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Datensammler bei Berlins PolizeiVon gewalttätig bis geisteskrank

Die Polizei sammelt massenhaft personengebundene Hinweise in einer Datenbank. Berlins oberster Datenschützer kritisiert das.

Dein Freund und Datensammler. Bild: dpa

BERLIN taz | Alle Welt empört sich über die Datensammelwut des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA. Aber auch die heimischen Sicherheitsbehörden sammeln kräftig Daten. Zum Beispiel die Berliner Polizei. Knapp 270.000 personengebundene Hinweise sind in der Polizeidatenbank Poliks gespeichert. Das hat der Abgeordnete Christopher Lauer (der trotz seines Parteiaustritts in der Piraten-Fraktion bleibt) in Erfahrung gebracht.

Die allermeisten Hinweise betreffen Drogenkonsum, gefolgt von Hinweisen auf „gewalttätig“ und „bewaffnet“. Auch Merkmale wie „geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“ sind gespeichert – was beim Datenschutzbeauftragten Alexander Dix auf scharfe Kritik stößt. Gesundheitsinformationen hätten in so einer Datei nichts zu suchen, sagte Dix am Donnerstag zur taz.

Die Daten werden in der Berliner Polizeidatenbank Poliks geführt, betreffen aber nicht nur in der Stadt gemeldete Bürger. Die Speicherung der Merkmale ist laut Landespolizeigesetz erlaubt. Bei Einsätzen müsse man zur Eigensicherung wissen, ob von einer Person eine Gefahr ausgehe, verlautet aus Polizeikreisen.

Mehr als 150.000 mal sind Menschen als Drogenkonsument gespeichert. 38.000 Hinweise betreffen Gewalttäter, 17.000 mal heißt es „bewaffnet“ und fast 13.000 Mal „Sexualstraftäter“. 3.300 Personen sind als „Straftäter linksmotiviert“, 3.400 als „Straftäter rechtsmotiviert“ eingestuft. Ab 2012 sind die Zahlen zum Teil deutlich gestiegen.

Den Hinweis „Sofortanruf LKA 5“ (polizeilicher Staatsschutz) gibt es erst seit 2013. Inzwischen sind in der Rubrik 100 Personen vermerkt. Das alles wirft Fragen auf. Die Polizeipressestelle indes war am Donnerstag zu keinerlei Auskunft bereit. „Wegen der Komplexität des Themas“ sähe man sich dazu nicht in der Lage, hieß es.

Lauer kritisierte die umfangreiche Speicherung als Stigmatisierung ganzer Gruppen. Er will von der Polizei Aufklärung darüber verlangen, nach welchen Kriterien die Daten gespeichert und gelöscht werden. Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten Dix hatte das Abgeordnetenhaus Merkmale wie „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ 1988 aus dem Kriterienkatalog gestrichen. Die SPD-CDU-Koalition habe die Regelung in dieser Legislaturperiode nach einem entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz wieder rückgängig gemacht. Er sei dagegen gewesen, so Dix: „Mir ist kein Fall bekannt, bei dem sich ein Polizist bei einem Verdächtigen angesteckt hat.“

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2 Kommentare

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  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Solche Informationen sind schon wichtig. Die Polizei muß vorher wissen, ob sie den Verdächtigen noch zur Aufgabe aufforden oder besser gleich erschießen soll.

  • Nun ja... Natürlich möchte ich selbst auch nicht, dass gesundheitsbezogene Daten in x-beliebigen Datenbanken für einen für mich nicht überschaubaren Personenkreis abrufbar sind. Allerdings kann ich es durchaus verstehen, wenn die Polizei besonders gewaltbereite Personen, die womöglich auch noch bewaffnet sind kennzeichnet. Im Falle einer notwendigen Festnahme halte ich derartige Informationen für sinnvoll und auch wichtig. Auch das Wissen um bestimmte psychische Auffälligkeiten/Probleme können hier wichtig sein. Die meisten Festnahmen mit tödlichem Ausgang entstehen durch simple Missverständnisse und der Unkenntnis über psychische Erkrankungen. Wenn ich als Polizist Kenntnis davon habe, dass es sich bei der Person um einen - z.B. - schizophrenen oder manischen Menschen handelt, dann kann eine Festnahme ganh anders vorbereitet und durchgeführt werden.

     

    Ohne genaue Kenntnis darüber, wer alles in dieser Datenbank enthalten ist, wann und vor allem wer darauf zurückgreifen kann, mag ich das nicht vorbehaltlos verdammen.