Coronavirus und Landesgrenzen: Innerdeutsche Grenzkontrollen
Reisende aus Berlin dürfen zwar noch zu ihrem Wochenendgrundstück nach Brandenburg, aber nicht mehr nach Mecklenburg-Vorpommern.
Damit hatte Matthias Dittmer nicht gerechnet. Freitag vergangene Woche bekam er einen Anruf. Am Apparat war der Leiter des Ordnungsamtes in Wittstock. „Der hat mich vorwurfsvoll gefragt, wie es sein könne, dass ich noch Gäste habe“, sagt Dittmer, grünes Mitglied in der Wittstocker Stadtverordnetenversammlung und Inhaber des Ferienlandhauses in Zempow, einem Ortsteil von Wittstock an der Dosse.
Die Gäste, die Dittmer beherbergte, waren ein Ärzteehepaar der Charité, das sich mit seinen drei Kindern eine Auszeit gönnte. So schrieb es Dittmer auch auf Facebook: „Nach eineinhalb Jahren Dienst ihr erster Urlaub und bald wieder zurück in ihrem lebensrettenden Job. Als systemrelevante Personen haben sie sogar einen Ausweis, mit dem sie mögliche Polizeisperren passieren können. Kein Coranaverdacht, alle Vorsichtsmaßnahmen streng beachtend, aber mit dem Autokennzeichen outen sie sich als Berliner.“
„Den Anruf vom Ordnungamt habe ich um 12 Uhr bekommen“, erinnert sich Dittmer, der auch am Dienstag noch fassungslos war. „Um 13.45 Uhr kam dann eine Polizeistreife in Zempow vorbei.“ Bereits zuvor hatte ihm das Ordnungsamt angedroht, dass er eine Strafe in fünfstelliger Höhe zahlen müsse, wenn er sein Ferienhaus weite vermiete. „Dabei ist das eine eigenständige Ferienwohnung, ich mache denen kein Frühstück, die sind komplett autark.“
Doch aller Protest half nichts. Das Ehepaar musste nach Berlin zurück. „Epidemiologisch bringt das gar nichts“, ärgert sich Dittmer. „Im Gegenteil: Damit wird nur noch der Druck auf Berlin erhöht.“ Auf Facebook machte er seinen Ärger mit den Worten publik: „Nach der gelungenen Gartenschau im Sommer zeigt sich Wittstock von seiner hässlichen Seite.“
Am 17. März, einige Tage, bevor die Charité-Ärzte ihre Ferienwohnung verlassen mussten, hatte die Landesregierung in Brandenburg eine „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus“ beschlossen. Darin hieß es in „§ 6 Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen“ unter anderem: „Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen Zwecken und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.“
In einer aktualisierten Verordnung, die die Landesregierung am Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen am Sonntag veröffentlicht hat, wurde der betreffende Paragraf noch einmal erweitert. Nun heißt es: „Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen. Diese Regelung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beherbergt werden.“
Allerdings stellte Rot-Schwarz-Grün am Montag auch klar, dass diese Regelungen nicht für Berlinerinnen und Berliner gelten, die in Brandenburg ein eigenes Ferienhaus bewohnten. Das teilte ein Sprecher des Coronakrisenstabs mit. Berliner, die in Brandenburg ein Wochenendhaus besitzen oder pachten, so der Sprecher, dürften es weiterhin aufsuchen. Auch sei eine Reisebeschränkung nicht vorgesehen, da es in Brandenburg keine Ausgangssperre gebe. Allerdings betonte der Sprecher auch, dass die Landesregierung einen regelrechten Reiseverkehr von Berlin nach Brandenburg nicht wünsche. Sie appelliere daher an Berliner, sich gut zu überlegen, ob sie wirklich nach Brandenburg fahren müssten. Am Dienstag informierte der RBB schließlich noch über eine weitere Einschränkung: „Das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin muss auf direktem Wege zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgen.“
Eine noch schärfere Gangart hatte am Wochenende Mecklenburg-Vorpommern eingeschlagen. Dort mussten Besitzer von Wochenendhäusern das Bundesland verlassen. Hintergrund ist eine Verordnung, die Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits am Donnerstag publik gemacht hat. Dort heißt es: „Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken und zu Fortbildungszwecken unternommen werden.“ Ausnahmen seien lediglich Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern einen Zweitwohnsitz haben und diesen auch beruflich nutzen. Soll heißen: Selbst wer in seinem eigenen Wochenendhaus nur ausspannen will, bleibt draußen.
Bereits am Wochenende hat die Polizei diese Regelung umgesetzt. An zahlreichen Verbindungsstraßen zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gab es Kontrollen. Dabei wurden, wie der NDR berichtete, vor allem Autos kontrolliert, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind. Inzwischen seien rund 6.000 Fahrzeuge kontrolliert worden, 1.000 davon wurde die Einreise verweigert.
Bisher ist aus Senatskreisen zu hören, dass es solche rigiden Einreisestopps zwischen Berlin und Brandenburg nicht geben werde. Da sei man sich auch mit der Landesregierung in Potsdam einig. Tatsächlich sind beide Länder immer mehr miteinander verflochten. Alleine 2018 pendelten 215.600 Pendlerinnen und Pendler aus Brandenburg nach Berlin, wie die Agentur für Arbeit ermittelte. Das war ein Plus von 13,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2013. 88.600 Berlinerinnen und Berliner wiederum arbeiten in Brandenburg.
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