Datenschutz bei Facebook: Verbraucherschützer wollen klagen

Klarnamenpflicht, Auswertung von Nutzerdaten, automatische Voreinstellungen – so geht's nicht, sagen Verbraucherschützer. Und ziehen vor Gericht.

Will eigentlich alles vom Nutzer wissen: Facebook. Bild: dpa

BERLIN dpa | Im Streit um die Nutzungsregeln von Facebook haben sich deutsche Verbraucherschützer zu einer Klage gegen das weltgrößte Online-Netzwerk entschlossen. Facebook habe die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, erklärte eine Sprecherin von Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). „Der VZBV wird die Angelegenheit gerichtlich klären lassen und prüft derzeit den Umfang der Klageerhebung.“ Der Verband macht keine Angaben dazu, wie lange das dauern wird.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Pläne: „Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt gerichtlich überprüft werden.“ Der VZBV greife berechtigte Kritikpunkte auf.

Die Verbraucherschützer hatten Facebook bereits Ende Februar wegen 19 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln abgemahnt, die sie für unzulässig halten. Facebook bekräftigte am Mittwoch zunächst die damalige Reaktion: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit Ende Januar geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen entsprächen.

Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. Nach deutschem Recht dürften Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.

Zudem bemängeln die Verbraucherschützer die Klarnamenpflicht sowie diverse Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden müssten. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist - genauso wie der Kreis der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können.

„Wenn Facebook unser Surfverhalten im Netz umfassend auswertet, ist eine Beeinflussung leicht möglich“, warnte Minister Maas. Ein Facebook-Nutzer sollte auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können - „anstatt nach dem Motto 'Alles oder nichts' allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden“. Der Fall zeige, das ein einheitliches hohes Datenschutzniveau in ganz Europa gebraucht werde.

Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Unternehmen wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.

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