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Das war die Woche in Berlin IIDas rechte Auge von Justizia

Ein Mitglied des AfD-Vorstands in Brandenburg wird Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin. Das ist politisch instinktlos.

Ist sie unparteiisch? Foto: dpa

Völlig zu Recht eines der großen Aufregerthemen in dieser Woche: Am Dienstag wurde bekannt, dass ein AfD-Vorstandsmitglied aus Brandenburg zum neuen Leitenden Oberstaatsanwalt in Berlin befördert wurde. Roman Reusch, der öffentlich dafür plädiert, hier geborene kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund abzuschieben, ist nun zuständig für die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter“. Kein Wunder, dass die Vereinigung der Strafverteidiger das Vertrauen in die Neutralität staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen beschädigt sieht. Wer kann ernsthaft glauben, dass der Anhänger einer Partei, die in einem fort gegen Flüchtlinge und Muslime agitiert, willens und in der Lage ist, Verdächtige vorurteilsfrei zu behandeln, also ohne Ansehen von Pass und Hautfarbe?

Verteidigt wird die Entscheidung mit dem Beamtenrecht. Man habe von der AfD-Mitgliedschaft gar nichts gewusst, heißt es aus Justizkreisen, das hätte aber auch nichts geändert, die AfD sei ja eine legale Partei, und Beamte dürften sich politisch engagieren, wenn sie das „Mäßigungsgebot“ beachteten.

Eine derart legalistische Argumentation steht freilich auf wackeligen Füßen. Wie mäßigend und zurückhaltend ist denn ein Mann, der jugendliche Straftäter zu Erziehungszwecken in U-Haft stecken will – was das Gesetz gar nicht zulässt. Und steht es nicht derzeit gerade infrage, ob die AfD wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-­demokratischen Grundordnung steht? Nicht nur Äußerungen wie die vom Schießbefehl gegen Flüchtlinge lassen zweifeln. Und SPD-Chef Sigmar Gabriel steht auch nicht allein mit seiner Forderung, die Partei vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Das letzte Wort, wie gesetzes- und verfassungstreu diese Partei ist, ist mit Sicherheit noch nicht gesprochen.

So zeugt es zumindest von politischer Instinktlosigkeit, einen rechten Bock wie Reusch zum Gärtner ausgerechnet auf dem Feld der „ausländischen Straftäter“ zu machen. Und vielleicht ist es sogar mehr: Denn wie glaubwürdig ist es angesichts der Bekanntheit von Reusch, der wegen seiner Äußerungen schon einmal versetzt wurde, dass man nichts von seiner Parteizugehörigkeit wusste? Wollte man da womöglich im Wahljahr ein Zeichen setzen Richtung rechte Protestwähler – nach dem Motto: Seht her, wir tun doch was?

Fest steht: Wir leben in einem Land, in dem Lehrerinnen mit Kopftuch als Gefahr für die weltanschauliche Neutralität des Staates gelten – und Staatsanwälte mit dezidiert rechter Gesinnung wegen ihrer „hervorragenden Arbeit“ gefördert werden. Der Zeitgeist, der daraus spricht, gibt Anlass zur Sorge.

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