Datenschützer gegen Elena: Vom Monster zur Göttin
Die Datenschutzbewegung plant die nächste Verfassungsbeschwerde und sammelt Kläger gegen die Speicherung von Sozialdaten. 40 Millionen Bürger sind betroffen.
Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungen wollen Datenschützer nun die Arbeitnehmerdaten-Speicherung Elena mit einer Verfassungsbeschwerde stoppen. Der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs" (Foebud) ruft seit Montag dazu auf, sich an einer Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu beteiligen. Unterstützt wird der Aufruf unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Gewerkschaft Ver.di.
Seit dem 1. Januar müssen Arbeitgeber Daten aus den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen nach Würzburg weitergeben, an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Datei enthält nicht nur Angaben zum Verdienst von etwa 40 Millionen Beschäftigten, sondern auch zum Beispiel Krankheitstage und Fehlzeiten. In ein Freitext-Feld kann der Arbeitgeber weitere Angaben eintragen. Offizielles Ziel von Elena, dem "elektronische Entgeltnachweis", der dann ab 2012 von den Behörden genutzt werden soll, ist es, Bürokratie abzubauen. Vier Anträge auf Sozialleistungen könnten mit den Daten quasi per Mausklick gestellt werden.
"Das Ausmaß der Speicherung sensibler Daten und der Nutzen sind hier absolut nicht verhältnismäßig", sagt Foebud-Sprecherin Rena Tangens.
Für eine Beschwerde gegen das Elena zugrunde liegende Gesetz eilt es jetzt allerdings. Für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze gilt eine Frist von einem Jahr, deshalb sammelt Foebud nur noch bis zum 25. März.
Innerhalb der ersten 24 Stunden haben bereits etwa 5.000 Personen das Dokument ausgefüllt und heruntergeladen, dass sie per Post an Foebud schicken müssen. Dass die Beschwerde erst jetzt ausgearbeitet wurde, liegt daran, dass sie sich auf das Verfassungsgerichtsurteil vom 2. März bezieht. Die Richter hatten die Speicherung von Telekommunikationsdaten in geltender Form gekippt und sich grundsätzlich zur Vorratsspeicherung geäußert.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der nach der Vorratsdatenspeicherung nun auch die Elena-Beschwerde formuliert hat, erhofft sich aus dem Urteil Chancen für seinen neuen Fall. So habe das Gericht etwa gefordert, dass Speicherung und Verwendung der Daten im selben Gesetz benannt werden müssten. Was genau gespeichert werde, regle bei Elena aber die Verwaltung.
"Die Erfolgsaussichten sind fifty-fifty", schätzt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Im letzten Urteil ging es um den Sicherheitsbereich und private Stellen speicherten die Daten, dieses Mal ist es eine staatliche Stelle, die Sozialdaten speichert - "das lässt sich nicht ohne weiteres vergleichen". Weichert fordert vor allem Verschlüsselungstechnik, bei der nur der Einzelne über den Abruf seiner Daten entscheide. "Dann wäre Elena wirklich eine schöne Göttin und kein hässliches Monster mehr", sagt er.
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