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Conny und der Mietenkampf

Viele Ber­li­ne­r*in­nen nutzen das Portal Conny gegen zu hohe Mieten. Doch es gibt auch Kritik seitens der Kun­d*in­nen und von einem ehemaligen Teammitglied der Rechtsanwaltsgesellschaft

Von Selina Hellfritsch

Ist deine Miete nun offiziell Wucher? Mach den Conny-Check!“, lockt die Werbung auf Instagram. Als Legal-Tech-Unternehmen ist Conny dafür bekannt, für Kun­d*in­nen die Mietpreisbremse rechtlich durchzusetzen. Im Schnitt werde man 400 Euro sparen, so das Versprechen der Werbung. Ein attraktives Angebot, bedenkt man, dass die Mieten immer höher und der Wohnraum immer knapper werden. Allerdings zweifelt eine Person aus dem ehemaligen Team der Conny-Rechtsanwaltsgesellschaft die Transparenz und Absichten des Unternehmens an und auch die Erfahrungsberichte sind durchwachsen.

„Ich bin immer skeptisch, wenn ich Werbung auf Insta­gram sehe“, sagt Nasthasia Bornstädt gegenüber der taz. Sie wohnt im Berliner Stadtteil Lichtenberg. „Aber als ich bei Conny alles durchgelesen habe, hatte ich ein gutes Gefühl.“ Sie gab ihre Daten beim Rechner auf der Website ein, der Nut­ze­r*in­nen innerhalb weniger Minuten das Sparpotenzial ausspuckt. „Mir wurde ausgerechnet, dass ich zwischen 200 und 400 Euro sparen könnte.“

Im Juni veröffentlichte der Berliner Mieterverein eine Auswertung von 330 neuen Mietverträgen: 95 Prozent wurden als zu hoch eingestuft. Der Mietspiegel dient dabei als Anhaltspunkt. Und mit der Mietpreisbremse wurde 2015 ein entsprechendes Tool eingeführt, das bei der Regulierung helfen soll. Ver­mie­te­r*in­nen dürfen dadurch höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.

„Aber bei einem Verstoß gibt es keine Bestrafung“, erklärt die Person, die mehrere Jahre als An­wäl­t*in für Conny gearbeitet hat und in diesem Text anonym bleiben möchte. Und: Mie­te­r*in­nen müssen selbst aktiv werden, um gegen die überteuerten Preise vorzugehen.

Hier kommt Conny ins Spiel: Das Unternehmen verspricht, für Kun­d*in­nen das Recht auf eine niedrige und faire Miete durchzusetzen und im Zweifelsfall einzuklagen. Laut eigenen Angaben hat Conny rund 10.000 Mietpreisbremsen-Fälle erfolgreich abgeschlossen, während 1.000 weitere gerade bearbeitet werden. Dabei wird oft die Erfolgsgeschichte des Unternehmens hervorgehoben, ganz nach dem Motto: „Vermieter wissen: Wenn Conny kommt, wird es ernst.“

Aber auch bei denen, die ­Connys Dienstleistungen in Anspruch nehmen, kann es ernst werden. Das zeigt der Fall von Paul Witte*, der gegenüber der taz erzählt: „Es gab nie den einen Moment, in dem ich mich aktiv für Conny entschieden habe. Ich habe immer wieder Werbung auf Instagram gesehen und wollte nur mal schauen, wie viel ich sparen könnte.“ Dabei habe er aus Versehen einen Vertrag mit dem Inkasso-Unternehmen abgeschlossen.

Der Mietpreisrechner habe kalkuliert, dass Witte 120 Euro sparen könnte. Eigentlich ein guter Anreiz, aber er habe das erst mal nicht weiter verfolgt. Dann kamen E-Mails und Anrufe, Conny wollte ihn beraten. „Ich dachte mir, so eine Beratung schadet nicht“, sagt Witte, „Aber das hatte ein bisschen den Eindruck von einem Callcenter. Die Person hat sehr generische Fragen gestellt.“

Im Anschluss habe er vermehrt Post bekommen, wobei er etwa dazu aufgefordert worden sei, Fotos vom Haus und der Wohnung zu schicken. Ein gängiges Vorgehen, um festzustellen, ob eine Mietminderung möglich ist. Allerdings habe Witte zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt, dass er bereits einen Vertrag mit dem Legal-Tech-Unternehmen abgeschlossen hatte. „Ich wurde erst aufmerksam, als ich einen Brief von Conny bekam, in dem sie Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro forderten, weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkam“, erzählt Witte. „Das hat mich geschockt, weil ich noch gar nichts unterschrieben hatte.“ Dann habe er alle Unterlagen nachgereicht, er wollte keinen Stress.

„Das Ziel war nicht, Geld vom Kunden einzuklagen, sondern ihn zur vertragsgemäßen Kooperation zu bewegen“, antwortete Conny auf allgemeine Nachfrage der taz. „Inzwischen haben wir die Praxis geändert: Wir fordern keinen Schadensersatz mehr, sondern nehmen den Kunden in diesen besonderen Fällen auf Mitwirkung in Anspruch.“ Der Geschäftsführer Daniel Halmer erklärt, dass jeder Vertragsschluss mittels individueller Kommunikation geschehe.

Der Ablauf sehe so aus: Nach der Online-Registrierung versuche Conny jeden Interessenten telefonisch zu erreichen. Anschließend werde eine Angebots-E-Mail versendet, darin seien die AGBs sowie die Erfolgsvereinbarung angehängt. Und sobald Kun­d*in­nen mit „Okay“ auf die E-Mail antworteten, komme der Vertrag zustande. Im Nachhinein räumt Witte ein, dass er vermutlich unaufmerksam gewesen sei und mit dem simplen „Okay“ auf die E-Mail geantwortet haben könnte. Er habe sich gedacht, solange er nichts unterschrieben habe, sei noch nichts fix.

„Die aktuelle Form des Vertragsschlusses ist mindestens intransparent“, kritisiert die Person aus dem ehemaligen Anwaltsteam der Rechtsanwaltsgesellschaft, „Mieter*innen treten derzeit zahlreiche Ansprüche ab, ohne dies überhaupt zu erkennen und ohne zu wissen, was mit diesen Ansprüchen in der Zukunft passiert. Conny sollte vor Vertragsschluss offen über die Vergütungsvereinbarung aufklären und auch das eigene prozessuale Vorgehen erläutern, um Transparenz zu schaffen, wie 'teuer’ ein Verfahren werden kann.“

Das sei mal anders gewesen: Conny hat Anfang 2025 von einem Onlineformular mit Bestellbutton auf die individuelle Kommunikation per E-Mail umgestellt. Zuvor war die anteilige Provision von Conny auf eine feste Anzahl an Monaten festgelegt. Mittlerweile treten Mie­te­r*in­nen die komplette überzahlte Miete und gegebenenfalls einen Teil der Kaution an Conny ab.

Paul Witte wohnte bereits seit einem Jahr in seiner Neuköllner Wohnung, als er den Vertrag mit Conny abschloss. Das Verfahren dauerte ein weiteres Jahr. Die Miete, die er im gesamten Zeitraum zu viel gezahlt hatte, wird nun als Provision an Conny gehen. „Ich würde das nicht nochmal machen und auch nicht weiterempfehlen“, so Witte. Das nächste Mal würde er direkt zu einem Mieterverein gehen, sich beraten lassen und die Rüge an den Vermieter selbst schreiben. Ganz ohne Conny.

Im Idealfall braucht es Dienstleister wie Conny nicht

Ehemaliges Teammitglied der Rechtsanwaltsgesellschaft

Conny wirbt zwar damit, dass man nicht extra an sie zahlen müsse, aber die Krux ist: Mie­te­r*in­nen zahlen Conny in Form der Provision. Die überzahlte Miete, die bei einer erfolgreichen Mietminderung an Mietende zurückgezahlt werden würde, wird komplett an Conny abgetreten. Würden sich Mie­te­r*in­nen hingegen kostenlose Rechtsberatung holen, würden sie die Rückzahlung selbst bekommen. Nur falls sie vor Gericht verlieren, müssten sie die Prozesskosten tragen. Auch der*­die An­wäl­t*in empfiehlt: „Ein Rügeschreiben kann man mithilfe von KI erstellen und erst mal nicht viel falsch machen, außer den Vermieter in der Hinsicht zu nerven, dass man Recht geltend macht.“ Wenn der Fall komplexer sei, könne man sich immer noch rechtliche Beratung suchen.

Bornstädt hingegen sagt, sie sei mit der Dienstleistung von Conny zufrieden und habe gewusst, auf was sie sich einlasse. Ihr Prozess habe knapp zehn Monate gedauert, Anfang Juli kam die freudige Nachricht: 130 Euro weniger Miete.

„Im Idealfall braucht es Dienstleister wie Conny nicht“, so der*­die ehemalige Anwält*in, „Solange aber die Politik es nicht hinbekommt, die Mietpreisbremse 'scharf’ zu machen, ist es verständlich, dass Leute darauf zurückgreifen.“ Dabei sollten aber nicht die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens im Mittelpunkt stehen, sondern die der Mieter*innen.

*Der Name wurde geändert, ist der Redaktion aber bekannt.

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