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Kann man nehmen: Ja.
But - @vic legt den Finger in die Wunde:
Zu recht.
Bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Inneren;
das ist ab da eine andere Republik!
Quo vadis Karlsruhe?
Diese Gefahr des roll back muß leider ergänzt werden:
Der unverfroren und seit längerem institutionalisierte Kaffeeplausch mit der Bundesregierung - ein Unding.
Ich zitier mal einen ehemaligen Bundesrichter,Harvard-Absolvent mit 5jähriger Karlsruhe-Hiwi-Zeit bei zwei dieser Primadonnen:
" Was, die Opposition ist nicht dabei?( - Ne!)
"Glatt verfassungswidrig. Mit dem Supreme-Court in USA - undenkbar."
Hier aber trauen sich die Herren Staats- und Verfassungsrechtler, wenn ich´s recht sehe, nicht mal dran.
Das ist mit - Verwilderung der Sitten nicht abgetan.
Jeder Richter, der mit nur einer Streitpartei, noch dazu einer Dauerpartei kuscheln würde, wäre seinen Job los bzw würde ständig als befangen abgelehnt. Zu recht.
Das paßt leider zum sich im Gericht manifestierenden Demokratieverständnis unserer Republik.
Wie´s anders auch geht:
Vertreter des schwedischen Parlaments machten sich in Karlsruhe kundig;"Was - 4 Richter (ein halber Senat! vulgo "die 4 Arschlöcher.." ala Onkel Herbert)können aushebeln, was der Rijksdag verabschiedet hat? - Neje, tak; und reisten ab;
So - geht`s also auch.
Umso dringender wäre eine nennenswerte Öffentlichkeit mit öffentlichem Hearing vor einer Inthronisierung unserer Primadonnen.
Und nicht, daß die zwei Vertreter der großen Parteien in einem Kaupelspiel im Hinterzimmer versuchen, sich gegenseitig über den Tisch zu ziehen.
Das treibt wirre Blüten: einem Paul Kirchhof gelingt es einen anderen Kirchhof - seinen Bruder - als Nachfolger zu lancieren; und der kriegt auch noch sein Sachgebiet; koreanische Verhältnisse!
Keiner - unserer Primadonnen macht vorher oder sonst das Maul auf in diese Richtung.
Still ruht der See. Auch bei den meisten Professoren, weil - man könnte ja auch gefragt werden.
Hassemer ist ein höflich-humorvoller Mensch; mit seinem Bild vom abgelegten Boot wahrt er das Gesicht des Gerichtes; welch hanebüchener Mist da manchmal verzapft wird, ist legendär und bei der aufgrund fehlender Kontrolle höchst unterschiedlichen Qualität der Richter auch nicht verwunderlich.
Hier liegt die Funktion des Dritten Senates, der Phalanx der proporzgestählten Hiwis(2 pro Nase).
Deren fachlich-sachlicher Einfluß ist beachtlich.
Dementsprechend ist Karlsruhe denn auch eine juristische Kaderschmiede für dieses Personal von hohen Graden bis hin zu der Besetzung von MinisterInnenposten.
(Frau FernehenPräsidentin: "Marschallstab")
Dazu ein guter Leserkommentar aus den Nachdenkseiten,
Anmerkung WL:
Eine hohe Weihe, die Christian Rath dem Bundesverfassungsgericht verleiht. Man kann es auch skeptischer sehen. In vielen Urteilen hat Karlsruhe dem Leitbildwechsel des Grundgesetzes durch die Politik – wenn auch mit erhobenem Zeigefinger – zum Durchbruch verholfen. So etwa beim Tabubruch, wonach der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Innern zugelassen wurde, die „schallende Ohrfeige“ bei den Hartz-IV-Regelleistungen tat der Politik nicht weh, die Logik der Hartz-Gesetze wurde bestätigt und bis auf unzulängliche Verbesserungen bei den Transferleistungen für Kinder hat sich nichts getan. Das Gericht hat die Maastricht-Regeln zu Verfassungsrang erhoben, es öffnete mit falschen Annahmen die Tür zu Studiengebühren oder ließ den Sozialstaat nach Kassenlage zu.
Es glaubte damals der fingierten Vertrauensfrage Gerhard Schröders, obwohl er erkennbar nicht die Wahrheit gesagt hatte.
Man könnte noch viele Beispiele nennen, bei denen sich die Karlsruher Richter dem herrschenden Zeitgeist angepasst haben.
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Vermutlich ist dies ein Indiz dafür, dass die Deutschen mit Demokratie, Pluralismus und politische m Streit immer noc h etwas fremdeln und sich lieber an das scheinbar eherne (Verfassungs-) Recht halten.
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Nein, das Stichwort ist wehrhafte Demokratie mit betonung auf wehrhaft, d.h. die Werte stehen vor dem Despoten. Selbstbeherrschung im Sinne von sich selber prüfen, den launen der mehrheitlich auftretenden gefühle nicht blind folgen, sondern reflektiert bewerten. Hinterfragen, gesundes misstrauen, wissen um die methoden der narrativbildung durch demonstrationsverbote 1933 und der resultierenden volksempfindung, es seien ja alle dafür.
Der feindlichen übernahme der bundesrepublik deutschland durch menschenverachtende gesetze kann man zwar auch direkt beim eughmr vorbeugen, wenn man im eigenen land keine aussicht auf erhörung des rechtschutzanliegens hat (die nation des klägers muss nicht mitglied sein), es gibt auch hier gefahr im verzug (z.B. acht tage), aber vielleicht ist a schon klage eingereicht.
Sollte z.B. jetzt gerade ein elternteil befürchten müssen, dass dem erwarteten kind eine schwere körperverletzung zugefügt werden soll mit billigung von bundestag und bundesrat, muss der eughmr das kind in sicherungsverwahrung nehmen, bevor es entführt wird.
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Dort geht man davon aus , dass es klare Vorgaben des Grundgesetzes gibt
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An dieser Stelle möchte ich ergänzen, dass juristische Laien wie ich "recht haben" von "recht bekommen" unterscheiden, da die Klarheit nicht aus dem gedruckten wort, sondern aus dem rechtsempfinden kommt, ähnlich wie die richtige Anwendung von muttersprachlichen Grammatikregeln aus dem gelernten Sprachgefühl kommt, schon bevor man die lateinischen Namen der casi (?) erstmals zu hören bekommt.
M.E. ist kindliches gerechtigkeitsempfinden eine menschliche entwicklungsstufe unabhängig vom jeweiligen sozio-kulturellen kontext, also allein dem entwicklungsstand des kindes bedingt (kinder können sehr grausam sein, merken das aber selber erst im nachhinein, wenn Sie eigene Erfahrungen begriffen haben). Deshalb findet sich auch in der weit entfernten ägyptischen verfassung der artikel 33, der gleichen inhalts des artikel drei GG ist und der nicht in allen befreundeten nationen der brd auf begeisterten anklang stößt, was mir niemand erklären mag.
Die verinnerlichten Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Worte zu fassen und innerem Schwanken einen Halt zu bieten ist nicht leicht.
Seit dem offiziellem ja zu militärischer Gewalt gegen die eigenen Leute, erwarte ich nichts Venünftiges mehr vom BVG. Also wird die NPD wohl erneut triumphieren.
Im Artikel(Kommentar) heißt es:
>Der Gesetzgeber hat also keine Chance, es dem
>Bundesverfassungsgericht immer Recht zu machen.
Das möchte ich so nur ungern im Raum stehen lassen.
Beim weitaus größten Teil der Gesetze, die vom BVerfG gekippt wurden, lag dies nicht daran, dass der Gesetzgeber nicht wusste, wie das Verfassungsgericht entscheiden würde, sondern daran, dass der Gesetzgeber mutwillig versucht hat, sich der Grenze zur Verfassungswidrigkeit so weit zu nähern wie nur irgendwie möglich.
Wäre es von vornherein dass Ziel der Politiker, ihre Gesetze so zu verfassen, dass sie der Verfassung genügen, dann wären sehr viel weniger Gesetze bemängelt worden.
Es ist alles einfach nur eine Frage des politischen Willens. Ist es der Wille der Politiker, die Grundrechte der Bürger so weit einzuschränken, wie man es ihm irgendwie gerade so noch durchgehen lassen wird? Oder will er versuchen, so viele Freiheiten zu erhalten, wie moralisch vertretbar?
Ungeachtet dessen finde ich es beruhigend, dass so selten Parteien in Deutschland verboten werden bzw. dass so selten versucht wird, Parteien zu verbieten, dass sich dafür noch keine allgemeinverbindlichen Regeln haben festlegen lassen.
Wenn die NPD verboten werden würde, dann hätte das einen schalen Geschmack für das demokratische Verständnis. Die NPD wäre zwar verboten, worüber man sich freuen könnte, aber dann gründen sie eben eine neue Partei. Demokratie ist keine Festung mit Schießscharten, wie manche das gerne haben möchten sondern ein offenes Gelände, in dem man verletzlich ist. Wenn man das nicht mehr aushalten kann sollte man das zwar ändern aber dann haben wir kein Recht mehr irgendwo in der Welt uns als Vorzeigedemokraten aufzublasen und andere in ihre Staatsführung reinzuquatschen. Wir Wester sehen in allem oft nur unsere Rechte aber selten unsere Pflichten.
Das israelische Militär beschießt im Süden Libanons auch Stützpunkte der UN-Friedenstruppe Unifil. Diese meldet zwei Verletzte.
Debatte NPD-Verbot: Die Karlsruhe-Performance
Das Bundesverfassungsgericht definiert das Grundgesetz immer wieder neu. Das verunsichert die Politik und freut die Bürger.
Wir sollten nicht rätseln, wie Karlsruhe über die NPD entscheiden wird, sondern diskutieren, wie das Gericht entscheiden soll. Bild: dpa
Ganz Deutschland rätselt: Wird das Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird? Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer kennt die Antwort: „Das hängt von den Maßstäben ab, die das Bundesverfassungsgericht erst noch entwickeln muss“, sagte er jüngst in einem Interview.
Das ist unbefriedigend und doch präzise. Derzeit weiß niemand, welche Voraussetzungen Karlsruhe für ein Parteiverbot verlangt. Eine konkrete Gefahr für die Demokratie in ganz Deutschland? eine abstrakte Gefahr für Minderheiten in bestimmten Regionen? Alles ist vertretbar, alles ist plausibel.
Hassemer fasst die Ungewissheit in ein schönes Bild: „Wenn die Beratungen beginnen, stößt das Verfassungsgericht gewissermaßen vom Land ab, wie ein Schiff, es begibt sich auf eine Reise. Und der Witz dieser Beratungen ist, dass man vorher nie genau weiß, wo man ankommen wird.“
Für die Ehrlichkeit ist ihm zu danken. Amtierende Verfassungsrichter legen selten offen, dass die Maßstäbe, nach denen sie urteilen, meist erst in Karlsruhe gedrechselt werden. Ein Blick ins Grundgesetz genügt in der Regel eben nicht, um zu wissen, wie das Gericht entscheiden wird – nicht nur bei Parteiverboten.
Neue Herausforderungen, neue Regeln
Aktuelle Debatte
Die SPD hat den Bundestag aufgefordert, einen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD zu stellen. Noch nie seien die Aussichten auf einen Erfolg eines solchen Antrags so gut gewesen wie jetzt, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am Freitag in einer Debatte im Bundestag.
Die NPD stehe in der Kontinuität der nationalsozialistischen Ideologie. „Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei“, sie sei auch antisemitisch und demokratiefeindlich. Oppermann zeigte sich „absolut sicher“, dass Bundesregierung und Bundestag in dieser Sache eine klare Haltung einnehmen müssten - für oder gegen einen Antrag.
Zuvor warnt der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl vor den Konsequenzen des möglichen Scheiterns eines Verbots. Würden das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Antrag ablehnen und „damit der NPD ungewollt ein Gütesiegel der Verfassungsmäßigkeit aussprechen“, wäre dies verheerend, sagte Uhl in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd. (dpa/dapd)
Das liegt schon am Wesen von Verfassungsbestimmungen, die meist wohlklingend, aber eher unbestimmt sind. Die Richter müssen sie konkretisieren, um sie anwendbar zu machen. Für neue Herausforderungen erfinden sie neue Regeln wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder den Parlamentsvorbehalt für Bundeswehreinsätze im Ausland.
Auch die Anwendung der Maßstäbe lässt ihnen viel Freiheit. So kann der Gesetzgeber zwar in jedes Grundrecht eingreifen – durch ein Gesetz, das dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügt. Was aber verhältnismäßig ist, das bestimmen am Ende die Verfassungsrichter.
Gerne betonen die Karlsruher Richter, dass sie durch die bisher 130 Bände eigener Urteile weitgehend gebunden seien. Doch bei Bedarf können sie jederzeit ihre Rechtsprechung ändern und tun dies auch – jüngst etwa zur Homo-Ehe (muss jetzt gleichgestellt werden), zur Bundeswehr im Innern (darf nun doch militärische Waffen nutzen) oder zu Überhangmandaten bei der Bundestagswahl (nur noch etwa 15 sind erlaubt).
Der Gesetzgeber hat also keine Chance, es dem Bundesverfassungsgericht immer Recht zu machen. Denn er kann vorab oft einfach nicht wissen, wie die Richter entscheiden werden.
Dummer Gesetzgeber
In der Öffentlichkeit kommen die regelmäßigen Rüffel aus Karlsruhe allerdings ganz anders an. Dort geht man davon aus, dass es klare Vorgaben des Grundgesetzes gibt und das Verfassungsgericht dafür sorgt, dass diese eingehalten werden.
Wenn ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, kann dies demnach nur drei Ursachen haben. Entweder die Politiker haben fahrlässig nicht das Grundgesetz gelesen oder sie waren zu dumm, das Grundgesetz richtig zu verstehen oder – am schlimmsten – sie haben das Grundgesetz sogar bewusst missachtet.
Die Popularität des Bundesverfassungsgerichts wird so immer wieder neu gefestigt. Dass ein Gericht der Politik die Grenzen aufzeigt und sagt, wo es lang geht, ist in Deutschland ein attraktives Konzept. Zwar gibt es in vielen Ländern Verfassungsgerichte, aber wohl in kaum einem Staat wird der kontrollierende Eingriff der Verfassungsrichter in den politischen Prozess so goutiert und gefordert wie in Deutschland.
Vermutlich ist dies ein Indiz dafür, dass die Deutschen mit Demokratie, Pluralismus und politischem Streit immer noch etwas fremdeln und sich lieber an das scheinbar eherne (Verfassungs-)Recht halten.
Gütesiegel „geprüft in Karlsruhe“
Dabei macht das Bundesverfassungsgericht von seiner Macht durchaus zurückhaltend Gebrauch. Auch in Themenfeldern, in denen Karlsruhe regelmäßig interveniert, wie bei der Inneren Sicherheit oder der europäischen Integration, bekommt die Politik im Kern und am Ende meist, was sie will. Und das noch verbunden mit dem Gütesiegel „geprüft in Karlsruhe“.
Das Verfassungsgericht bemüht sich auch sehr um eine lebendige Demokratie. Es stärkt die Rechte des Bundestags gegenüber der Regierung, es verteidigt die Rechte der Opposition gegenüber der Mehrheit, vor allem aber schützt es die Rechte außerparlamentarischer Akteure vor zu viel Gängelung.
Seine Interventionen sind oft symbolisch und zielen auf Ausgleich. Durch teils nur kleine Korrekturen an umstrittenen Gesetzen werden Kritiker eingebunden. Und selbst wenn ein angegriffenes Gesetz bestätigt wird, gibt Karlsruhe den politisch Unterlegenen das Gefühl, dass auch ihre Anliegen im Staat ernst genommen werden.
Schiedsrichter beliebter als die politischen Player
Das Bundesverfassungsgericht trägt also viel zur Legitimation des demokratischen Systems in Deutschland bei. Allerdings oft auf Kosten der politischen Akteure, die es – so die Inszenierung – an ihre grundgesetzlichen Pflichten erinnern muss. Deutschland wurde so zum Schiedsrichterstaat, bei dem die Schiedsrichter deutlich beliebter sind als die politischen Player.
Faktisch ist aber auch das Bundesverfassungsgericht ein politischer Akteur, ausgestattet mit Veto- und übergeordneten Gestaltungsrechten, mit der Fähigkeit, den politischen Diskurs zu prägen, Themen zu setzen, Werte zu definieren und Interessen zu versöhnen.
Wie der Bundesrat nicht nur Länderinteressen wahrt, steht das Bundesverfassungsgericht nicht nur für bloße Rechtsanwendung. Vielmehr ist der Bezug auf das Grundgesetz vor allem eine Performance, bei der alle mitspielen. Alle lesen ins Grundgesetz hinein, was sie politisch für sinnvoll halten und am Ende entscheidet das Karlsruher Gericht, wie das Grundgesetz „richtig“ ausgelegt wird. Die Verfassungsrichter sind insofern eine Art Rechtsdarsteller.
Grundfrage der Demokratie
Auch die anstehende Entscheidung zum Parteiverbot geht weit über die konkrete Frage hinaus, ob die NPD verboten wird oder nicht. Die Definition des Maßstabs wirft grundsätzliche Fragen nach der Idee unserer Demokratie auf. Sollen nur Wohlmeinende teilhaben, gibt es Toleranz für die Intoleraten? Haben gefährdete Minderheiten wie Migranten einen Anspruch auf Ausschaltung der politischen Klimaverschmutzer?
In Deutschland ist es üblich, dass solche politischen Grundentscheidungen nicht zwingend im Parlament getroffen werden. Vielmehr ist auch das Bundesverfassungsgericht ein akzeptiertes politisches Entscheidungsgremium (solange das Gericht behauptet, dabei „Recht“ zu sprechen).
Die politische Debatte sollte sich daher schnell von der fruchtlosen Prognose-Frage lösen, wie die Richter wohl am Ende entscheiden werden. Viel wichtiger ist die Frage, wie die Richter entscheiden sollen! Darüber müssen wir jetzt diskutieren. Schließlich sind die Verfassungsrichter de facto unser oberstes politisches Organ.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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