piwik no script img

Das war die Woche in Berlin IRegelwerk ohne Wirkkraft

Der Berliner Mieterverein hat zwei Studien zur Wirkung der Mietpreisbremse vorgelegt. Fazit: Bislang funktioniert das Instrument kein bisschen.

Noch eine Bremse, die nicht mehr bremst: Diese hier wird von einer Gottesanbeterin verspeist (Symbolbild) Foto: dpa

Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete nicht beliebig hoch sein. Das gilt – dank der Mietpreisbremse – seit einem Jahr für ganz Berlin. Die Bremse bremst aber nicht, das sagt nicht nur der Berliner Mieterverein. Aber der kann es beweisen: 31 Prozent der Angebotsmieten seien höher als erlaubt, geht aus zwei Studien im Auftrag des Vereins hervor, die am Montag vorgestellt wurden. Damit Mieter unzulässig hohe Mieten erkennen und dagegen vorgehen können, müssen sie kurz nach Vertragsabschluss selbst aktiv werden. Das wird ihnen aber – und hier liegt der Knackpunkt – vom Gesetzgeber unnötig schwer gemacht.

Laut Bremse gilt: Die zulässige Miete darf bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent teurer sein als eine vergleichbare Wohnung in der Umgebung. Diese sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete wird mithilfe des Mietspiegels errechnet. Die Mietpreisbremse würden aber vor allem private Vermieter und Wohnungsunternehmer missachten, sagt der Mieterverein. Er fordert Sanktionen.

Wer wissen will, ob die eigene Miete höher ist als erlaubt, kann das kostenlos beim Mieterverein prüfen lassen. Oder es auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung selbst errechnen. Damit kann der Mieter, auch noch nach Einzug in die neue Wohnung, gegen zu hohe Mieten vorgehen. Klingt einfach – macht aber niemand. Selbst schuld, könnte man meinen. Aber es gibt Ausnahmen wie bei Neubau oder Sanierung, die es dem Mieter schwer machen.

Zudem greift die Mietpreisbremse nicht, wenn der Vormieter auch schon zu viel bezahlt hat. Kassierte also der Vermieter bereits vor einem Mieterwechsel mehr als erlaubt, darf er das auch künftig tun. Die Miete des Vormieters rauszubekommen ist schwierig. Der Vermieter ist nicht zur Auskunft verpflichtet.

Es ist wie beim Joghurt

Und das nervt. Eine Pflicht zur Auskunft wäre hilfreich. Es ist wie beim Joghurt: Da weiß der Kunde dank klarer Deklarierung, was er kauft. Auch bei Mieten würde eine Deklarierungspflicht helfen. Bausenator Andreas Geisel arbeitet deswegen an einer Bundesratsinitiative. Er fordert eine Informationspflicht für den Vermieter bei Mietbeginn. Das sei zwar eine Verbesserung, reiche aber nicht – sagt der Mieterverein, der die Vormieter-Ausnahme komplett abschaffen möchte.

So oder so gilt: Um die Mietpreisbremse praxistauglich zu machen, braucht es mehr, als daran zu appellieren, dass der Mieter aktiv werden muss. Man muss ihm dabei helfen. Dafür braucht es eine Gesetzesverschärfung auf Bundesebene.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!