Coronapandemie in Berlin: Widersprüchliche Signale

Weitere Wirte sind erfolgreich mit ihrer Klage gegen die Sperrstunde. Die Maskenpflicht auf Einkaufsstraßen wird von der Bundespolizei kontrolliert.

Masken hängen zum Verkauf an einem Marktstand

Ab Samstag kann man Masken hier nicht nur kaufen, sondern muss sie auf Märkten auch tragen Foto: dpa

BERLIN dpa/taz | Das Verwaltungsgericht hat die Sperrstunde für weitere Berliner Gastwirte praktisch aufgehoben. Wie schon vor einer Woche gab das Gericht nun erneut mehreren Eilanträgen gegen die vom Senat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossene Regelung statt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.

Nach den elf Gastronomen aus der Vorwoche können nun rund zwei Dutzend weitere Wirte ihre Betriebe auch in der Nacht wieder öffnen. Für alle anderen gilt die Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr zunächst weiter.

Bei dem Gericht sind weitere Eilverfahren anhängig. Erwartet wird aber eine Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zu dem Thema. Denn der Senat hatte in der Vorwoche Beschwerde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegt. Wann das OVG dazu Stellung nimmt, ist offen.

Die Sperrstunde für Gastronomie und Handel gilt seit 10. Oktober. Alle Gaststätten sowie fast alle Geschäfte müssen in der Nacht schließen. Zusätzlich gilt – auch für Wirte, die eine Nachtöffnung gerichtlich durchsetzten – ein Ausschankverbot für Alkohol.

Der Berliner Senat hatte die Regelungen mit dem Ziel beschlossen, das Partygeschehen nebst Alkoholkonsum und damit die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen. Andere Bundesländer zogen inzwischen nach. Allerdings befand das Berliner Verwaltungsgericht, die Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand und sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich.

Es bezog sich auf das Robert Koch-Institut. Beobachtet worden seien demnach Fallhäufungen bei Feiern im Familien- und Freundeskreis, in Einrichtungen wie etwa Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und in Verbindung mit religiösen Veranstaltungen sowie Reisen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat die klagenden Wirte scharf kritisiert.

Union spielt vor 4.500 Zuschauern

Unterdessen hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Entscheidung zur Zulassung von rund 4.500 Zuschauern beim Heimspiel des 1. FC Union gegen den SC Freiburg als „falsches Signal“ bezeichnet. Man habe sich „eine andere Lösung gewünscht“, teilte ein Sprecher auf Anfrage am Freitag mit.

„Die Entscheidung darüber liegt aber bei der DFL, den Vereinen und den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern der Bezirke (im aktuellen Fall Treptow-Köpenick). Von der Innen- und Sportverwaltungsseite haben wir da keine Handhabe“, hieß es vor der Begegnung am Samstag im Stadion An der alten Försterei weiter.

Am Donnerstag hatte das lokale Gesundheitsamt trotz stark steigender Infektions-Zahlen in der Hauptstadt dem Hygienekonzept der Unioner zugestimmt. Die Veranstaltung wurde mit den insgesamt maximal möglichen 5.000 Teilnehmern zugelassen.

Allerdings sind Fangesänge und Sprechchöre auf den Tribünen für die Fans untersagt. So sieht es die Berliner Infektionsschutzverordnung vor. Zudem wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Stadion weiter verschärft.

Hinweis auf Maskenpflicht auf einer Straße

Auf der Friedrichstraße (aber nur in Mitte) gilt die Maskenpflicht ab Samstag Foto: dpa

Bereits am Donnerstag hatte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) die Fußballfans dazu aufgerufen, möglichst auf einen Stadionbesuch zu verzichten. „Ich verstehe die Leidenschaft zum Fußball“, sagte Kalayci. „Aber ich bleibe dabei: Meiden Sie soziale Kontakte. Wenn es geht, bleiben Sie zuhaus'“, sagte sie an die Adresse der Bürger gerichtet. Eine Zulassung der Zuschauer habe das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick ansonsten aber sicher nach den notwendigen Regularien geprüft, meinte Kalayci weiter.

Der Senat kündigte deutliche Kontrollen der ab Samstag verschärften Coronaverordnung an. Sie sieht unter anderem eine Maskenpflicht für Wochenmärkte und bestimmte Einkaufsstraßen vor. Draußen dürfen sich nur noch 25 statt bisher 50 Menschen treffen. Dafür werden auch 500 Bundespolizisten eingesetzt.

Die vom Senat angeforderten Einsatzkräfte der Bundespolizei werden sich auch um illegale Parties und feucht-fröhliche Gruppen vor Spätis kümmern. „Die verstärkten Kontrollen werden am kommenden Wochenende Tag und Nacht bis in den Montagmorgen hinein stattfinden“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter. „Wer also beim Einkaufsbummel oder im Berliner Nachtleben die Regeln missachtet, muss damit rechnen, von der Polizei angesprochen zu werden.“

Die Polizei werde über die teilweise neuen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zusätzlich informieren. Je nach Schwere der Verstöße drohten auch Straf- oder Bußgeldverfahren. Die konkrete Einsatzplanung liege bei der Berliner Polizei, betonte der Sprecher. Täglich sollen jeweils 1.000 Einsatzkräfte unterwegs sein: 500 Beamte der Berliner Polizei und ebensoviele Bundespolizisten.

Die Infektionszahlen in der Hauptstadt sind deutlich höher als in anderen östlichen Bundesländern. Besonders viele Fälle gibt es in den Bezirken Mitte und Neukölln.

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