar nach eigenem Bekunden. Rechtlich sehen sie sich jedoch auf sicherem Terrain.

Der Anwalt Walter Wellinghausen, der S. vertritt – und unter Ronald Schill Staatsrat war –, attestierte der Anklage deutliche „handwerkliche Mängel“. So sei die Darstellung der Tatsachen und die der vorangegangen Urteile mangelhaft, außerdem habe die Staatsanwaltschaft allein die strafrechtliche Perspektive gewählt und alle zivil- und verfassungsrechtlichen Überlegungen ausgespart.

Die Tat muss nachgewiesen werden

In einem Nebensatz erwähnte Wellinghausen die Herausforderung, die sich als die größte der Staatsanwaltschaft herausstellen könnte: die „tatsächliche Tatherrschaft“, die juristisch gesprochen Kusch und Johann Friedrich S. nachzuweisen sein wird.

Dessen ungeachtet kündigte Kusch bereits an, dass der Verein seine Arbeit „ohne wenn und aber“ weiterführen werde. Der habe in den vergangenen drei Jahren 118 Menschen beim Selbstmord geholfen. Die ursprünglich in der Satzung vorgesehene Voraussetzung einer lebensbedrohlichen Erkrankung hatte man im Januar gestrichen.

Die Ärzteschaft hat die Anklage mit Sympathie, so könnte man sagen, aber ohne allzu große Hoffnung aufgenommen. Für Eugen Brysch, den Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Patientenschutz, ist der Tod der beiden Frauen ein weiteres Signal, Pflege endlich so zu organisieren, dass Menschen davor nicht in existenzielle Angst geraten. Außerdem forderte er ein Verbot der organisierten Form der begleiteten Selbsttötung.

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